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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeines

  • Gibt es beim Statistischen Landesamt Zahlen für Gemeindeteile (Ortsteile)?
    Grundsätzlich liegen die Daten für einen Teil der Statistiken auf Gemeindeebene vor. Andere Statistiken liefern sogar nur Ergebnisse für kreisfreie Städte und Landkreise oder das Land Sachsen-Anhalt. Somit können wir keine Daten auf Gemeindeteile-Ebene anbieten.

  • Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter "Wir über uns & Service".

  • Wo finde ich die Anschriften der Landkreise und Gemeinden?
    Die Anschriften und weitere ausgewählte Gebietsinformationen finden Sie im Themenbereich Gebiet und Wahlen.

  • Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen, Definitionen und Merkmale der statistischen Erhebungen?
    In der Regel zu Beginn der Statistischen Berichte, in denen die Ergebnisse der Erhebungen veröffentlicht werden. Die Statistischen Berichte findet man wiederum unter "Daten und Veröffentlichungen" oder auf den einzelnen Themenseiten. Eine weitere Informationsquelle zur Methodik von Erhebungen sind die Qualitätsberichte des Statistischen Bundesamtes.

  • Warum wird ausgerechnet mein Unternehmen für eine statistische Erhebung ausgewählt und wie lange muss ich Daten liefern?
    Wenn Sie eine Aufforderung zur Statistikmeldung bekommen haben und sich diese Fragen stellen, gibt Ihnen das Erklärvideo zum Stichprobenkonzept die Antworten darauf. 

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Auskunftsdienst

  • Sie möchten eine Datenanfrage stellen?
    Wir erstellen maßgeschneiderte – also auf Ihre Wünsche abgestimmte – Tabellen/Auswertungen. Damit wir Ihre Frage möglichst schnell und genau beantworten können, formulieren Sie Ihre Frage per E-Mail möglichst präzise und schicken Sie diese an info[at]stala.mi.sachsen-anhalt.de.

    1. Welche Daten werden gewünscht?
      zum Beispiel Bevölkerung nach Alter und Geschlecht oder Umsatz im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt
    2. Für welches Gebiet werden die Daten gewünscht?
      zum Beispiel für Städte und Gemeinden, Landkreise oder kreisfreie Städte
    3. Für welchen Zeitpunkt oder Zeitraum werden die Daten gewünscht?
      zum Beispiel aktuell verfügbare Daten, Monatsergebnisse oder für die letzten 10 Jahre
  • Wie lange dauert die Beantwortung einer Anfrage?
    Unser Ziel ist es, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Einfache Anfragen werden in der Regel am gleichen Tag beantwortet. Anfragen, die mehrere Sachgebiete betreffen und/oder Sonderauswertungen erfordern, beantworten wir im Allgemeinen innerhalb weniger Arbeitstage bzw. treffen Vereinbarungen mit Ihnen. Betrifft Ihre Anfrage mehrere Länder, variiert der zeitliche Aufwand in Abhängigkeit vom gewünschten Datenumfang.
  • Was kosten die Informationen?
    Unser persönlicher Service ist in Abhängigkeit von Umfang und Aufwand kostenfrei oder kostenpflichtig. Bei Anfragen, die eine Sonderauswertung oder einen erhöhten Aufwand erfordern, erhalten Sie ein kostenpflichtiges Angebot. Erst nach Bestätigung dieses Kostenvoranschlags lösen wir Ihren Auftrag aus.

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Baugewerbe

  • Worin besteht der Unterschied zwischen dem Umsatz und dem baugewerblichen Umsatz?
    Der Umsatz bzw. Gesamtumsatz enthält neben dem baugewerblichen Umsatz auch Handels- und sonstige Umsätze.

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Bautätigkeit und Wohnungswesen

  • Gibt es Gemeindedaten zur Bautätigkeitsstatistik?
    Ja, verschiedene Auswertungen gibt es auch auf Gemeindeebene. Sollte es sich nicht um Standardauswertungen handeln, fallen unter Umständen Kosten an.

  • Veröffentlicht das Statistische Amt einen Mietspiegel?
    Nein. Informationen über das örtliche Mietniveau erhalten Sie beispielweise bei Maklerverbänden oder den Gemeinden.

