Sozialhilfe, Wohngeld
Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.
Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.
Pressemitteilungen
Ausgaben für Sozialleistungen 2023 wieder gestiegen
Die Gesamtnettoausgaben für Sozialleistungen nach dem SGB XII betrugen 2023 in Sachsen-Anhalt 146 Mill. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Anstieg um 41 Mill. EUR (+38,6 %) gegenüber 2022. Rein rechnerisch wurden somit 67 EUR pro Kopf für Sozialhilfe ausgegeben.
Die Hilfe zur Pflege war dabei der größte Kostenfaktor. Sie lag anteilmäßig im zurückliegenden Jahr bei 57,0 %. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 83 Mill. EUR (+46,4 %; +26 Mill. EUR gegenüber 2022). Schwerpunkt bildeten die Ausgaben für die Pflege in Einrichtungen (67 Mill. EUR).
Eine tendenziell ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese betrugen 2023 mehr als 42 Mill. EUR. Das waren 29,1 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig netto ein Anstieg um 21,9 % (+8 Mill. EUR) zum Vorjahr. Diese Leistungen erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Deckung der Bedarfe des täglichen Lebens und der sozialen Teilnahme.
Knapp 15 Mill. EUR zahlten die öffentlichen Träger 2023 für Krankenbehandlungen und weiterer Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen, Hilfen zur Familienplanung und die Übernahme der Versicherungsbeiträge.
Seit 9 Jahren wurden jährlich über 5 Mill. EUR für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderer Hilfen in besonderer Lebenslagen, wie die Zahlung von Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes oder die Übernahme von Bestattungskosten gewährt.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 31.07.2024
Interaktive und statische Grafiken
Aktuelle Berichte
Aktuelle Tabelle
Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2023
Kreisfreie Stadt/ Landkreis Land1 | Empfänger/-innen insgesamt (Personen) | Empfänger/-innen darunter außerhalb von Einrich- tungen (Personen) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar außerhalb von Einrichtungen (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar einzelne erwachsene leistungs- berechtigte weibliche Personen3 (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar einzelne erwachsene leistungs- berechtigte männliche Personen3 (Anzahl) |
Dessau-Roßlau, Stadt | 295 | 200 | 275 | 175 | 55 | 85 |
Halle (Saale), Stadt | 760 | 480 | 730 | 450 | 140 | 150 |
Magdeburg, Landeshauptstadt | 970 | 655 | 920 | 605 | 195 | 235 |
Altmarkkreis Salzwedel | 255 | 195 | 240 | 180 | 45 | 85 |
Anhalt-Bitterfeld | 340 | 225 | 325 | 210 | 75 | 90 |
Börde | 440 | 255 | 420 | 235 | 80 | 90 |
Burgenlandkreis | 445 | 290 | 415 | 260 | 90 | 90 |
Harz | 655 | 395 | 625 | 365 | 90 | 190 |
Jerichower Land | 295 | 200 | 285 | 190 | 50 | 100 |
Mansfeld-Südharz | 460 | 315 | 440 | 295 | 70 | 135 |
Saalekreis | 400 | 265 | 385 | 250 | 65 | 105 |
Salzlandkreis | 590 | 370 | 565 | 340 | 100 | 130 |
Stendal | 355 | 225 | 335 | 210 | 65 | 95 |
Wittenberg | 295 | 205 | 285 | 190 | 50 | 90 |
Sachsen-Anhalt | 6 555 | 4 270 | 6 240 | 3 960 | 1 175 | 1 680 |
1 Gebietsstand 31.12.2023
2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
3 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind ab 2020 die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.