Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.
Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.
Pressemitteilungen
Hilfen in besonderen Lebenslagen 2022 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig
2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 10 315 Personen Hilfen nach dem 5. - 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war das ein Rückgang um 1 385 Beziehende (-12 %) im Vergleich zu 2021.
Im zurückliegenden Jahr waren in Sachsen-Anhalt 8 445 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2021: 9 740). 880 zu Pflegende nahmen eine Unterstützung durch eine häusliche Pflegehilfe in Anspruch. Das entsprach einem Anstieg um 19,7 % zum Vorjahr (735 Personen). 480 Pflegebedürftige nutzten die Möglichkeit einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (2021: 425).
Mehr als 18 % der Menschen mit Hilfebezug (1 875 Personen) erhielten eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. Für 770 zur Bestattung Verpflichteter wurden 2022 die Bestattungskosten übernommen (2021: 830).
Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde an 445 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2021: 470).
Knapp 75 % der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII (7 730 Personen; 2021: 9 130) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht.
Das Durchschnittsalter der zu unterstützenden Personen betrug 70,1 Jahre.
Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe tritt nur ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Durch Gesetzesänderungen bezüglich Rentenanspruch und Wohngeldbezug veränderten sich die anzurechnenden Einkommen.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte ab dem Berichtsjahr 2020 auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 15.09.2023
Interaktive und statische Grafiken


Aktuelle Berichte
Aktuelle Tabelle
Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2022
Kreisfreie Stadt/ Landkreis Land1 | Empfänger/-innen insgesamt (Personen) | Empfänger/-innen darunter außerhalb von Einrich- tungen (Personen) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar außerhalb von Einrichtungen (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar einzelne erwachsene leistungs- berechtigte weibliche Personen3 (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar einzelne erwachsene leistungs- berechtigte männliche Personen3 (Anzahl) |
Dessau-Roßlau, Stadt | 270 | 180 | 255 | 165 | 90 | 50 |
Halle (Saale), Stadt | 815 | 535 | 770 | 490 | 170 | 150 |
Magdeburg, Landeshauptstadt | 935 | 655 | 880 | 600 | 240 | 185 |
Altmarkkreis Salzwedel | 285 | 225 | 270 | 205 | 100 | 55 |
Anhalt-Bitterfeld | 360 | 255 | 345 | 240 | 110 | 75 |
Börde | 460 | 255 | 440 | 235 | 105 | 65 |
Burgenlandkreis | 435 | 265 | 410 | 240 | 90 | 85 |
Harz | 640 | 385 | 615 | 360 | 180 | 100 |
Jerichower Land | 310 | 220 | 300 | 210 | 95 | 55 |
Mansfeld-Südharz | 470 | 310 | 430 | 270 | 115 | 65 |
Saalekreis | 370 | 265 | 350 | 245 | 100 | 55 |
Salzlandkreis | 605 | 385 | 580 | 355 | 135 | 105 |
Stendal | 360 | 235 | 345 | 220 | 100 | 70 |
Wittenberg | 300 | 220 | 290 | 210 | 105 | 50 |
Sachsen-Anhalt | 6 615 | 4 380 | 6 280 | 4 045 | 1 740 | 1 165 |
1 Gebietsstand 31.12.2022
2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
3 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.