  • Wie entstehen die Angaben zum Wohnungsbestand?
    Der Wohnungsbestand ist das Ergebnis der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes anhand der Statistiken der Baufertigstellungen und Bauabgänge. Ausgangspunkt ist der Bestand der letzten allgemeinen Gebäude- und Wohnungszählung.

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Bevölkerung

  • Wo gibt es Daten zur Staatsangehörigkeit von Ausländern?
    Für Angaben zur ausländischen Bevölkerung stehen zwei amtliche Quellen zur Verfügung.

    Die amtliche Bevölkerungsfortschreibung liefert Daten zur Struktur der ausländischen Bevölkerung im Zusammenhang mit der Struktur der Gesamtbevölkerung. Seit dem Zensus 2011 ist auch die Darstellung einzelner Staatsangehörigkeiten auf Landesebene möglich.

    Die Ausländerstatistik, die auf Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) beruht, liefert Angaben zu Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer und -status der ausländischen Bevölkerung. Teilweise stehen auch  Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise zur Verfügung.

  • Wie wird der Bevölkerungsstand veröffentlicht?
    Die Angaben zum Bevölkerungsstand stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf der Grundlage der Ergebnisse des letzten Zensus (2011). Die Fortschreibung erfolgt monatlich. Veröffentlicht werden die Merkmale Geschlecht und Nationalität (deutsch/nicht-deutsch). Die jährlichen Daten zum 31.12. weisen den Bevölkerungsstand nach Geschlecht, Nationalität, Alter und Familienstand nach. 

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Bildung

  • Gibt es beim Statistischen Landesamt Daten für Schulabbrecher? 
    Nein. In Sachsen-Anhalt beträgt die Schulpflicht 12 Jahre, darunter mindestens 9 Jahre Vollzeitschulpflicht (§ 40 SchulG LSA). Aufgrund dieser Schulpflicht, kann die Schule nicht „abgebrochen“ werden. Die amtliche Statistik liefert andererseits Angaben zu Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die ihre Vollzeitschulpflicht absolviert, ohne den 9. Schuljahrgang (unabhängig von Bildungsgang bzw. Schulform) erreicht oder bestanden zu haben.

  • Können Adressen von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen auch als Datei bezogen werden und welche Inhalte hat diese Datei?
    Die Adressen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen können als Datei im Excelformat zum Einzelpreis von 28,50 EUR (zzgl. einmalig 5,- EUR Bearbeitungsgebühr) bezogen werden. Neben der postalischen Adresse werden Telefonnummern sowie E-Mail-Adresse und Schülerzahlen (insgesamt) mitgeliefert. Eine Übersicht über verfügbare Publikationen, deren voraussichtliche Erscheinung und  Preise finden Sie im Verzeichnis der Veröffentlichungen.

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Erwerbstätigkeit

  • Welche unterschiedlichen Daten zu den Erwerbstätigen gibt es und wo finde ich sie?
    Daten zur sozialen Struktur der Erwerbstätigen (Geschlecht, Alter usw.) finden Sie bei den Ergebnissen des Mikrozensus (MZ). Aufgrund der geringen Fallzahlen werden die Daten zuweist als Landesergebnis, teilweise auch für Kreisfreie Städte und Landkreise angeboten. Regional tiefer gegliedert, also auf Gemeindeebene, gibt es diese Daten nicht.

    Daten auf Gemeindeebene liegen nur für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) vor. Dies sind zum Beispiel Daten zu den Wirtschaftsbereichen, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten usw.

    Benötigen Sie die Daten im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung, so finden Sie diese bei den Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung, welche Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise zur Verfügung stellt.

  • Wo erfahre ich, wie sich die Arbeitslosigkeit entwickelt hat?
    Erste Anlaufstelle für Daten zur Arbeitslosigkeit ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) - auch für das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermitteln keine Daten zur Arbeitslosigkeit, sondern erhalten diese Angaben von der Bundesagentur für Arbeit. Dennoch veröffentlicht das Statistische Landesamt beispielsweise in den Statistischen Monatsheften oder Berichten und Tabellen zum Arbeitsmarkt Daten zur Arbeitslosigkeit.

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Gesundheit

  • Erhebt das Statistische Landesamt Angaben über die Häufigkeit einer bestimmten Krankheit?
    Ja. Das Statistische Landesamt erhebt die Diagnosen von Krankenhauspatientinnen und -patienten sowie die Todesursachen von Gestorbenen. Hier sind teilweise Auswertungen zu Einzeldiagnosen möglich. Nicht erfasst werden hingegen die Erkrankungen, die ambulant behandelt werden.

    Für die Daten über die Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern ist eine Auswertung nach dem Wohn- oder dem Behandlungsort möglich. Auswertbar sind die Hauptdiagnosen, die zur Aufnahme in das Krankenhaus geführt haben.

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Handel, Tourismus und Gastgewerbe

  • Warum können die Tourismus-Ergebnisse für einen Berichtsmonat in unterschiedlichen Veröffentlichungen voneinander abweichen?
    Bei den im Statistischen Bericht veröffentlichten Zahlen handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, die sich aufgrund nachträglicher Meldeeingänge durch Rückkorrekturen noch verändern können. Die nachgewiesenen Veränderungsraten des aktuellsten Berichts berücksichtigen jeweils den aktuellsten Datenstand.

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Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich

1. Allgemeine Fragen

  • Wie kommen Sie auf mein Unternehmen?

    Durch die Stichprobenziehung für die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich aus dem Statistikregister. Die Finanzbehörden übermitteln dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder jeweils für deren Zuständigkeitsbereich Daten zu Steuerpflichtigen, die zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

    Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt Daten von Betrieben, die für Beschäftigte Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch abgeben.

    Die gemeldeten Daten werden im Statistikregister hinterlegt.

    Gesetzliche Grundlage für diese Datenlieferung:

    Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG).

    Diese übermittelten Daten (Zuordnung, Zahl der Beschäftigen, Höhe des Umsatzes) sind die Grundlage für die oben genannte Stichprobenziehung.

  • Woher haben Sie meine Daten?
    Die verwendeten Daten sind im bundesweiten Statistikregister hinterlegt.

  • Woher soll das Unternehmen die Daten für die Erhebung nehmen?
    Die Angaben zur Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich können z. B. aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung/ Bilanzunterlagen oder der laufenden Buchhaltung für das vergangene Geschäftsjahr ermittelt werden.

  • Der Steuerbescheid für das abgefragte Geschäftsjahr (2023) liegt noch nicht vor. Was tun?
    Die Angaben zur Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich für das Geschäftsjahr 2023 können z.B. aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinn-und Verlustrechnung/ Bilanzunterlagen oder der laufenden Buchhaltung für 2023 ermittelt werden. Das Vorliegen eines Steuerbescheids für das Jahr 2023 ist nicht zwingend notwendig.

    Anhand der laufenden Buchhaltung oder der Vorjahresdaten kann eine sorgfältige Schätzung der zu ermittelnden Daten vorgenommen werden.

  • Das Unternehmen hat umfirmiert
    Die Auskunftspflicht zur Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich bleibt auch bei einem Wechsel des Unternehmensnamens/der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen wird GmbH, Partner scheidet aus) bestehen. Bitte geben Sie die Umfirmierung im IDEV-Formular „Adresse“ ein.

 2. Auskunft, Auskunftspflicht

  • Warum muss mein Unternehmen melden?
    Für die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich besteht gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 HdlDlStatG in Verbindung mit §§ 15 und 18 Bundesstatistikgesetz (BStatG) eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht.
  • Warum muss ich online melden?
    Nach § 11a Absatz 2 Bundesstatistikgesetzes sind alle Erhebungseinheiten verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online- Verfahren zu nutzen.

  • Es handelt sich um ein Kleinunternehmen/Unternehmen im Nebengewerbe. Muss ich melden?
    Auskunftspflicht besteht, wenn im Berichtsjahr Umsatz - unerheblich in welcher Höhe - erwirtschaftet wurde und eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, unabhängig davon, ob es sich um ein Kleinunternehmen handelt oder die Tätigkeit im Nebengewerbe ausgeführt wird.

    Die Daten können Sie der Einnahmen-Überschussrechnung oder, wenn vorhanden, Ihrer Buchführung entnehmen.

  • Wer erstattet mir die Kosten für den Zeitaufwand?
    Gemäß § 15 Abs. 5 (BStatG) ist die Auskunft im Rahmen der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) für den Empfänger, in diesem Fall das Statistische Landesamt Sachsen- Anhalt, kosten- und portofrei zu erteilen.

  • Warum werden nicht alle Daten vom Finanzamt übertragen?
    Es handelt sich bei der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) um eine sogenannte Primärerhebung. Die Daten müssen – solange der Auskunftspflichtige befragt wird – vom Unternehmen selbst gemeldet werden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage zur SHD für die Auswertung von Verwaltungsdaten.

