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Steuern

Steuern sind die anteilig wichtigste Einnahmequelle des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt. Fast alle Menschen in Sachsen-Anhalt zahlen Steuern. Auch ein Unternehmen muss Steuern zahlen. Die Steuerstatistiken geben einen Überblick über die Entstehung der Steuern. Die hier abgebildeten Ergebnisse tragen dazu bei,  einen Überblick über die zur Aufgabenerfüllung des Landes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhalten.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren  und zur Ermittlung von Gesetzesfolge- abschätzungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Steuerschätzungen sowie Haushaltplanungen des Landes.  Als verlässliche Datengrundlage kann hier nur die amtliche Statistik zu Grunde gelegt werden.

Das deutsche Steuersystem lässt viele Möglichkeiten zur Abbildung oder Einteilung der vorhandenen Steuergesetze zu. So können zum einen nur Steuerobjekte als Kriterium, wie beispielsweise der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer (=Einkommensteuer) oder der Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer betrachtet werden. Ebenso ist aber auch eine Einteilung nach Ertragshoheit möglich, da heißt eine Darstellung wem (Bund, Land oder Gemeinde) die erzielten Einnahmen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Aufgabenerledigung gemäß Artikel 106 Grundgesetzes zustehen.

Auf den folgenden Internetseiten möchten wir einen kleinen Ausblick über die für Sachsen-Anhalt erstellten Steuerstatistiken geben. Dabei handelt es sich um diejenigen Statistiken, welche nach dem Bundesstatistikgesetz i.V.m. mit dem Steuerstatistikgesetz dezentral in unserem Haus aufbereitet werden müssen, dass betrifft die:

  • Lohn- und Einkommensteuerstatistik
  • Statistik der Personengesellschaften und Gemeinschaften
  • Körperschaftsteuerstatistik
  • Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldung
  • Umsatzsteuerstatistik der Veranlagung
  • Gewerbesteuerstatistik
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
  • Lohnsteuerzerlegung. 

Ergänzend dazu existieren noch eine Vielzahl von weiteren Steuerstatistiken (Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, usw.) deren Aufbereitung allerdings ausschließlich auf Bundesebene vorgenommen wird.

Pressemitteilungen

Anstieg der in Sachsen-Anhalt für 2021 festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge um 17,8 % im Vergleich zum Vorjahr

In Sachsen-Anhalt waren 2021 insgesamt 80 278 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ansässig. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden darunter für 32 752 Gewerbebetriebe positive Steuermessbeträge in Höhe von 199,7 Mio. EUR festgesetzt. Mit 30,2 Mio. EUR mehr stiegen die Steuermessbeträge gegenüber dem Vorjahr um 17,8 %. Dafür maßgebend waren die für 2021 festgestellten abgerundeten Gewerbeerträge in Höhe von insgesamt 5,4 Mrd. EUR. Das waren 0,8 Mrd. EUR mehr als im Vorjahr (+17,6 %).

Der abgerundete Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn oder Verlust des Gewerbebetriebes. Für insgesamt 62 324 steuerpflichtige Gewerbebetriebe wurden Gewinne aus ihren Gewerbebetrieben von zusammen 6,8 Mrd. EUR ermittelt. Verluste aus Gewerbebetrieb von insgesamt 1,1 Mrd. EUR ergaben sich für die übrigen 17 954 steuerpflichtigen Gewerbebetriebe.

1/4 (25,6 %) des Steuermessbetragsvolumens und damit der größte Anteil entfiel auf die steuerpflichtigen Gewerbebetriebe des Verarbeitenden Gewerbes. Für diese wurden Steuermessbeträge von zusammen 51,2 Mio. EUR festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr waren das 15,2 Mio. EUR bzw. 42,1 % mehr. Für den dafür maßgebenden abgerundeten Gewerbeertrag war ein Anstieg um 431,5 Mio. EUR (+40,3 %) auf 1,5 Mrd. EUR zu verzeichnen.

Neben den Gewerbebetrieben des Verarbeitenden Gewerbes zählten die Gewerbebetriebe aus dem Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz) mit einem Anteil am Steuermessbetrag von 15,6 % (31,1 Mio. EUR) sowie der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit einem Anteil von 14,3 % (28,6 Mio. EUR) zu den 3 Wirtschaftsbereichen mit den höchsten Steuermessbeträgen.

Die Gewerbesteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zum Gewerbesteuermessbetrag auswertet. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, welcher auf Basis des Gewinns oder Verlusts aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Aufbereitung der Daten im Statistischen Landesamt kann erst nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Gewerbesteuererklärungen beim Finanzamt und der entsprechenden Festsetzung der Steuermessbeträge beginnen, weshalb die Ergebnisse für 2021 erst jetzt vorliegen. Die Gewerbesteuerstatistik bildet die Steuermessbeträge, welche auf der Grundlage verschiedener Angaben in den Gewerbesteuererklärungen berechnet werden, ab. Unter Berücksichtigung des Steuermessbetrags und des in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hebesatzes wird die zu zahlende Gewerbesteuer bestimmt und durch die Gemeinden erhoben.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom vom 15.04.2026

Aktuelle Berichte

  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Voranmeldungen: 2023
  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Veranlagungen: 2020
  • Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen und die Besteuerung; Körperschaftsteuerstatistik: 2020
  • Das lohn- und einkommensteuerpflichtige Einkommen und seine Besteuerung: Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik: 2019
  • Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge: 2020
  • Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: 2023
  • Ergebnisse der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften: 2020

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Tabellen zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst

Statistische Berichte zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst