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Öffentliche Sozialleistungen

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Sozialgesetzbuches [Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Schwerbehinderte (SGB IX), Pflegestatistik (SGB XI), Sozialleistungen (SGB XII)], des Wohngeldgesetzes (WoGG), des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge (SHStatG) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), sowie zu deren Fortentwicklung, werden im Rahmen der amtlichen Sozialstatistiken verschiedene Erhebungen durchgeführt.

Pressemitteilungen

Zahl der Antragstellenden auf Asyl stieg 2023 um 8,7 %

Am 31.12.2023 erhielten in Sachsen-Anhalt 13 015 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Anstieg zum Vorjahr um 8,7 % (+1 045 Personen).

Von den Empfängerinnen und Empfängern erhielten 12 105 (93,0 %) Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) wie Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Weitere 905 Personen (7,0 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG).

Der Anteil der männlichen Asylsuchenden stieg im Vergleich zum Jahr 2022 um 3 Prozentpunkte an (74,3 %; +1 115). Eine gegensätzliche Entwicklung zeichnete sich wiederholt bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2022 knapp 1/4 der Asylbewerber unter 18 Jahren (2 895; 24,2 %), betrug ihr Anteil 1 Jahr später 21,9 % (2 850 Personen). Nach dem Anstieg der Zahl der Antragstellenden in der Altersgruppe der über 65-Jährigen in Folge des Ukrainekrieges am Jahresende 2022 auf 160 Männer und Frauen halbierte sich die Zahl zum 31.12.2023 fast auf 85 Personen.

Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden war in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2023 betrug ihr Anteil 67,4 % (8 775 Personen). 4 240 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Von den Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern waren 9 235 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 505 Personen hatten den Status eines mitgereisten Familienangehörigen, 1 595 erhielten eine Duldungsbestätigung und 385 waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.

Über die Hälfte der Leistungsbeziehenden (7 140 Personen; 54,8 %) lebten vor ihrer Einreise in Asien. 2 985 Personen kamen aus Syrien, 1 465 aus Afghanistan und            1 105 hatten die indische Staatsbürgerschaft. Mehr als jede oder jeder 5. Hilfesuchende (2 465 Personen) kam aus einem afrikanischen Staat. 3 165 Eingereiste kamen aus Europa. Unter ihnen waren 1 980 Menschen aus der Türkei.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 10 955 Antragstellende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt bzw. Unterstützung bei Arbeitsgelegenheiten.

Im Laufe des Berichtsjahres 2023 wurden über 127 Mill. EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Angaben zu den Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem Berichtsjahr 2020 auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 01.10.2024

Interaktive und statische Grafiken

Ringdiagramme Kindertagesbetreuung in Sachsen-​Anhalt am 1. März 2023

Aktuelle Berichte

  • Sozialhilfe: 2022
  • Schwerbehinderte Menschen: 2023
  • Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Ausgaben und Einnahmen: 2022
  • Einrichtungen und tätige Personen der Jugendhilfe: 2020
  • Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege: 2023
  • Angebote der Jugendarbeit: 2021
  • Wohngeld: 2022
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2021

Link zu allen Berichten der öffentlichen Sozialleistungen

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Aktuelle Tabelle

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2023

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/
-innen
im Alter von
unter 18 Jahren
(Personen
Empfänger/
-innen
im Alter von
18 bis 65 Jahren
(Personen)
Empfänger/
-innen
im Alter von
65 Jahren und älter
(Personen)

nachrichtlich:
Anspruchs-
berechtigte
nach § 264 Abs.2 SGB V

Dessau-Roßlau, Stadt   555   185 -   135   420   240
Halle (Saale), Stadt  1 755   805   25   575  1 155   480
Magdeburg, Landeshauptstadt  1 395   265   5   340  1 050   620
Altmarkkreis Salzwedel   275   60 -   50   225   55
Anhalt-Bitterfeld   680   210   5   190   490   165
Börde   910   135   5   205   700   200
Burgenlandkreis   980   155   10   190   780   480
Harz  1 165   175   5   290   870   275
Jerichower Land   420   35 -   80   340   110
Mansfeld-Südharz   900   300 -   315   585   120
Saalekreis   755   285   5   250   500   75
Salzlandkreis  1 055   140   5   260   790   250
Stendal   535   85 -   135   395   180
Wittenberg   435   85 -   110   325   145
             
Sachsen-Anhalt  11 820  2 925   75  3 125  8 625  3 395

1 Gebietsstand 31.12.2023

XLSX (ab 2020)

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