  • Wo finde ich die Rechtsgrundlagen?
    Die Rechtsgrundlagen können Sie der Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und nach Datenschutzgrundverordnung (E U) 2016/679 entnehmen.

  • Kann ein anderes Unternehmen ausgewählt werden?
    Die Stichprobe wird einmalig gezogen und kann nicht verändert werden. Aufgrund dessen kann das Unternehmen durch kein anderes Unternehmen ersetzt werden.

3. Hilfe zu den Onlineverfahren IDEV sowie eCore

  • Warum erscheinen keine Buttons „Weiter“ und „Zurück“?
    Falls Sie einen kleineren Bildschirm haben oder Ihre Einstellung vergrößert ist, kann es sein, dass Sie nicht die ganze Seite angezeigt bekommen. Sie müssen dann die Balken am linken oder am unteren Bildschirmrand soweit bewegen, bis rechts unten die Buttons erscheinen.

  • IDEV-Online-Hilfe
    Ausführliche Informationen zum IDEV-Online-Verfahren finden Sie unter https://idev.sachsen-anhalt.de „Onlinehilfe“.

  • Lokal gesicherte Daten sind nicht auffindbar
    Wählt man beim Speichern keinen eigenen Speicherort (z. B. Dokumente) aus, wird die Datei (hier mit der Endung *.idev), in dem vom Browser vorgegebenen Ort gespeichert. Dies ist häufig der Ordner „Downloads“.

  • Die Navigation mit dem „Weiter“-Button funktioniert nicht
    Mit dem „Weiter“-Button kann nicht navigiert werden, solange sich in einem Fragenblock noch Fehler befinden. Die Navigation ist in diesem Fall nur über den linksseitigen „Navigationsbaum“ der Eingabemaske möglich.
     
  • Ein Großteil der Fragen ist verschwunden
    Wenn Erhebungseinheiten einem bestimmten Schwellenwert (Ihres Wirtschaftsbereichs betreffend) bei Umsatz oder bei den Erträgen unterschreiten wird nach der Eingabe des Umsatzes ein Formular in gekürzter Fassung dargestellt.
     
  • Wie kann eine nicht gespeicherte Quittung zur Meldung wiederhergestellt werden?
    Die nach dem Senden Ihrer Daten automatisch angezeigte Quittung kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht wiederhergestellt werden.
  • Die gespeicherte Quittung zur Meldung ist nicht auffindbar
    Wählt man beim Speichern keinen eigenen Speicherort (z. B. Dokumente) aus, wird die Quittung meist unter „Downloads“ gespeichert. IDEV-Quittungen haben die Dateiendung *.ideva, außer sie wurde im Format PDF gespeichert. Mit der Suchfunktion des PCs kann nach Dateien mit diesen Endungen gesucht werden. Wurde die Quittung im Format *.ideva gespeichert muss sie in der IDEV-Anwendung geöffnet werden.
  • Die gespeicherte Quittung zur Meldung kann nicht lesbar geöffnet werden
    Für eine korrekte Darstellung der Daten muss eine Quittung, die im *.ideva-Format gespeichert wurde, direkt in der IDEV-Anwendung geöffnet werden.
  • Wie kann eine Meldung über eCore abgegeben werden?
    Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, oder der Steuerberater, für die Lohn- und Finanzbuchhaltung eine Standardsoftware einsetzt, die über ein spezielles Statistikmodul verfügt. Aktuell hat nur die DATEV eG dieses Modul („Datenübermittlung an die Statistischen Ämter“) für die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich in ihre Software integriert.

    Vor der Übermittlung der Daten muss darauf geachtet werden, dass die Stammdaten des Unternehmens aktuell sind, die richtige Statistik ausgewählt wurde und die Kontenzuweisungen stimmen.
    Nähere Informationen zu eCore erhalten Sie unter: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#keQ53K3FtP/melden-ueber-core
  • Ich habe eine eCore-Meldung übermittelt. Warum ist diese nicht eingegangen?
    Die eCore-Meldung kann nicht zugeordnet werden, wenn z. B. die Identnummer nicht korrekt eingegeben wurde. Somit wird kein Eingang registriert. Die Meldung muss noch einmal übermittelt werden.
     
