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Steuern

Steuern sind die anteilig wichtigste Einnahmequelle des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt. Fast alle Menschen in Sachsen-Anhalt zahlen Steuern. Auch ein Unternehmen muss Steuern zahlen. Die Steuerstatistiken geben einen Überblick über die Entstehung der Steuern. Die hier abgebildeten Ergebnisse tragen dazu bei,  einen Überblick über die zur Aufgabenerfüllung des Landes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhalten.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren  und zur Ermittlung von Gesetzesfolge- abschätzungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Steuerschätzungen sowie Haushaltplanungen des Landes.  Als verlässliche Datengrundlage kann hier nur die amtliche Statistik zu Grunde gelegt werden.

Das deutsche Steuersystem lässt viele Möglichkeiten zur Abbildung oder Einteilung der vorhandenen Steuergesetze zu. So können zum einen nur Steuerobjekte als Kriterium, wie beispielsweise der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer (=Einkommensteuer) oder der Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer betrachtet werden. Ebenso ist aber auch eine Einteilung nach Ertragshoheit möglich, da heißt eine Darstellung wem (Bund, Land oder Gemeinde) die erzielten Einnahmen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Aufgabenerledigung gemäß Artikel 106 Grundgesetzes zustehen.

Auf den folgenden Internetseiten möchten wir einen kleinen Ausblick über die für Sachsen-Anhalt erstellten Steuerstatistiken geben. Dabei handelt es sich um diejenigen Statistiken, welche nach dem Bundesstatistikgesetz i.V.m. mit dem Steuerstatistikgesetz dezentral in unserem Haus aufbereitet werden müssen, dass betrifft die:

  • Lohn- und Einkommensteuerstatistik
  • Statistik der Personengesellschaften und Gemeinschaften
  • Körperschaftsteuerstatistik
  • Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldung
  • Umsatzsteuerstatistik der Veranlagung
  • Gewerbesteuerstatistik
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
  • Lohnsteuerzerlegung. 

Ergänzend dazu existieren noch eine Vielzahl von weiteren Steuerstatistiken (Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, usw.) deren Aufbereitung allerdings ausschließlich auf Bundesebene vorgenommen wird.

Pressemitteilungen

Fördervolumen für die betriebliche Altersvorsorge 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 10 % gesunken

Der vom Staat für die betriebliche Altersvorsorge gewährte Förderbetrag (bAV-Förderbetrag) nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) wurde 2024 von den Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt in Höhe von insgesamt 3,3 Mill. EUR in Anspruch genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 0,4 Mill. EUR bzw. 10 % weniger als noch 2023. Insgesamt erhielten in Sachsen-Anhalt 2 486 Arbeitgeber für insgesamt 22 197 Beschäftigte eine bAV-Förderung, das waren gut 2 800 Beschäftigte weniger als im Vorjahr.

Der durchschnittliche Zuschuss pro beschäftigter Person lag 2024 bei 149,56 EUR und entsprach dem Mittel der 3 vorangegangenen Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist die staatliche Förderung pro Beschäftigtem durchschnittlich um 1,4 % gestiegen. Der Anstieg vollzog sich hierbei ausschließlich bei den durchschnittlichen Förderbeträgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kleinst- und Kleinunternehmen sowie der mittleren Unternehmen. Im Durchschnitt betrug deren Zuschuss 127,73 EUR, damit durchschnittlich 4,1 % mehr als im Vorjahr. Im Gegensatz dazu ergab sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Großunternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten mit durchschnittlich 171,65 EUR ein geringerer Förderbetrag als im Vorjahr (-0,6 %).

Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die 2024 ein bAV-Förderbetrag geleistet wurde, an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt betrug 2,5 %. 2021 lag deren Anteil noch bei 3,3 %, der bislang höchste Wert.

Der 2018 in § 100 EStG eingeführte bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem laufenden Arbeitslohn gemäß aktueller Rechtslage von monatlich nicht mehr als 2 575 EUR. Gefördert werden Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR und höchstens 960 EUR im Kalenderjahr anteilig mit 30% des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags. Der Förderbetrag liegt damit bei mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR jährlich. Der Zuschuss wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt. Die Gewährung des bAV-Förderbetrags ist in das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren eingebunden.

Der bAV-Förderbetrag wurde im Zuge der Einführung der Statistik zu den Lohnsteueranmeldungen erstmalig für 2018 erhoben.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom vom 08.10.2025

Aktuelle Berichte

  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Voranmeldungen: 2022
  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Veranlagungen: 2020
  • Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen und die Besteuerung; Körperschaftsteuerstatistik: 2019
  • Das lohn- und einkommensteuerpflichtige Einkommen und seine Besteuerung: Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik: 2019
  • Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge: 2020
  • Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: 2023
  • Ergebnisse der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften: 2020

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Tabellen zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst

Statistische Berichte zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst