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Aufgaben des Statistischen Landesamtes

Die Hauptaufgabe des Amtes besteht darin, als zuständige Landesbehörde mittels amtlicher Statistiken bundeseinheitlich mit den anderen Statistischen Ämtern und landesspezifisch, basierend auf gesetzlicher Grundlage, Informationen bereitzustellen. Die moderne Gesellschaft in ihrer Vielfalt soll für Politik und Behörden, für Wirtschaftsunternehmen und Wissenschaft, für Medien sowie für die Bevölkerung überschaubarer werden.
Dazu bedarf es eines leistungsfähigen Informationssystems, das zum einen den festen Informationsbedarf kontinuierlich abdeckt, das aber auch neu auftretenden Zusatzbedarf in relativ kurzem Zeitraum befriedigen kann. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, umfassen die Themen der amtlichen Statistik inzwischen fast die ganze Breite der sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse in ihren vielschichtigen Zusammenhängen. Diese Vielfalt gewonnener statistischer Daten wird der Öffentlichkeit in vollem Umfang, jedoch unter Beachtung des Datenschutzes, in angemessener Form zur Verfügung gestellt.

Der Begriff - Amtliche Statistik -

Die amtliche Statistik kann man auch als gesetzliche Statistik interpretieren. Sie umfasst den Bereich statistischer Arbeiten, der durch Gesetze und Verordnungen rechtlich angeordnet ist. Oberstes Prinzip der amtlichen Statistik ist die Verpflichtung zur neutralen und wahrheitsgetreuen Ermittlung, Aufbereitung, Darstellung und Veröffentlichung von Daten.

Qualitätsgrundsätze

Das Statistische Landesamt bzw. die amtliche Statistik stehen für die Gewährleistung der hohen Qualitätsansprüche, wie sie im „Verhaltenskodex für europäische Statistiken“ formuliert werden. 16 Qualitätsgrundsätze machen Vorgaben für den institutionellen Rahmen, den Ablauf der statistischen Prozesse und Ergebnisse bzw. Produkte der amtlichen Statistik.