Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben für junge Menschen und Familien wie z. B. die Jugend- und Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Rechtsgrundlage bildet das Achte Buch Sozialgesetzbuch.
Pressemitteilungen
Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls um 28,1 % gestiegen
2023 meldeten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt insgesamt 6 161 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Damit stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 28,1 % (+1 352 Fälle). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war der Anstieg unter den Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung, das heißt, eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden, mit 53,1 % (+264 Fälle) am höchsten, bei den akuten Kindeswohlgefährdungen mit einem Anstieg von 22,5 % (+210 Fälle) am niedrigsten. Die Jugendämter stellten 24,9 % (+496 Fälle) häufiger keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand hier ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf wurden 27,5 % (+382 Fälle) häufiger festgestellt als im Vorjahr.
Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen wurden bei Babys festgestellt (9,8 %). Dabei war Vernachlässigung die häufigste Form der akuten Kindeswohlgefährdung bei Babys (81,3 %). In dieser Altersgruppe und auch bei den Gefährdungseinschätzungen insgesamt (2 947 Mädchen; 3 214 Jungen) war das Geschlechterverhältnis stets relativ ausgeglichen.
Verfahren wurden am häufigsten durch die Polizei/Justizbehörden (1 607 Fälle), anonym (872 Fälle) sowie durch die Schule (586 Fälle) und Bekannte bzw. Nachbarn (553 Fälle) initiiert. In den meisten Fällen gab es vor den Verfahren zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung keine Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (66,7 %). Bei 33,3 % wurden zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits Leistungen wahrgenommen.
Bei Feststellung einer akuten Kindeswohlgefährdung handelte es sich am häufigsten um Vernachlässigung des Kindes bzw. Jugendlichen (709 Fälle), gefolgt von körperlicher (344 Fälle) und psychischer Misshandlung (320 Fälle). Unter den registrierten Fällen wurde mit 97 Fällen am seltensten sexuelle Gewalt als Ursache der Kindeswohlgefährdung angegeben, wenngleich es gegenüber dem Vorjahr mit 65 Fällen einen erheblichen Anstieg in der Registrierung gab.
Die meisten Verfahren wurden 2023 wie auch in den Vorjahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet (1 548 Fälle), gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg (773 Fälle) sowie dem Landkreis Mansfeld-Südharz (631 Fälle).
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 03.09.2024
Interaktive und statische Grafiken
Ringdiagramme Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt am 1. März 2023
Aktuelle Berichte
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- Einrichtungen und tätige Personen der Jugendhilfe: 2020
- Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege: 2023
- Angebote der Jugendarbeit: 2021