Pflege

Die Pflegestatistik wird im zweijährlichen Rhythmus zum Stichtag 15.12. erhoben und wurde erstmals 1999 durchgeführt.
Während die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch das Statistische Landesamt direkt befragt werden, erhebt das Statistische Bundesamt die Angaben zu den Pflegegeldempfängern von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, bereitet diese Daten auf und stellt sie den Statistischen Landesämtern zur Verfügung. Stichtag der Erhebung für die Pflegegeldempfänger ist jeweils der 31.12.
Für die Pflegestatistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB), Elftes Buch (XI) maßgebend.
Pressemitteilungen
Zahl der Woche: 20 287
Mitte Dezember 2023 verfügten die Pflegeheime in Sachsen-Anhalt über 31 117 Plätze für vollstationäre Pflege. Von diesen befanden sich 65,2 % (20 287) in einem Ein-Bett-Zimmer und 34,8 % (10 817) in 2-Bett-Zimmern. Nur 6 Pflegeplätze standen in 3-Bett-Zimmern und 7 in Räumen mit 4 und mehr Betten zur Verfügung, wie das Statistische Landesamt mitteilt.
0,7 % aller Plätze für vollstationäre Pflege gehörten zur Kurzzeitpflege (217). Für die Kurzzeitpflege gab es 129 Plätze in Ein-Bett- und 88 Pflegeplätze in 2-Bett-Zimmern.
Im Vergleich zur letzten Erhebung 2021 stieg die Anzahl der verfügbaren vollstationären Pflegeplätze (30 686) insgesamt um 1,4 %. Deutlich zu erkennen ist die Verschiebung von Mehr-Bett- zu Ein-Bett-Zimmern. 2021 waren von allen verfügbaren vollstationären Pflegeplätzen 19 149 in Ein-Bett-Zimmern. Ihr Anteil an allen betrug 62,4 %. Bei allen anderen Zimmergrößen war die Anzahl der verfügbaren Plätze 2021 höher als 2023. Als 2-Bett-Zimmer standen 2021 insgesamt 11 410 Plätze zur Verfügung, 116 in 3-Bett-Zimmern und 11 in 4- und Mehr-Bett-Zimmern.
Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 24.03.2025
Aktuelle Berichte
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2023
Aktuelle Tabelle
Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt 2023 nach Pflegegraden und Leistungsarten
Pflegegrade | Pflegebedürftige insgesamt | Pflegebedürftige ambulante Pflege1 | Pflegebedürftige stationäre Pflege zusammen | Pflegebedürftige stationäre Pflege voll- stationäre Dauerpflege | Pflegebedürftige stationäre Pflege Kurzzeitpflege | Pflegebedürftige Pflegegeld2 | Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landes-rechtlichen bzw. ohne Leistungen3 | Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und teilstationärer Pflege | Pflegebedürftige nachrichtlich: teilstationäre Pflege (Pflegegrade 2-5 und ohne Zuordnung)4 |
Pflegegrad 1 | 28 347 | 4 201 | 33 | 21 | 12 | - | 24 048 | 65 | - |
Pflegegrad 2 | 86 911 | 20 196 | 3 350 | 2 982 | 368 | 63 365 | - | - | 2 573 |
Pflegegrad 3 | 58 288 | 15 596 | 10 687 | 10 248 | 439 | 32 005 | - | - | 3 761 |
Pflegegrad 4 | 22 211 | 5 334 | 9 610 | 9 447 | 163 | 7 267 | - | - | 1 816 |
Pflegegrad 5 | 8 441 | 1 685 | 4 540 | 4 505 | 35 | 2 216 | - | - | 377 |
bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet | 38 | - | 38 | 38 | - | - | - | - | - |
Insgesamt | 204 236 | 47 012 | 28 258 | 27 241 | 1 017 | 104 853 | 24 048 | 65 | 8 527 |
1 Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.
2 Ohne Empfänger/ -innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag beim Pflegegeld: 31.12.2019. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst.
3 Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege- / Betreuungsdienste oder Pflegeheime.
4 Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt).