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Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.

Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.

Pressemitteilungen

1 090 untergebrachte Wohnungslose in Sachsen-Anhalt Ende Januar 2026

  • 0,2 % aller in Deutschland untergebrachten Wohnungslosen lebten in Sachsen-Anhalt.
  • Es waren deutlich mehr wohnungslose Männer untergebracht.
  • Die meisten ausländischen untergebrachten Personen stammten aus der Ukraine.

Halle (Saale) - Am 31. Januar 2026 waren in Sachsen-Anhalt insgesamt 1 090 wohnungslose Personen untergebracht. Sie erhielten von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Trägern von Sozialleistungen Wohnräume oder Übernachtungsgelegenheiten. Damit lebten etwa 0,2 % aller in Deutschland untergebrachten Wohnungslosen in Sachsen-Anhalt. Im bundesweiten Vergleich ist das der zweitniedrigste Wert. Nur in Mecklenburg-Vorpommern (610 Personen) gab es weniger untergebrachte Wohnungslose. Die meisten Wohnungslosen wurden in den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen (104 665) und Baden-Württemberg (90 800) gezählt.

Link zur vollständigen Pressemitteilung

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 03.07.2026

 

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

Aktuelle Tabelle

Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2024

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
außerhalb von
Einrichtungen
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
weibliche Personen
3
(Anzahl)
Empfänger/-innen
darunter
Personengemein-
schaften2
und zwar
einzelne erwachsene
leistungs-
berechtigte
männliche Personen
3
(Anzahl)
Dessau-Roßlau, Stadt  335  205  315  185  55  90
Halle (Saale), Stadt  840  515  815  495  150  185
Magdeburg, Landeshauptstadt  975  595  935  555  180  225
Altmarkkreis Salzwedel  260  195  245  180  50  75
Anhalt-Bitterfeld  325  205  320  200  55  100
Börde  460  250  445  230  80  100
Burgenlandkreis  470  300  445  270  90  90
Harz  665  385  635  355  80  180
Jerichower Land  350  250  345  240  75  120
Mansfeld-Südharz  490  340  465  315  85  150
Saalekreis  430  290  415  275  75  115
Salzlandkreis  610  355  585  330  100  125
Stendal  400  265  380  245  75  110
Wittenberg  355  250  335  230  70  95
             
Sachsen-Anhalt 6 970 4 400 6 675 4 105 1 225 1 760

1 Gebietsstand 31.12.2024

2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

3 Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind ab 2020 die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

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