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Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben für junge Menschen und Familien wie z. B. die Jugend- und Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Rechtsgrundlage bildet das Achte Buch Sozialgesetzbuch.

Pressemitteilungen

Jugendämter nahmen 2025 in Sachsen-Anhalt 15,0 % weniger Kinder und Jugendliche in Obhut

2025 wurden in Sachsen-Anhalt 1 648 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 291 weniger Inobhutnahmen als im Vorjahr (-15,0 %). Die Hauptgründe (Mehrfachnennungen möglich) für die Inobhutnahmen waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (714 Fälle), Anzeichen für Vernachlässigung (385 Fälle) und unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (313 Fälle). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 310 (-49,8 %) weniger Kinder und Jugendliche aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen als noch 2024. Die meisten unbegleiteten Einreisenden waren zwischen 14 und unter 18 Jahren alt (298). Dabei waren 259 männlichen und 39 weiblichen Geschlechts.

Wie auch in den Vorjahren betrafen die meisten Inobhutnahmen Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (846 Fälle; 51,3 %), gefolgt von Kindern unter 3 Jahren (218 Fälle; 13,2 %) und 170 Fällen (10,3 %) bei Jugendlichen im Alter von 12 bis unter 14 Jahren. Unter allen vorläufigen Schutzmaßnahmen waren 54,1 % Jungen und 45,9 % Mädchen.

Die Hauptgründe für die Inobhutnahme bei Kindern bis unter 14 Jahren (802 Fälle) waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (479 Fälle), Anzeichen für Vernachlässigung (312 Fälle) sowie Anzeichen für körperliche Misshandlung (160 Fälle). Bei den Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren (846 Fälle) waren die Hauptgründe die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (298 Fälle), Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (235 Fälle) und Delinquenz des Kindes bzw. Straftat des Jugendlichen (106 Fälle).

In den allermeisten Fällen waren das Jugendamt bzw. der soziale Dienst hinweisgebend für die Inobhutnahme (632 Fälle), in 275 Fällen meldete sich die Minderjährige bzw. der Minderjährige selbst und 225-mal gaben Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht den Hinweis für die Inobhutnahme.

Im Schnitt dauerte eine Maßnahme 64 Tage (2024: 71 Tage), trotzdem konnte etwa jeder 3. Fall (31,7 %) in weniger als einer Woche beendet werden.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche können über die Tabellen zu vorläufigen Schutzmaßnahmen (22523) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 18.06.2026

Interaktive und statische Grafiken

Ringdiagramme Kindertagesbetreuung in Sachsen-​Anhalt am 1. März 2025

Aktuelle Berichte

  • Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Ausgaben und Einnahmen): 2024
  • Einrichtungen und tätige Personen der Jugendhilfe: 2020
  • Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege: 2025
  • Angebote der Jugendarbeit: 2023

Link zu allen Berichten der öffentlichen Sozialleistungen

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