  • Ich habe eine eCore-Meldung übermittelt. Dazu habe ich auch ein Sendeprotokoll. Warum ist diese nicht eingegangen?
    Bitte beachten Sie allein ein eCore Sendeprotokoll stellt nicht automatisch die korrekte Übertragung der statistischen Meldung dar. In aller Regel bekommen Sie bei erfolgreicher Übermittlung der statistischen Meldung noch ein Empfangsprotokoll.

    Problem könnte sein, dass die Meldung noch bei Ihnen im „Postausgang“ der DATEV Anwendung hängt. Die Meldung muss noch einmal übermittelt werden.

    Nähere Informationen zu eCore erhalten Sie unter: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#keQ53K3FtP/melden-ueber-core

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IDEV und eCore

  •  Warum erscheinen keine Buttons "Weiter" und "Zurück"?
    Falls Sie einen kleineren Bildschirm haben oder Ihre Einstellung vergrößert ist, kann es sein, dass Sie nicht die ganze Seite angezeigt bekommen. Sie müssen dann die Balken am linken oder am unteren Bildschirmrand soweit bewegen, bis rechts unten die Buttons erscheinen.
  • Lokal gesicherte Daten sind nicht auffindbar?
    Wählt man beim Speichern keinen eigenen Speicherort (zum Beispiel Dokumente) aus, wird die Datei (hier mit der Endung *.idev), in dem vom Browser vorgegebenen Ort gespeichert. Dies ist häufig der Ordner „Downloads“.
  • Wie können gesendete Daten wieder hergestellt werden?
    Gesendete Daten können nur wiederhergestellt werden, wenn Sie vor dem Senden lokal gesichert wurden.
  • Können die übersandten Daten rückübermittelt werden?
    Eine Rückübermittlung der beim Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt eingegangenen Meldungsdaten ist aus technischen sowie datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
  • Warum können diverse Felder nicht manuell befüllt werden?
    In verschiedenen Frageblöcken (zum Beispiel Tätige Personen oder Bestände) sind automatische Summenfelder hinterlegt. Hier können die Eingaben nur über die Unterpositionen getätigt werden.
  • Warum funktioniert die Navigation mit dem "Weiter"-Button nicht immer?
    Mit dem „Weiter“-Button kann nicht navigiert werden, solange sich in einem Fragenblock noch Fehler befinden. Die Navigation ist in diesem Fall nur über den linksseitigen „Navigationsbaum“ der Eingabemaske möglich.
  • Warum ist ein Großteil der Fragen verschwunden?
    Für Erhebungseinheiten mit einem Umsatz oder Erträgen von weniger als 250.000 Euro wird nach der Eingabe des Umsatzes ein Formular in gekürzter Fassung dargestellt.
  • Wie kann eine nicht gespeicherte Quittung zur Meldung wieder hergestellt werden?
    Die nach dem Senden Ihrer Daten automatisch angezeigte Quittung kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht wiederhergestellt werden.
  • Die gespeicherte Quittung zur Meldung ist nicht auffindbar?
    Wählt man beim Speichern keinen eigenen Speicherort (zum Beispiel Dokumente) aus, wird die Quittung meist unter „Downloads“ gespeichert. IDEV-Quittungen haben die Dateiendung *.ideva, außer sie wurde im Format PDF gespeichert. Mit der Suchfunktion des PCs kann nach Dateien mit diesen Endungen gesucht werden. Wurde die Quittung im Format *.ideva gespeichert muss sie in der IDEV-Anwendung geöffnet werden.
  • Die gespeicherte Quittung zur Meldung kann nicht lesbar geöffnet werden?
    Für eine korrekte Darstellung der Daten muss eine Quittung, die im *.ideva-Format gespeichert wurde, direkt in der IDEV-Anwendung geöffnet werden.
  • Wie kann eine Meldung über eCore abgegeben werden?
    Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, oder der Steuerberater, für die Lohn- und Finanzbuchhaltung eine Standardsoftware einsetzt, die über ein spezielles Statistikmodul verfügt. Aktuell hat nur die DATEV eG dieses Modul („Datenübermittlung an die Statistischen Ämter“) für die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich in ihre Software integriert.
    Vor der Übermittlung der Daten muss darauf geachtet werden, dass die Stammdaten des Unternehmens aktuell sind, die richtige Statistik ausgewählt wurde und die Kontenzuweisungen stimmen.
    Nähere Informationen zu eCore erhalten Sie unter: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#keQ53K3FtP/melden-ueber-cor 
  • Ich habe eine eCore-Meldung übermittelt. Warum ist diese nicht eingegangen?
    Die eCore-Melung kann nicht zugeordnet werden, wenn z. B. die Identnummer nicht korrekt eingegeben wurde. Somit wird kein Eingang registriert. Die Meldung muss noch einmal übermittelt werden.

