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Steuern

Steuern sind die anteilig wichtigste Einnahmequelle des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt. Fast alle Menschen in Sachsen-Anhalt zahlen Steuern. Auch ein Unternehmen muss Steuern zahlen. Die Steuerstatistiken geben einen Überblick über die Entstehung der Steuern. Die hier abgebildeten Ergebnisse tragen dazu bei,  einen Überblick über die zur Aufgabenerfüllung des Landes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhalten.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren  und zur Ermittlung von Gesetzesfolge- abschätzungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Steuerschätzungen sowie Haushaltplanungen des Landes.  Als verlässliche Datengrundlage kann hier nur die amtliche Statistik zu Grunde gelegt werden.

Das deutsche Steuersystem lässt viele Möglichkeiten zur Abbildung oder Einteilung der vorhandenen Steuergesetze zu. So können zum einen nur Steuerobjekte als Kriterium, wie beispielsweise der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer (=Einkommensteuer) oder der Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer betrachtet werden. Ebenso ist aber auch eine Einteilung nach Ertragshoheit möglich, da heißt eine Darstellung wem (Bund, Land oder Gemeinde) die erzielten Einnahmen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Aufgabenerledigung gemäß Artikel 106 Grundgesetzes zustehen.

Auf den folgenden Internetseiten möchten wir einen kleinen Ausblick über die für Sachsen-Anhalt erstellten Steuerstatistiken geben. Dabei handelt es sich um diejenigen Statistiken, welche nach dem Bundesstatistikgesetz i.V.m. mit dem Steuerstatistikgesetz dezentral in unserem Haus aufbereitet werden müssen, dass betrifft die:

  • Lohn- und Einkommensteuerstatistik
  • Statistik der Personengesellschaften und Gemeinschaften
  • Körperschaftsteuerstatistik
  • Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldung
  • Umsatzsteuerstatistik der Veranlagung
  • Gewerbesteuerstatistik
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
  • Lohnsteuerzerlegung. 

Ergänzend dazu existieren noch eine Vielzahl von weiteren Steuerstatistiken (Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, usw.) deren Aufbereitung allerdings ausschließlich auf Bundesebene vorgenommen wird.

Pressemitteilungen

Wenige Städte und Gemeinden änderten ihre Hebesätze im 1. Halbjahr 2024

Von den 218 kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt erhöhten 19 Gemeinden im 1. Halbjahr 2024 mindestens einen ihrer Realsteuerhebesätze. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, erhöhten 10 Gemeinden sowohl die Hebesätze für Grundsteuer A und B als auch für die Gewerbesteuer. Hebesatzsenkungen wurden von den Kommunen bisher nicht mitgeteilt.

Im 1. Halbjahr 2024 haben insgesamt 12 kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze für Acker, Wald und Wiese (Grundsteuer A) angepasst. Die deutlichste Anpassung wurde von der Gemeinde Kabelsketal vorgenommen. Hier wurde der Hebesatz für Agrarflächen um 120 Prozentpunkte auf 340 % angehoben. Damit lag der Hebesatz aber weiterhin unter dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz in Höhe von 344 % (zum Stichtag 31.12.2023). Die geringste Erhöhung wurde durch die Stadt Egeln beschlossen. Sie erhöhte den Hebesatz für die Grundsteuer A um 15 Prozentpunkte auf 390 %.

10 kreisangehörige Gemeinden und die Landeshauptstadt Magdeburg änderten im 1. Halbjahr 2024 ihre Hebesätze für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B). Die Landeshauptstadt Magdeburg hob ihren Hebesatz bei der Grundsteuer B um 95 Prozentpunkte auf 590 % an. Unter den kreisangehörigen Gemeinden erhöhte Kabelsketal ihren Hebesatz mit 90 Prozentpunkten am stärksten. Nach der Hebesatzänderung lagen die Landeshauptstadt Magdeburg und 7 kreisangehörige Gemeinden zum Teil deutlich über dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz in Höhe von 427 % (zum Stichtag 31.12.2023). Die Gemeinden Balgstädt und Kabelsketal sowie die Hansestadt Stendal erhöhten ihre Hebesätze für die Grundsteuer B zwischen 28 und 90 Prozentpunkten, blieben damit aber dennoch unter dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz.

Bei der aufkommensstärksten Steuerart, der Gewerbesteuer, haben im 1. Halbjahr 18 kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze angehoben. Dabei wurden die Hebesätze um minimal 5 und um maximal 90 Prozentpunkte erhöht. Trotz Erhöhung blieben die Stadt Raguhn-Jeßnitz, die Gemeinde Balgstädt und
die Stadt Zahna-Elster nach Anpassung ihrer Hebesätze unter dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz für die Gewerbesteuer von 379 % (zum Stichtag 31.12.2023).

Grundlage dieser Mitteilung sind die dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt zum Stichtag 15. September 2024 bekannt gegebenen, bis zum 30. Juni 2024 beschlossenen Änderungen der Hebesätze. Weitere Änderungen im Laufe des Jahres 2024 sind möglich, allerdings muss der Beschluss zur Erhöhung bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres gefasst werden. Eine Absenkung der jeweiligen Hebesätze ist im gesamten Jahresverlauf möglich.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Realsteuervergleich können über die Tabellen zum Realsteuervergleich (71231) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 01.10.2024

Aktuelle Berichte

  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Voranmeldungen: 2022
  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Veranlagungen: 2019
  • Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen und die Besteuerung; Körperschaftsteuerstatistik: 2019
  • Das lohn- und einkommensteuerpflichtige Einkommen und seine Besteuerung: Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik: 2019
  • Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge: 2019
  • Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: 2022
  • Ergebnisse der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften: 2019

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Tabellen zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst

Statistische Berichte zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst