Steuern

Steuern sind die anteilig wichtigste Einnahmequelle des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt. Fast alle Menschen in Sachsen-Anhalt zahlen Steuern. Auch ein Unternehmen muss Steuern zahlen. Die Steuerstatistiken geben einen Überblick über die Entstehung der Steuern. Die hier abgebildeten Ergebnisse tragen dazu bei, einen Überblick über die zur Aufgabenerfüllung des Landes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhalten.
Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und zur Ermittlung von Gesetzesfolge- abschätzungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Steuerschätzungen sowie Haushaltplanungen des Landes. Als verlässliche Datengrundlage kann hier nur die amtliche Statistik zu Grunde gelegt werden.
Das deutsche Steuersystem lässt viele Möglichkeiten zur Abbildung oder Einteilung der vorhandenen Steuergesetze zu. So können zum einen nur Steuerobjekte als Kriterium, wie beispielsweise der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer (=Einkommensteuer) oder der Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer betrachtet werden. Ebenso ist aber auch eine Einteilung nach Ertragshoheit möglich, da heißt eine Darstellung wem (Bund, Land oder Gemeinde) die erzielten Einnahmen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Aufgabenerledigung gemäß Artikel 106 Grundgesetzes zustehen.
Auf den folgenden Internetseiten möchten wir einen kleinen Ausblick über die für Sachsen-Anhalt erstellten Steuerstatistiken geben. Dabei handelt es sich um diejenigen Statistiken, welche nach dem Bundesstatistikgesetz i.V.m. mit dem Steuerstatistikgesetz dezentral in unserem Haus aufbereitet werden müssen, dass betrifft die:
- Lohn- und Einkommensteuerstatistik
- Statistik der Personengesellschaften und Gemeinschaften
- Körperschaftsteuerstatistik
- Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldung
- Umsatzsteuerstatistik der Veranlagung
- Gewerbesteuerstatistik
- Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
- Lohnsteuerzerlegung.
Ergänzend dazu existieren noch eine Vielzahl von weiteren Steuerstatistiken (Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, usw.) deren Aufbereitung allerdings ausschließlich auf Bundesebene vorgenommen wird.
Pressemitteilungen
Anstieg des Steuermessbetrages um 49,8 % im Gesundheits- und Sozialwesen 2020 im Vergleich zum Vorjahr
In Sachsen-Anhalt waren 2020 insgesamt 80 967 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ansässig. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden für 32 793 Gewerbebetriebe positive Steuermessbeträge in Höhe von 169,5 Mill. EUR festgesetzt. Damit stiegen die festgesetzten Steuermessbeträge insgesamt um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr an. Für die steuerpflichtigen Gewerbebetriebe im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen wurden im Coronajahr 2020 mit insgesamt 2,9 Mill. EUR 49,8 % bzw. 0,9 Mill. EUR mehr Steuermessbeträge festgesetzt als noch ein Jahr zuvor.
Ursächlich für den Anstieg der festgesetzten Steuermessbeträge waren die gestiegenen positiven abgerundeten Gewerbeerträge der Gewerbebetriebe. Diese ergeben sich aus den Gewinnen der Unternehmen. Für den Bereich Gesundheits- und Sozialwesen wurde für 2020 insgesamt ein abgerundeter Gewerbeertrag i. H. v. 83,3 Mill. EUR ermittelt. Gegenüber dem Vorjahr sind damit die Gewerbeerträge um 47,2 % bzw. 26,7 Mill. EUR gestiegen.
Der größte Anteil am Steuermessbetragsvolumen wurde mit 36,0 Mill. EUR (21,3 %) für die steuerpflichtigen Gewerbebetriebe im Verarbeitenden Gewerbe festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr war hier ein Rückgang um 11,7 % zu verzeichnen. Der maßgebende abgerundete Gewerbeertrag sank um 134,7 Mill. EUR (-11,2 %) auf 1,1 Mrd. EUR.
Für 48 174 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ergab sich ein Steuermessbetrag von 0 EUR. In diesen Fällen wurde entweder kein Gewinn erwirtschaftet oder der Gewinn reichte unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen bzw. Kürzungen und Freibeträgen nicht aus, um eine Steuer zu erheben.
Die Gewerbesteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zum Gewerbesteuermessbetrag auswertet. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, welcher auf Basis des Gewinns oder Verlusts aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Aufbereitung der Daten im Statistischen Landesamt kann erst nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Gewerbesteuererklärungen beim Finanzamt und der entsprechenden Festsetzung der Steuermessbeträge beginnen, weshalb die Ergebnisse für 2020 erst jetzt vorliegen. Die Gewerbesteuerstatistik bildet die Steuermessbeträge, welche auf der Grundlage verschiedener Angaben in den Gewerbesteuererklärungen berechnet werden, ab. Unter Berücksichtigung des Steuermessbetrags und des in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hebesatzes wird die zu zahlende Gewerbesteuer bestimmt und durch die Gemeinden erhoben.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 08.04.2025
Aktuelle Berichte
- Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Voranmeldungen: 2022
- Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Veranlagungen: 2020
- Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen und die Besteuerung; Körperschaftsteuerstatistik: 2019
- Das lohn- und einkommensteuerpflichtige Einkommen und seine Besteuerung: Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik: 2019
- Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge: 2019
- Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: 2023
- Ergebnisse der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften: 2019