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Mikrozensus

  • Was ist der Mikrozensus?
    Der Mikrozensus wird seit 1957 als Haushaltsbefragung durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt, für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich. Rund 830.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind 1 % der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. In Sachsen-Anhalt werden rund 12 000 Haushalte befragt.

  • Warum gerade ich?
    Für diese „kleine Volkszählung“ werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Adressen ausgewählt, Grundlage bildet das bewohnte Bundesgebiet.Genaugenommen wurden nicht Sie als Person, sondern das Gebäude bzw. der Gebäudeteil (zum Beispiel bestimmte Etagen/Stockwerke in Großgebäuden in dem Sie wohnen) ausgewählt. Ihre Wohnung gehört zu den  Befragungseinheiten. Ausgewählte Wohneinheiten können nicht gegen andere ausgetauscht werden. 

  • Muss ich an der Befragung teilnehmen, gibt es dafür ein Gesetz?
    Ja, die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz – MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826).Mit diesem Gesetz wird die Befragung für 1 % der Haushalte der Bundesrepublik Deutschland, so auch des Landes Sachsen-Anhalt, angeordnet. Für alle in den ausgewählten Wohnungen lebenden Personen besteht nach § 13 des Mikrozensusgesetzes Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht gilt für Volljährige sowie Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen. Für Minderjährige oder behinderte Menschen, die nicht selbst Auskunft geben können, müssen andere volljährige Personen des Haushalts antworten. Ihre Auskunftspflicht für Dritte erstreckt sich auf Ihnen bekannte Sachverhalte. Sie gilt als erfüllt, wenn die Auskünfte für das minderjährige oder behinderte Haushaltsmitglied durch eine Vertrauensperson gegeben werden. In Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften ist für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder wegen Minderjährigkeit selbst nicht Auskunft geben können, die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht können Sie nicht befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt. Die Erhebung wird gleichmäßig über alle Kalenderwochen eines Jahres verteilt durchgeführt. Die Haushalte in den ausgewählten Wohnungen werden innerhalb von fünf auf­einander folgenden Jahren bis zu viermal befragt.

  • Wie verläuft die Befragung?
    Nachdem der vom Landesamt beauftragte Interviewer/-in den/die unter der vorgegebenen Adresse lebenden Haushalte ermittelt hat, erfolgt die Ankündigung eines Befragungstermins. Befragt (mit Laptop) wird die Situation Ihres Haushaltes für die vergangene Woche vor Ihrer Auskunftserteilung, unabhängig davon, ob Sie in dieser vergangenen Woche bereits Bewohner der ausgewählten Wohnung waren oder erst später zugezogen sind. Die Auskünfte können direkt bei einem Interviewer, schriftlich in Form eines Fragebogens oder auch telefonisch erteilt werden. Die direkte Befragung durch den Interviewer ist für Sie bedeutend zeitsparender und kostenfrei (kein Porto, keine Telefonkosten). Sie haben keine Schreibarbeit und Ihre Angaben sind vollständig und plausibel.

  • Wer sind die Interviewerinnen und Interviewer?
    Vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt werden ehrenamtlich tätige „Erhebungsbeauftragte“ (§ 12 MZG) sorgfältig ausgewählt und nehmen jährlich an einer Schulung teil. Sie sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sind im Besitz eines Interviewerausweises; dieser ist in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. 

  • Kann man nicht einfach einen anderen Haushalt befragen?
    Ein Austausch Ihres Haushaltes gegen einen anderen ist nicht möglich. Die einmal getroffene Auswahl muss eingehalten werden. Schon der Ausfall weniger Haushalte beeinträchtigt die Genauigkeit der hochgerechneten Ergebnisse so stark, dass der Zweck des Mikrozensus nicht mehr erreicht werden kann. 

  • Wie ist das mit dem Datenschutz und der statistischen Geheimhaltung?
    Die von Ihnen erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Sie dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass Einzelangaben der Befragten und daraus gewonnene Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen den oder die Befragte verwendet werden. Name und Anschrift sind nur kurzfristig für organisatorische Zwecke, wie zum Beispiel dem Nachweis, dass Sie Ihrer Auskunftspflicht nachgekommen sind, erforderlich. Bei der Datenverarbeitung werden die Namen und Anschriften von den Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert. In den Daten, die statistisch ausgewertet werden, sind keine Namen und Anschriften vorhanden.

  • Wozu dienen die Ergebnisse?
    Der Mikrozensus liefert aktuelle und zuverlässige Informationen über die Lebensverhältnisse in unserem Land. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von entscheidender Bedeutung für die soziale Gesetzgebung und für alle davon Betroffenen, also für jede Bürgerin und jeden Bürger. Ihre Mithilfe ist sehr wichtig. Nur durch konkrete Informationen der einbezogenen Haushalte können Hochrechnungen zu gesicherten Landesergebnissen vorgenommen werden, welche die soziale und wirtschaftliche Situation des Landes widerspiegeln.

  • Können Ergebnisse des Mikrozensus beispielsweise zu privaten Haushalten auch für Gemeinden dargestellt werden?
    Die Vorgehensweise bei der Erhebung des Mikrozensus ermöglicht nicht die Aufschlüsselung von privaten Haushalten auf Gemeinde-Ebene. Der Mikrozensus ist eine jährlich durchgeführte Erhebung, bei der 1 % der Bevölkerung zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt wird. Tiefgliederte Daten liegen daher meist nur für das Land Sachsen-Anhalt insgesamt vor. Ein Teil der Auswertungen wird auch für kreisfreie Städte und Landkreise veröffentlicht. Grundsätzlich werden in der Stichprobe für viele Merkmalskombinationen nur geringe Fallzahlen erreicht. In diesen Fällen muss davon ausgegangen werden, dass die stichprobenbedingten Fehler so groß werden, dass der Aussagewert stark eingeschränkt ist. Hochgerechnete Werte unter 5 000 werden durch einen Schrägstrich (/) ersetzt und Werte zwischen 5 000 und 10 000 in Klammern ausgewiesen.

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Öffentliche Finanzen

  • Wo erhalte ich Daten zu den Landesfinanzen?
    Zuständig für die Statistiken der Landesfinanzen ist nicht das Statistische Landesamt, sondern das Finanzministerium. Dieses ist deshalb unmittelbarer Ansprechpartner bei entsprechenden Fragen.

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Pflege

  • Werden in der Pflegestatistik Demenzkranke erfasst?
    Ein gesonderter Nachweis der Demenzkranken ist nicht möglich. Lediglich wenn sie vom medizinischen Dienst der Pflegekassen in eine Pflegestufe eingeordnet sind, sind sie, zusammen mit allen anderen Pflegebedürftigen, in der Pflegestatistik enthalten.

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Preise

  • Ist das Statistische Amt auch Ansprechpartner für weitergehende Fragen zu Verträgen mit Wertsicherungsklauseln?
    Neben allgemeinen fachlichen und methodischen Hinweisen zum Verbraucherpreisindex sowie der Angabe von Veränderungen in Prozent und Prozentpunkten nimmt das Statistische Amt keine weiteren einzelfallbezogenen Berechnungen des Geldwertes von Forderungen und Verbindlichkeiten vor. Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) lässt eine über rein rechnerische Hilfeleistung hinausgehende bzw. juristische Beratung nicht zu. Für Beratungsbedarf in konkreten Einzelfällen wird auf Rechtsanwälte und Notare sowie auf die Verbraucherzentralen verwiesen.

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Soziales

  • Erhebt das Statistische Landesamt Daten über Adoptionen?
    Ja. Die Ergebnisse sind unter dem Stichwort „Kinder- und Jugendhilfe“ zu finden.

  • Veröffentlicht das Statistische Landesamt Zahlen zum Betreuungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen?
    Nein. Die Betreuungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich festgeschrieben.

