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Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Um die Bevölkerungszahl von Gemeinden und Städten verlässlich ermitteln zu können, wurden im Rahmen des Zensus 2022 die Daten aus Melderegistern und Verwaltungsregistern durch weitere Befragungen ergänzt und korrigiert. Wie im vergangenen Zensus 2011 fand daher auch eine Befragung an allen Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt ("Sonderbereichserhebung").

Für Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wurden Daten aller Bewohnerinnen und Bewohner erhoben. Mit diesen Angaben können die zum Stichtag erhobenen Melderegisterdaten statistisch korrigiert werden. Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeiterwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann, d. h. die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen hingegen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut. Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen.

Vorerhebung bei den Trägern im Frühjahr 2019

Zur Vorbereitung der Erhebung wurden mögliche Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte zunächst von den Statistischen Ämtern der Länder recherchiert. Auf Basis dieser Recherche wurden die Träger von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Einrichtungen ohne (bekannten) Träger im Frühjahr 2019 angeschrieben, um die recherchierten Informationen zu überprüfen sowie ggf. zu korrigieren oder zu ergänzen. Die Ergebnisse dieser Abfrage dienten dazu, weitere Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften zu finden und die Qualität bereits recherchierter Anschriften zu sichern.

Vorbefragung ab Februar 2020

Um weitere wesentliche Fragen zu den Einrichtungen vor der Durchführung der Haupterhebung zu klären, wurde ab Februar 2020 direkt bei den Leitungen oder bei den Trägern eine Vorbefragung durchgeführt. Die Vorbefragung enthielt unter anderem Fragen zu Art bzw. Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze, Besonderheiten an der Anschrift (z. B. Nebeneingänge, weitere Gebäudeteile oder zusätzliche Sonderbereiche) und geplanten Veränderungen.

Aktualisierung der Vorbefragung ab März 2021

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Um die Aktualität der bereits erhobenen Informationen zu sichern und mögliche Änderungen zu erfassen wurden die Einrichtungsleitungen oder die Träger der Einrichtungen noch einmal kontaktiert.

Sie wurden gebeten, die vorliegenden Daten zu prüfen und zu aktualisieren. Mithilfe der dadurch gewonnenen Informationen konnte der Zensus 2022 für die Auskunftsgebenden vereinfacht und der Aufwand bei der Haupterhebung im Mai 2022 möglichst geringgehalten werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen werden in § 11 Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (Zensusvorbereitungsgesetz 2022) geregelt.

Haupterhebung ab Mai 2022

Ab Mai 2022 begann die eigentliche Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. In Wohnheimen wurden die Bewohnerinnen und Bewohner persönlich von Interviewerinnen und Interviewern befragt. Da bei Gemeinschaftsunterkünften die Information über die Zugehörigkeit der Personen zu diesen Bereichen die Gefahr einer sozialen Benachteiligung hervorrufen könnte oder Bewohnerinnen und Bewohner teilweise aufgrund körperlicher oder geistiger Gegebenheiten nicht in der Lage sind, selbst Auskunft zu erteilen, gab hier die Einrichtungsleitung stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner Auskunft. Zur Ermittlung der Bevölkerungszahl wurden an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Angaben zu Nachname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner erhoben. Die Anschrift eines Wohnheims konnte zudem auch für die Stichprobe der Haushaltebefragung ausgewählt werden. In diesem Fall kam ein erweiterter Fragenkatalog zum Einsatz, der auch Fragen zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit beinhaltete.

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