Steuern
Steuern sind die anteilig wichtigste Einnahmequelle des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt. Fast alle Menschen in Sachsen-Anhalt zahlen Steuern. Auch ein Unternehmen muss Steuern zahlen. Die Steuerstatistiken geben einen Überblick über die Entstehung der Steuern. Die hier abgebildeten Ergebnisse tragen dazu bei, einen Überblick über die zur Aufgabenerfüllung des Landes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhalten.
Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und zur Ermittlung von Gesetzesfolge- abschätzungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Steuerschätzungen sowie Haushaltplanungen des Landes. Als verlässliche Datengrundlage kann hier nur die amtliche Statistik zu Grunde gelegt werden.
Das deutsche Steuersystem lässt viele Möglichkeiten zur Abbildung oder Einteilung der vorhandenen Steuergesetze zu. So können zum einen nur Steuerobjekte als Kriterium, wie beispielsweise der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer (=Einkommensteuer) oder der Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer betrachtet werden. Ebenso ist aber auch eine Einteilung nach Ertragshoheit möglich, da heißt eine Darstellung wem (Bund, Land oder Gemeinde) die erzielten Einnahmen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Aufgabenerledigung gemäß Artikel 106 Grundgesetzes zustehen.
Auf den folgenden Internetseiten möchten wir einen kleinen Ausblick über die für Sachsen-Anhalt erstellten Steuerstatistiken geben. Dabei handelt es sich um diejenigen Statistiken, welche nach dem Bundesstatistikgesetz i.V.m. mit dem Steuerstatistikgesetz dezentral in unserem Haus aufbereitet werden müssen, dass betrifft die:
- Lohn- und Einkommensteuerstatistik
- Statistik der Personengesellschaften und Gemeinschaften
- Körperschaftsteuerstatistik
- Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldung
- Umsatzsteuerstatistik der Veranlagung
- Gewerbesteuerstatistik
- Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
- Lohnsteuerzerlegung.
Ergänzend dazu existieren noch eine Vielzahl von weiteren Steuerstatistiken (Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, usw.) deren Aufbereitung allerdings ausschließlich auf Bundesebene vorgenommen wird.
Pressemitteilungen
1/3 weniger Erbschaftsteuer 2024 im Vergleich zum Vorjahr festgesetzt
Die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt haben 2024 insgesamt 1 314 Erbschaften und Schenkungen mit einem Wert des Vermögens von zusammen 161,6 Mill. EUR erstmalig zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden darauf Erbschaft- und Schenkungsteuern von insgesamt 20,9 Mill. EUR festgesetzt. Davon entfielen 18,4 Mill. EUR auf Erbschaften und 2,6 Mill. EUR auf Schenkungen. Im Vergleich zu 2023 setzten die Finanzverwaltungen 34,0 % weniger Erbschaftsteuern und 1,2 % mehr Schenkungsteuern fest.
Erbschaftsteuern wurden für 1 166 Erwerbe von Todes wegen fällig. Deren Wert vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen belief sich auf insgesamt 134,7 Mill. EUR. Nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 85,5 Mill. EUR steuerpflichtige Erwerbe für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zu Grunde gelegt. Vererbt wurden vorwiegend Bankguthaben und Grundvermögen, mit Anteilen von 41,1 % bzw. 25,5 % an den Erwerben von Todes wegen (vor Abzug) insgesamt.
Weiterhin wurden Schenkungsteuern für 148 Schenkungen fällig. Deren Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen belief sich auf insgesamt 26,9 Mill. EUR. Nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 12,8 Mill. EUR steuerpflichtige Erwerbe für die Festsetzung der Schenkungsteuer zu Grunde gelegt. Mittels Schenkung wurden vorwiegend Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen, das waren 36 % der Erwerbe (vor Abzug) durch Schenkungen insgesamt.
Rechnerisch ergab sich eine durchschnittliche Steuerbelastungsquote für die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen von 22,0 % und für die Schenkung von 20,1 %. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen insgesamt lag 2024 bei 21,7 % (2023: 20,5 %).
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 05.11.2025
Aktuelle Berichte
- Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Voranmeldungen: 2022
- Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Veranlagungen: 2020
- Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen und die Besteuerung; Körperschaftsteuerstatistik: 2019
- Das lohn- und einkommensteuerpflichtige Einkommen und seine Besteuerung: Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik: 2019
- Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge: 2020
- Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: 2023
- Ergebnisse der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften: 2020





