Sozialhilfe, Wohngeld

Sozialhilfe: Die Erhebungen liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger.
Wohngeld: Das Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.
Pressemitteilungen
Hilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII um 11,2 % gestiegen
2024 erhielten 14 250 Personen in Sachsen-Anhalt Hilfen nach dem 5. - 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, war das ein Anstieg um 1 435 Beziehende (+11,2 %) im Vergleich zu 2023.
2024 waren 12 600 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2023: 10 995), da ihr notwendiger und angemessener Pflegebedarf nicht oder nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt wurde und die Pflegebedürftigen sowie Unterhaltsverpflichteten nicht über ausreichend Eigenmittel verfügten, um die verbleibenden Kosten zu tragen.
Die Zahl der Personen, die eine Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezog, betrug im zurückliegenden Jahr 1 705. Das waren 315 mehr als 2023. Mit durchschnittlich 71,4 Jahren war dieser Personenkreis fast 7 Jahre jünger als die Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen. 1 240 zu Pflegende nahmen die Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe in Anspruch. Das entsprach einem Anstieg um 21,0 % zum Vorjahr (1 025 Personen) und einem Plus um 360 Personen gegenüber 2022. 815 Pflegebedürftige nutzten die Möglichkeit des Angebotes einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (2022: 560).
Der Anteil der zu Pflegenden in Wohneinrichtungen an allen Personen mit Hilfe zur Pflege betrug 88,6 % (11 160).
Knapp 12 % der Menschen mit Hilfebezug nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII (1 690 Personen) erhielten eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. Für 720 zur Bestattung Verpflichteter wurden die Bestattungskosten übernommen (2023: 805).
Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde im gleichen Jahr an 435 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2023: 455).
Knapp 80 % der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII (11 345 Personen; 2023: 9 985) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht.
Das Durchschnittsalter aller zu unterstützenden Personen betrug 73,9 Jahre, 750 von ihnen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe tritt ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Werte auf ein Vielfaches von 5 gerundet und kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 18.09.2025
Interaktive und statische Grafiken


Aktuelle Berichte
Aktuelle Tabelle
Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2024
Kreisfreie Stadt/ Landkreis Land1 | Empfänger/-innen insgesamt (Personen) | Empfänger/-innen darunter außerhalb von Einrich- tungen (Personen) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar außerhalb von Einrichtungen (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar einzelne erwachsene leistungs- berechtigte weibliche Personen3 (Anzahl) | Empfänger/-innen darunter Personengemein- schaften2 und zwar einzelne erwachsene leistungs- berechtigte männliche Personen3 (Anzahl) |
Dessau-Roßlau, Stadt | 335 | 205 | 315 | 185 | 55 | 90 |
Halle (Saale), Stadt | 840 | 515 | 815 | 495 | 150 | 185 |
Magdeburg, Landeshauptstadt | 975 | 595 | 935 | 555 | 180 | 225 |
Altmarkkreis Salzwedel | 260 | 195 | 245 | 180 | 50 | 75 |
Anhalt-Bitterfeld | 325 | 205 | 320 | 200 | 55 | 100 |
Börde | 460 | 250 | 445 | 230 | 80 | 100 |
Burgenlandkreis | 470 | 300 | 445 | 270 | 90 | 90 |
Harz | 665 | 385 | 635 | 355 | 80 | 180 |
Jerichower Land | 350 | 250 | 345 | 240 | 75 | 120 |
Mansfeld-Südharz | 490 | 340 | 465 | 315 | 85 | 150 |
Saalekreis | 430 | 290 | 415 | 275 | 75 | 115 |
Salzlandkreis | 610 | 355 | 585 | 330 | 100 | 125 |
Stendal | 400 | 265 | 380 | 245 | 75 | 110 |
Wittenberg | 355 | 250 | 335 | 230 | 70 | 95 |
Sachsen-Anhalt | 6 970 | 4 400 | 6 675 | 4 105 | 1 225 | 1 760 |
1 Gebietsstand 31.12.2024
2 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
3 Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind ab 2020 die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.