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Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Um die Bevölkerungszahl von Gemeinden und Städten verlässlich ermitteln zu können, wurden im Rahmen des Zensus 2022 die Daten aus Melderegistern und Verwaltungsregistern durch weitere Befragungen ergänzt und korrigiert. Wie im vergangenen Zensus 2011 fand daher auch eine Befragung an allen Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt ("Sonderbereichserhebung").

Für Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wurden Daten aller Bewohnerinnen und Bewohner erhoben. Mit diesen Angaben können die zum Stichtag erhobenen Melderegisterdaten statistisch korrigiert werden. Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeiterwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann, d. h. die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen hingegen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut. Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen.

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