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Einbürgerungen

Mit der Einbürgerung werden Ausländerinnen und Ausländer nach Erfüllung verschiedener gesetzlicher Vorschriften (z. B. Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland) zu deutschen Staatbürgerinnen und Staatsbürgern. Die Einbürgerungsstatistik ist eine jährliche dezentrale Statistik. Sie basiert auf Meldungen der Einbürgerungsbehörden.

Pressemitteilungen

Deutlicher Zuwachs bei Einbürgerungen 2022

Im Verlauf des Jahres 2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 1 472 ausländische Personen (614 weiblich und 858 männlich) durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerungszahl stieg im Vergleich zu dem Vorjahr um 639 Personen (76,7 %), wie das Statistische Landesamt mitteilt.

Die Einbürgerungen erfolgten bei 292 Personen (19,8 %) aus einer europäischen, bei 1 041 Personen (70,7 %) aus einer asiatischen, bei 77 Personen (5,2 %) aus einer afrikanischen und bei 22 Personen (1,5 %) aus einer amerikanischen Staatsangehörigkeit heraus. Bezogen auf die Herkunftsländer hatte der größte Anteil vor ihrer Einbürgerung die syrische Staatsangehörigkeit (852 Personen), gefolgt von 77 Personen mit ukrainischer, 37 Personen mit türkischer und 34 Personen mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerungen erfolgten aus insgesamt 77 verschiedenen Staatsangehörigkeiten.

Mit 852 Personen standen die Staatsangehörigen aus Syrien zum 3. Mal in Folge an der Spitze der am häufigsten eingebürgerten Nationalitäten. Im Vergleich zum Vorjahr war ein überdurchschnittlicher Anstieg der Einbürgerungen mit bisheriger syrischer Staatsangehörigkeit um 231,5 % festzustellen (2021: 257 Personen). Diesen Zuwachs führt das Statistische Landesamt darauf zurück, dass immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Schutzsuchenden die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

408 Menschen (27,7 %) wurden aufgrund von § 10 Abs. 1 StAG (Einbürgerung nach Mindestaufenthalt von 8 Jahren und Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen) eingebürgert. Bei 503 Einbürgerungen (34,2 %) handelte es sich um Miteinbürgerungen der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen Kinder aus dieser Ehe (§ 10 Abs. 2 StAG).

Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 453 Menschen (30,8 %) unter 18 Jahre alt. 538 Personen (36,5 %) zählten zur Altersgruppe 18 bis unter 35 Jahre. 315 der Eingebürgerten (21,4 %) waren 35 bis unter 45 Jahre alt.

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit konnten 1 149 der Eingebürgerten (78,0 %) beibehalten. Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ihre Staatsbürgerschaft grundsätzlich behalten. Ansonsten wird eine Mehrstaatlichkeit nur in Ausnahmefällen hingenommen, beispielsweise, wenn der ausländische Staat das Ausscheiden verweigert oder sich mit der Aufgabe bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art ergeben.

Mit Blick auf die kreisfreien Städte des Landes zeigte sich, dass die meisten Einbürgerungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 316 Personen, gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 172 Personen und Dessau-Roßlau mit 162 Personen vorgenommen wurden. Bei den Landkreisen ergab sich eine Spanne zwischen 27 Einbürgerungen im Landkreis Harz und 141 Einbürgerungen im Landkreis Stendal.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerungen finden Sie im Statistischen Bericht „Einbürgerungen Jahr 2022“.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Einbürgerungen können über die Tabellen zur Einbürgerungsstatistik (12511) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 15.06.2023

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