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Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.

Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.

Pressemitteilungen

2023 erhielten 30 820 Personen Eingliederungshilfe nach SGB IX

2023 wurde durch den überörtlichen Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX 30 820 Personen Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden auf Grundlage des Rehabilitations-und Teilhaberechtes 23 830 Empfängerinnen und Empfängern Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt, darunter 15 585 Antragstellerinnen und Antragstellern Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX.

Diese sollen die leistungsberechtigten Personen befähigen ihren Alltag durch konkrete Tagesstrukturierung eigenständiger zu bewältigen. Dazu zählen die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlich verordneter Leistungen.

In 10 760 Fällen wurden Leistungen im Bereich des Arbeitslebens, wie z. B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen gezahlt. 6 685 Personen erhielten heilpädagogische Leistungen und weitere 3 095 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten.

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wurden im Jahr 2023 netto insgesamt rund 658 Millionen Euro aufgewendet.

Mit Wirkung des 01.01.2020 wurde die Eingliederungshilfe (ehemals 6. Kapitel SGB XII) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht „Ausgaben und Einnahmen, Empfängerinnen und Empfänger der Sozialhilfe“ verfügbar.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 21.10.2024

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

Aktuelle Tabelle

Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2023

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
außerhalb von
Einrichtungen
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
weibliche Personen
3
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
männliche Personen
3
(Anzahl)
Dessau-Roßlau, Stadt  295  200  275  175  55  85
Halle (Saale), Stadt  760  480  730  450  140  150
Magdeburg, Landeshauptstadt  970  655  920  605  195  235
Altmarkkreis Salzwedel  255  195  240  180  45  85
Anhalt-Bitterfeld  340  225  325  210  75  90
Börde  440  255  420  235  80  90
Burgenlandkreis  445  290  415  260  90  90
Harz  655  395  625  365  90  190
Jerichower Land  295  200  285  190  50  100
Mansfeld-Südharz  460  315  440  295  70  135
Saalekreis  400  265  385  250  65  105
Salzlandkreis  590  370  565  340  100  130
Stendal  355  225  335  210  65  95
Wittenberg  295  205  285  190  50  90
             
Sachsen-Anhalt 6 555 4 270 6 240 3 960 1 175 1 680

1 Gebietsstand 31.12.2023

2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

3 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind ab 2020 die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

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