  • Wird die Zahl der Kindergarten -, Hort- oder Krippenplätze in der amtlichen Statistik nachgewiesen?
    In den Tageseinrichtungen wird nur die Gesamtzahl der genehmigten Betreuungsplätze erfasst. Die Zuordnung zu den Kategorien Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort kann nur über das Alter bzw. die Merkmale der betreuten Kinder nachgewiesen werden:
    EinrichtungAlter/Merkmal der Kinder
    Krippenkinder0 bis unter 3 Jahre alt
    Kindergartenkinder3 bis unter 7 Jahre alt bzw. sind bis zum Schuleintritt Kindergartenkinder
    Hortkinderbesuchen neben dem Hort auch die Schule
  • Werden die sogenannten Hartz-IV-Empfänger in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen?
    Nein, gemäß SGB II wird mit Einführung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2005 dieser Personenkreis ausschließlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen

  • Wie werden in der amtlichen Statistik Schwerbehinderte erfasst?
    Schwerbehinderte Menschen werden statistisch erfasst, wenn sie einen Grad der Behinderung von 50 % und mehr haben.

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Steuern

  • Warum sind die Daten der Steuerstatistiken nicht aktueller?
    Für das späte Vorliegen der steuerstatistischen Daten sind in erster Linie die geltenden steuerrechtlichen Veranlagungsfristen verantwortlich: So kann etwa bei der Einkommensteuer die Steuererklärung in der Regel bis 2 Jahre nach dem Veranlagungsjahr eingereicht werden.

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Umwelt

  • Welche Umweltbereiche werden statistisch abgedeckt?
    Die Umweltstatistiken informieren über:
    a) Abfallwirtschaft (Abfallverwertung,  -behandlung und  -entsorgung),
    b) Wasserwirtschaft (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung),
    c) Luftverunreinigungen und
    d) Umweltökonomie (Umweltschutzinvestitionen, Umsatz mit Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz).

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Verdienste

  • Wo finde ich die aktuellsten Informationen zur Verdienstsituation? (Verdienste und Arbeitskosten)
    Die Vierteljährliche Verdiensterhebung bietet laufende Informationen über die Entwicklung der Bruttostunden- und  -monatsverdienste sowie der Arbeitszeiten nach Wirtschaftszweigen. Sie erlaubt zusätzlich die Differenzierung nach dem Geschlecht und der Leistungsgruppe der Beschäftigten sowie nach dem Beschäftigungsumfang.

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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

  • Warum berechnet der Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder keine vierteljährlichen Daten für die Bundesländer?
    Vierteljährliche VGR-Daten werden vom Statistischen Bundesamt für Deutschland insgesamt berechnet. Der Arbeitskreis VGR der Länder kann keine vierteljährlichen Berechnungen durchführen, da die statistische Datengrundlage auf der Ebene der Bundesländer hierfür nicht ausreicht.

  • Warum müssen die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden?
    Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wollen möglichst frühzeitig über den aktuellen Konjunkturverlauf informiert werden. Da aber zum ersten Veröffentlichungstermin des Bruttoinlandsprodukts und des Wirtschaftswachstums der Länder (Ende März) noch nicht alle notwendigen Basisdaten des Vorjahres zur Verfügung stehen, müssen die Ergebnisse der Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen zunächst auf unvollständiger Datengrundlage berechnet werden. Damit bewegt sich die amtliche Statistik im Spannungsfeld zwischen Aktualität und Genauigkeit. Indem immer weitere Basisdaten in die Berechnungen einfließen, werden die vorläufigen Ergebnisse kontinuierlich in verschiedenen Berechnungsphasen aktualisiert und veröffentlicht.

  • Warum werden für Länderergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zeitweise unterschiedliche Werte veröffentlicht?
    Die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Bundesländer liegen zeitiger vor  als die der Kreise. Daher sind regelmäßig die Werte für Sachsen-Anhalt aus Landes- und Kreisrechnung nicht übereinstimmend. Die Kreisdaten basieren dann auf dem vorhergehenden Rechenstand und werden kurzfristig aktualisiert.

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Wahlen

  • Gibt es bei Bundes- und Europawahlen Daten zur Wahlbeteiligung für die Gemeinden?
    Bei kreisangehörigen Gemeinden ist unter Umständen der Ausweis eines vollständigen Ergebnisses nicht möglich, da sich mehrere Gemeinden einen Briefwahlbezirk teilen. Die Auswertungen können folglich nur ohne Briefwahlergebnis erstellt werden. Das Gleiche gilt auch für die Daten zu Erst- und Zweitstimmen.

  • Werden Wahlergebnisse für die Wahlbezirke kostenlos zur Verfügung gestellt?
    Ja, unter "Themen>Gebiet und Wahlen" können Sie die gewünschten Daten herunterladen.

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