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Eheschließungen und Ehescheidungen sowie Lebenspartnerschaften

Sowohl Deutsche als auch Ausländer, die im Bundesgebiet heiraten, werden nach dem Eheschließungsort erfaßt. 

Die Statistik der Ehelösungen umfasst die rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen vor den Familiengerichten. Das sind durch richterlichen Beschluss (vor 2009: durch Urteil) abgeschlossene Verfahren zur Scheidung oder zur Aufhebung einer Ehe.

Die Statistik der Aufhebung von Lebenspartnerschaften wurde 2014 eingeführt und stellt die rechtskräftigen Beschlüsse vor den Familiengerichten dar.

Pressemitteilungen

Anzahl der Ehescheidungen 2023 weiter gesunken

2023 sank die Anzahl der von den Gerichten in Sachsen-Anhalt mitgeteilten Ehescheidungen auf 3 152 Verfahren. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit gegenüber dem Vorjahr 3,8 % und im Vergleich zu 2019 insgesamt 11,1 % weniger Ehescheidungen gemeldet.

Betrachtet man die Anzahl der Ehescheidungen im Verhältnis zur mittleren Bevölkerung, zeigte sich die gleiche Tendenz. 2019 betrug die Anzahl der Entscheidungen noch 16,1 pro 10 000 Personen der mittleren Jahresbevölkerung, in 2023 sank diese auf 14,4 und lag damit 10,6 % unter dem Wert von 2019.

Von den geschiedenen Ehepaaren waren 177 bzw. 5,6 % bereits 36 Jahre oder länger verheiratet. 225 bzw. 7,1 % der Paare erreichten hingegen nur eine Ehedauer von maximal 3 Jahren. Unter den geschiedenen Ehen gemischtgeschlechtlicher Paare bestand rund die Hälfte 11 Jahre oder länger. Die Hälfte der gleichgeschlechtlichen Ehepaare wurde schon nach maximal 5 Jahren geschieden.

Zum Zeitpunkt ihrer Scheidung waren Frauen durchschnittlich 44,3 Jahre alt. Männer wurden hingegen erst mit durchschnittlich 47,4 Jahren geschieden. Auch bei der Altersgruppe der über 60-Jährigen zeigten sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Waren 12,2 % der Männer bei ihrer Scheidung schon älter als 60 Jahre, gehörten dieser Gruppe bei den Frauen ca. 4,3 Prozentpunkte weniger und damit 7,9 %, an.

In der Statistik über rechtskräftige Urteile in Ehesachen werden Ehescheidungen von gemischt- und gleichgeschlechtlichen Paaren erfasst. Zu beachten ist, dass Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren erst seit 1. Oktober 2017 möglich sind. Davor bestand seit August 2001 die Option, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Diese konnte ab 1. Oktober 2017 in eine Ehe umgewandelt werden. Weitere Informationen zum Thema Ehescheidungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 28.08.2024

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

  • Bevölkerung und natürliche Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle): 2023
  • Gerichtliche Ehelösungen: 1991/2020

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Eheschließungen und Ehescheidungen seit 1980

Jahr

Ehe-
schließungen1

Ehe-
scheidungen

Ehescheidungen
 je 100 Ehe-
schließungen

1980

 25 923

 8 482

 32,7

1985

 23 740

 9 191

 38,7

1990

 18 393

 5 990

 32,6

1995

 9 667

 3 867

 40,0

2000

 10 310

 5 823

 56,5

2001

 9 359

 5 829

 62,3

2002

 9 274

 5 838

 63,0

2003

 9 314

 5 863

 62,9

2004

 10 748

 5 866

 54,6

2005

 10 980

 5 227

 47,6

2006

 10 114

 5 097

 50,4

2007

 10 117

 4 924

 48,7

2008

 10 515

 4 994

 47,5

2009

 10 346

 4 729

 45,7

2010

 10 453

 4 500

 43,0

2011

 10 264

 4 808

 46,8

2012

 10 707

 4 620

 43,1

2013

 10 083

 4 220

 41,9

2014

 10 146

 4 199

 41,4

2015

 10 575

 4 109

 38,9

2016

 10 465

 4 183

 40,0

2017

 10 424

 3 808

 36,5

2018

 11 370

 3 479

 30,6

2019

 10 217

 3 546

34,7

2020

 9 187

 3 389

36,9

1 ab 2018 einschließlich gleichgeschlechtliche Eheschließungen

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In unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse der Statistik der Bevölkerung. Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut.

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