Menu
menu

Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.

Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.

Pressemitteilungen

Ausgaben für Sozialleistungen 2023 wieder gestiegen

Die Gesamtnettoausgaben für Sozialleistungen nach dem SGB XII betrugen 2023 in Sachsen-Anhalt 146 Mill. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Anstieg um 41 Mill. EUR (+38,6 %) gegenüber 2022. Rein rechnerisch wurden somit 67 EUR pro Kopf für Sozialhilfe ausgegeben.

Die Hilfe zur Pflege war dabei der größte Kostenfaktor. Sie lag anteilmäßig im zurückliegenden Jahr bei 57,0 %. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 83 Mill. EUR (+46,4 %; +26 Mill. EUR gegenüber 2022). Schwerpunkt bildeten die Ausgaben für die Pflege in Einrichtungen (67 Mill. EUR).

Eine tendenziell ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese betrugen 2023 mehr als 42 Mill. EUR. Das waren 29,1 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig netto ein Anstieg um 21,9 % (+8 Mill. EUR) zum Vorjahr. Diese Leistungen erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Deckung der Bedarfe des täglichen Lebens und der sozialen Teilnahme.

Knapp 15 Mill. EUR zahlten die öffentlichen Träger 2023 für Krankenbehandlungen und weiterer Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen, Hilfen zur Familienplanung und die Übernahme der Versicherungsbeiträge.

Seit 9 Jahren wurden jährlich über 5 Mill. EUR für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderer Hilfen in besonderer Lebenslagen, wie die Zahlung von Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes oder die Übernahme von Bestattungskosten gewährt.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 31.07.2024

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

Aktuelle Tabelle

Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2023

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
außerhalb von
Einrichtungen
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
weibliche Personen
3
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
männliche Personen
3
(Anzahl)
Dessau-Roßlau, Stadt  295  200  275  175  55  85
Halle (Saale), Stadt  760  480  730  450  140  150
Magdeburg, Landeshauptstadt  970  655  920  605  195  235
Altmarkkreis Salzwedel  255  195  240  180  45  85
Anhalt-Bitterfeld  340  225  325  210  75  90
Börde  440  255  420  235  80  90
Burgenlandkreis  445  290  415  260  90  90
Harz  655  395  625  365  90  190
Jerichower Land  295  200  285  190  50  100
Mansfeld-Südharz  460  315  440  295  70  135
Saalekreis  400  265  385  250  65  105
Salzlandkreis  590  370  565  340  100  130
Stendal  355  225  335  210  65  95
Wittenberg  295  205  285  190  50  90
             
Sachsen-Anhalt 6 555 4 270 6 240 3 960 1 175 1 680

1 Gebietsstand 31.12.2023

2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

3 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind ab 2020 die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

Zum Seitenanfang