Menu
menu

Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.

Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.

Pressemitteilungen

Hilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII um 11,2 % gestiegen

2024 erhielten 14 250 Personen in Sachsen-Anhalt Hilfen nach dem 5. - 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, war das ein Anstieg um 1 435 Beziehende (+11,2 %) im Vergleich zu 2023.

2024 waren 12 600 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2023: 10 995), da ihr notwendiger und angemessener Pflegebedarf nicht oder nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt wurde und die Pflegebedürftigen sowie Unterhaltsverpflichteten nicht über ausreichend Eigenmittel verfügten, um die verbleibenden Kosten zu tragen.

Die Zahl der Personen, die eine Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezog, betrug im zurückliegenden Jahr 1 705. Das waren 315 mehr als 2023. Mit durchschnittlich 71,4 Jahren war dieser Personenkreis fast 7 Jahre jünger als die Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen. 1 240 zu Pflegende nahmen die Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe in Anspruch. Das entsprach einem Anstieg um 21,0 % zum Vorjahr (1 025 Personen) und einem Plus um 360 Personen gegenüber 2022. 815 Pflegebedürftige nutzten die Möglichkeit des Angebotes einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (2022: 560).

Der Anteil der zu Pflegenden in Wohneinrichtungen an allen Personen mit Hilfe zur Pflege betrug 88,6 % (11 160).

Knapp 12 % der Menschen mit Hilfebezug nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII (1 690 Personen) erhielten eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. Für 720 zur Bestattung Verpflichteter wurden die Bestattungskosten übernommen (2023: 805).

Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde im gleichen Jahr an 435 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2023: 455). 

Knapp 80 % der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII (11 345 Personen; 2023: 9 985) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht.

Das Durchschnittsalter aller zu unterstützenden Personen betrug 73,9 Jahre, 750 von ihnen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe tritt ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Werte auf ein Vielfaches von 5 gerundet und kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 18.09.2025

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

Aktuelle Tabelle

Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2024

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
außerhalb von
Einrichtungen
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
weibliche Personen
3
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
männliche Personen
3
(Anzahl)
Dessau-Roßlau, Stadt  335  205  315  185  55  90
Halle (Saale), Stadt  840  515  815  495  150  185
Magdeburg, Landeshauptstadt  975  595  935  555  180  225
Altmarkkreis Salzwedel  260  195  245  180  50  75
Anhalt-Bitterfeld  325  205  320  200  55  100
Börde  460  250  445  230  80  100
Burgenlandkreis  470  300  445  270  90  90
Harz  665  385  635  355  80  180
Jerichower Land  350  250  345  240  75  120
Mansfeld-Südharz  490  340  465  315  85  150
Saalekreis  430  290  415  275  75  115
Salzlandkreis  610  355  585  330  100  125
Stendal  400  265  380  245  75  110
Wittenberg  355  250  335  230  70  95
             
Sachsen-Anhalt 6 970 4 400 6 675 4 105 1 225 1 760

1 Gebietsstand 31.12.2024

2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

3 Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind ab 2020 die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

Zum Seitenanfang