Pflege
Die Pflegestatistik wird im zweijährlichen Rhythmus zum Stichtag 15.12. erhoben und wurde erstmals 1999 durchgeführt.
Während die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch das Statistische Landesamt direkt befragt werden, erhebt das Statistische Bundesamt die Angaben zu den Pflegegeldempfängern von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, bereitet diese Daten auf und stellt sie den Statistischen Landesämtern zur Verfügung. Stichtag der Erhebung für die Pflegegeldempfänger ist jeweils der 31.12.
Für die Pflegestatistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB), Elftes Buch (XI) maßgebend.
Pressemitteilungen
Zahl der Woche: 40 296
40 296 Personen in Sachsen-Anhalt waren zum Jahresende 2021 in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) und 12 936 Personen im Pflegedienst von Krankenhäusern beschäftigt, wie das Statistische Landesamt anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai mitteilt.
Pflege ist weiblich: Ende 2021 waren in den 658 ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 15 176 Personen beschäftigt, darunter 13 401 Frauen (88,3 %). In den 728 stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) arbeiteten 25 120 Personen, darunter 20 995 Frauen (83,6 %). Dazu kamen in den Pflegebereichen der Krankenhäuser insgesamt 12 936 Beschäftigte, darunter 11 140 Frauen (86,1 %).
75 909 Pflegebedürftige (42 480 weiblich) empfingen Pflegegeld und wurden ausschließlich von Angehörigen betreut. Diese Personen wurden zum Stichtag nicht zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst betreut und befanden sich nicht in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Unter den pflegebedürftigen Frauen hatten Leistungsempfängerinnen, die ausschließlich Pflegegeld erhielten, einen Anteil von 41,1 %. Bei den Männern lag dieser Prozentsatz bei 53,0 %.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitswesen und Pflege finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 08.05.2024
Aktuelle Berichte
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2021
Aktuelle Tabelle
Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt 2021 nach Pflegegraden und Leistungsarten
Pflegegrade | Pflegebedürftige insgesamt | Pflegebedürftige ambulante Pflege1 | Pflegebedürftige stationäre Pflege zusammen | Pflegebedürftige stationäre Pflege voll- stationäre Dauerpflege | Pflegebedürftige stationäre Pflege Kurzzeitpflege | Pflegebedürftige Pflegegeld2 | Pflegebedürftige | Pflegebedürftige | Pflegebedürftige | Pflegebedürftige |
Pflegegrad 1 | 25 553 | 4 745 | 39 | 26 | 13 | - | 20 661 | 108 | - | - |
Pflegegrad 2 | 70 562 | 19 370 | 4 181 | 3 907 | 274 | 47 011 | - | - | 2 283 | - |
Pflegegrad 3 | 43 841 | 12 162 | 10 361 | 10 103 | 258 | 21 318 | - | - | 2 820 | - |
Pflegegrad 4 | 18 466 | 4 309 | 8 440 | 8 363 | 77 | 5 717 | - | - | 1 279 | - |
Pflegegrad 5 | 7 676 | 1 480 | 4 333 | 4 308 | 25 | 1 863 | - | - | 269 | - |
bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet | 250 | - | 250 | 82 | 168 | - | - | - | 26 | - |
Insgesamt | 166 348 | 42 066 | 27 604 | 26 789 | 815 | 75 909 | 20 661 | 108 | 6 677 | - |
1 Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.
2 Ohne Empfänger/ -innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag beim Pflegegeld: 31.12.2019. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst.
3 Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege- / Betreuungsdienste oder Pflegeheime.
4 Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt).