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Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.

Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.

Pressemitteilungen

30 905 Personen erhielten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 2024

2024 wurde durch den überörtlichen Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX 30 905 Personen Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden auf Grundlage des Rehabilitations-und Teilhaberechtes 24 065 Empfängerinnen und Empfängern Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt, darunter 15 865 Antragstellerinnen und Antragstellern Assistenzleistungen nach § 113 i. V. mit § 78 SGB IX.

Diese sollen die leistungsberechtigten Personen befähigen, ihren Alltag durch konkrete Tagesstrukturierung eigenständiger zu bewältigen. Dazu zählen die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlich verordneter Leistungen.

In 10 615 Fällen wurden Leistungen im Bereich des Arbeitslebens, wie z. B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen gezahlt. 6 670 Personen erhielten heilpädagogische Leistungen und weitere 3 320 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten.

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wurden 2024 netto insgesamt rund 722 Mill. EUR aufgewendet.

Mit Wirkung des 01.01.2020 wurde die Eingliederungshilfe (ehemals 6. Kapitel SGB XII) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht „Sozialhilfe: Ausgaben und Einnahmen, Empfängerinnen und Empfänger“ verfügbar.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 29.10.2025

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

Aktuelle Tabelle

Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2024

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
außerhalb von
Einrichtungen
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
weibliche Personen
3
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
männliche Personen
3
(Anzahl)
Dessau-Roßlau, Stadt  335  205  315  185  55  90
Halle (Saale), Stadt  840  515  815  495  150  185
Magdeburg, Landeshauptstadt  975  595  935  555  180  225
Altmarkkreis Salzwedel  260  195  245  180  50  75
Anhalt-Bitterfeld  325  205  320  200  55  100
Börde  460  250  445  230  80  100
Burgenlandkreis  470  300  445  270  90  90
Harz  665  385  635  355  80  180
Jerichower Land  350  250  345  240  75  120
Mansfeld-Südharz  490  340  465  315  85  150
Saalekreis  430  290  415  275  75  115
Salzlandkreis  610  355  585  330  100  125
Stendal  400  265  380  245  75  110
Wittenberg  355  250  335  230  70  95
             
Sachsen-Anhalt 6 970 4 400 6 675 4 105 1 225 1 760

1 Gebietsstand 31.12.2024

2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

3 Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind ab 2020 die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

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