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Steuern

Steuern sind die anteilig wichtigste Einnahmequelle des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt. Fast alle Menschen in Sachsen-Anhalt zahlen Steuern. Auch ein Unternehmen muss Steuern zahlen. Die Steuerstatistiken geben einen Überblick über die Entstehung der Steuern. Die hier abgebildeten Ergebnisse tragen dazu bei,  einen Überblick über die zur Aufgabenerfüllung des Landes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhalten.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren  und zur Ermittlung von Gesetzesfolge- abschätzungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Steuerschätzungen sowie Haushaltplanungen des Landes.  Als verlässliche Datengrundlage kann hier nur die amtliche Statistik zu Grunde gelegt werden.

Das deutsche Steuersystem lässt viele Möglichkeiten zur Abbildung oder Einteilung der vorhandenen Steuergesetze zu. So können zum einen nur Steuerobjekte als Kriterium, wie beispielsweise der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer (=Einkommensteuer) oder der Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer betrachtet werden. Ebenso ist aber auch eine Einteilung nach Ertragshoheit möglich, da heißt eine Darstellung wem (Bund, Land oder Gemeinde) die erzielten Einnahmen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Aufgabenerledigung gemäß Artikel 106 Grundgesetzes zustehen.

Auf den folgenden Internetseiten möchten wir einen kleinen Ausblick über die für Sachsen-Anhalt erstellten Steuerstatistiken geben. Dabei handelt es sich um diejenigen Statistiken, welche nach dem Bundesstatistikgesetz i.V.m. mit dem Steuerstatistikgesetz dezentral in unserem Haus aufbereitet werden müssen, dass betrifft die:

  • Lohn- und Einkommensteuerstatistik
  • Statistik der Personengesellschaften und Gemeinschaften
  • Körperschaftsteuerstatistik
  • Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldung
  • Umsatzsteuerstatistik der Veranlagung
  • Gewerbesteuerstatistik
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
  • Lohnsteuerzerlegung. 

Ergänzend dazu existieren noch eine Vielzahl von weiteren Steuerstatistiken (Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, usw.) deren Aufbereitung allerdings ausschließlich auf Bundesebene vorgenommen wird.

Pressemitteilungen

1/4 aller Gewerbesteuermessbeträge 2019 im Verarbeitenden Gewerbe festgesetzt

In Sachsen-Anhalt waren 2019 insgesamt 82 277 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ansässig. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden für 31 964 Gewerbebetriebe positive Steuermessbeträge in Höhe von 160,9 Mill. EUR festgesetzt. Damit stiegen die festgesetzten Steuermessbeträge um 10,8 % gegenüber dem Vorjahr an. Mit 40,8 Mill. EUR festgesetzten Steuermessbeträgen wurden 25,3 % der Steuermessbeträge für die Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes festgesetzt.

Weitere 14,2 % der Steuermessbeträge wurden für die steuerpflichtigen Gewerbebetriebe im Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz festgesetzt. Es folgten der Bereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und das Baugewerbe mit 13,3 % bzw. 12,3 % der insgesamt festgesetzten Steuermessbeträge.

Die Gewerbebetriebe mit Schwerpunkt in der Herstellung von chemischen Erzeugnissen hatten innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes mit insgesamt 11,8 Mill. EUR die höchsten Steuermessbeträge. Davon resultierten 11,0 Mill. EUR aus der Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln, Kunststoffen und synthetischem Kautschuk in Primärformen.

Für 50 313 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ergab sich ein Steuermessbetrag von 0 EUR. In diesen Fällen wurde entweder kein Gewinn erwirtschaftet oder der Gewinn reichte unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen bzw. Kürzungen und Freibeträgen nicht aus, um eine Steuer zu erheben.

Die Gewerbesteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zum Gewerbesteuermessbetrag auswertet. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der auf Basis des Gewinns oder Verlusts aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Aufbereitung der Daten im Statistischen Landesamt kann erst nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Gewerbesteuererklärungen beim Finanzamt und der entsprechenden Festsetzung der Steuermessbeträge beginnen, weshalb die Ergebnisse für 2019 erst jetzt vorliegen. Die Gewerbesteuerstatistik bildet die Steuermessbeträge, welche auf der Grundlage verschiedener Angaben in den Gewerbesteuererklärungen berechnet werden, ab. Unter Berücksichtigung des Steuermessbetrags und des in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hebesatzes wird die zu zahlende Gewerbesteuer bestimmt und durch die Gemeinden erhoben.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Basisdaten zur Gewerbesteuer können über die Tabelle zur Gewerbesteuerstatistik (73511) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 04.04:2024

Aktuelle Berichte

  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Voranmeldungen: 2021
  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Veranlagungen: 2019
  • Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen und die Besteuerung; Körperschaftsteuerstatistik: 2018
  • Das lohn- und einkommensteuerpflichtige Einkommen und seine Besteuerung: Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik: 2019
  • Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge: 2018
  • Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: 2022
  • Ergebnisse der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften: 2018

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Tabellen zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst

Statistische Berichte zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst