Menu
menu

Wiederholungsbefragung Zensus 2022

Die Wiederholungsbefragung ist eine erneute Befragung eines Teils der Auskunftspflichtigen der Personenerhebung Zensus 2022 (Haushaltebefragung sowie Befragung an Wohnheimen).

Geprüft wird dabei die Qualität der in der Personenerhebung ermittelten Bevölkerungszahl.
Hierbei werden im Zeitraum Mitte Mai bis Anfang November 2022 bundesweit bis maximal 4 % der Auskunftspflichtigen der Personenerhebung erneut befragt. In Sachsen-Anhalt betrifft dies etwa 10 Tsd. Auskunftspflichtige. Die Wiederholungsbefragung wird in Sachsen-Anhalt vom Statistischen Landesamt durchgeführt. 

Welche Rechtsgrundlagen gelten für den Zensus 2022?

Die Rechtsgrundlagen für den Zensus und seine Vorbereitung bilden in Deutschland das Bundesstatistikgesetz, das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 sowie das Zensusgesetz 2022.
Wie der Zensus durchgeführt wird, ist in den Ausführungsgesetzen der Länder geregelt.

Neben diesen speziellen Regelungen gelten die allgemeinen Gesetze der amtlichen Statistik (Bundesstatistikgesetz, Landesstatistikgesetze) sowie des Datenschutzes (EU-Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetze der Länder).