Pflege

Die Pflegestatistik wird im zweijährlichen Rhythmus zum Stichtag 15.12. erhoben und wurde erstmals 1999 durchgeführt.
Während die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch das Statistische Landesamt direkt befragt werden, erhebt das Statistische Bundesamt die Angaben zu den Pflegegeldempfängern von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, bereitet diese Daten auf und stellt sie den Statistischen Landesämtern zur Verfügung. Stichtag der Erhebung für die Pflegegeldempfänger ist jeweils der 31.12.
Für die Pflegestatistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB), Elftes Buch (XI) maßgebend.
Pressemitteilungen
Anzahl der Pflegeeinrichtungen weiter stark angestiegen
Im Dezember 2021 erhielten 166 348 Personen im Land Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wie das Statistisches Landesamt anhand der Ergebnisse der Pflegestatistik mitteilt, hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen gegenüber 2011 um 78 327 erhöht. Das bedeutet einen Anstieg
Zum Jahresende 2021 existierten in Sachsen-Anhalt 1 386 Pflegeeinrichtungen (658 ambulante Pflege- und Betreuungsdienste und 728 stationäre Pflegeheime). Das entsprach einem Anstieg der Pflegedienste um 26,3 % (137 Pflegedienste) und der Pflegeheime um 54,6 % (257 Pflegeheime) gegenüber 2011.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, erhielten 166 348 Personen im Land im Dezember 2021 Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Mehrheit dieser Pflegebedürftigen (117 975 Pflegebedürftige; 70,9 %) wurden zu Hause versorgt, davon 75 909 Pflegebedürftige ausschließlich durch Angehörige.
Weitere 42 066 Pflegebedürftige wurden durch 15 176 Beschäftigte der 658 ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste betreut. Das entsprach durchschnittlich 65 Pflegebedürftigen je Pflegedienst. 10 Jahre zuvor waren dies durchschnittlich 43 Personen je Pflegedienst.
In den 728 stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) betreuten 25 120 Beschäftigte 27 712 Pflegebedürftige (16,7 % der gesamten Pflegebedürftigen). Davon waren 27 604 Pflegebedürftige vollstationär untergebracht. 2011 wurden durchschnittlich 59 Pflegebedürftige je Einrichtung betreut. 10 Jahre später waren es durchschnittlich 45 Pflegebedürftige je Einrichtung.
In der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen waren außerdem 20 661 Pflegebedürftige (12,4 %) des Pflegegrades 1 mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste oder Pflegeheime, enthalten.
Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht „Pflege: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeld Jahr 2021“ verfügbar.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 20.01.2023
Aktuelle Berichte
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2021
Aktuelle Tabelle
Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt 2021 nach Pflegegraden und Leistungsarten
Pflegegrade | Pflegebedürftige insgesamt | Pflegebedürftige ambulante Pflege1 | Pflegebedürftige stationäre Pflege zusammen | Pflegebedürftige stationäre Pflege voll- stationäre Dauerpflege | Pflegebedürftige stationäre Pflege Kurzzeitpflege | Pflegebedürftige Pflegegeld2 | Pflegebedürftige | Pflegebedürftige | Pflegebedürftige | Pflegebedürftige |
Pflegegrad 1 | 25 553 | 4 745 | 39 | 26 | 13 | - | 20 661 | 108 | - | - |
Pflegegrad 2 | 70 562 | 19 370 | 4 181 | 3 907 | 274 | 47 011 | - | - | 2 283 | - |
Pflegegrad 3 | 43 841 | 12 162 | 10 361 | 10 103 | 258 | 21 318 | - | - | 2 820 | - |
Pflegegrad 4 | 18 466 | 4 309 | 8 440 | 8 363 | 77 | 5 717 | - | - | 1 279 | - |
Pflegegrad 5 | 7 676 | 1 480 | 4 333 | 4 308 | 25 | 1 863 | - | - | 269 | - |
bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet | 250 | - | 250 | 82 | 168 | - | - | - | 26 | - |
Insgesamt | 166 348 | 42 066 | 27 604 | 26 789 | 815 | 75 909 | 20 661 | 108 | 6 677 | - |
1 Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.
2 Ohne Empfänger/ -innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag beim Pflegegeld: 31.12.2019. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst.
3 Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege- / Betreuungsdienste oder Pflegeheime.
4 Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt).