Kommunale Finanzzuweisungen
Mit Wirkung vom 01.01.1996 hatte das Ministerium des Innern dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt die organisatorische Durchführung der sich aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Bezug auf die Abwicklung der Schlüsselzuweisungen, ergänzender Zuweisungen und Sonderzuweisungen ergebenden Landesaufgaben übertragen. Bereits zum 01.04.1995 erfolgte die Übertragung der Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (GemFinRefG) zur Abrechnung der Gewerbesteuerumlage und der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Mit Neufassung des Aufgabenübertragungserlasses vom 20. Mai 2008 nahm das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt ferner die Aufgabe des Kostenausgleichs an die Gemeinden für Mehrbelastungen der Kfz-Zulassungsbehörden nach dem Gesetz über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStG ST) wahr.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 03.05.2011 über den Aufbau der Landesregierung und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche sind die o. g. Aufgaben auf das Ministerium der Finanzen übergegangen. Die bestehende Regelung über die Zuständigkeit des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt ist davon nicht berührt.
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt nimmt infolge der Aufgabenübertragung insbesondere folgende Aufgaben wahr:
I. Finanzausgleichsgesetz
Einholung und Erhebung aller erforderlichen Bemessungsgrundlagen
Abstimmung und Feststellung der Bemessungsgrundlagen mit den Gebietskörperschaften des Landes
Berechnung der Zuweisungen einschließlich der Finanzkraftumlage
Erstellung und Versand der Festsetzungsbescheide
Ermittlung der Ratenbeträge und Sicherstellung der termingerechten Auszahlung der Zuweisungen an die Kommunen
Bearbeitung von Widersprüchen
II. Gemeindefinanzreformgesetz
Erhebung und Feststellung der erforderlichen Berechnungsgrundlagen für die Gewerbesteuerumlage
Berechnung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuerumlage
Erstellung und Versand der Quartalsabrechnungen und der Festsetzungsbescheide
Sicherstellung der termingerechten Auszahlung der Gemeindesteueranteile an die Kommunen
III. Gesetz über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
Einholung und Erhebung aller erforderlichen Bemessungsgrundlagen
Berechnung der Ausgleichsbeträge
Sicherstellung der termingerechten Auszahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte
Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung Kommunaler Finanzzuweisungen werden an dieser Stelle von dem zuständigen Dezernat 23 des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt entsprechende Dokumente angeboten. Bereitgestellt werden neben aktuellen Rechtsgrundlagen und statistischen Daten auch aktuelle Informationen des Ministeriums der Finanzen zur Haushalts- und Finanzwirtschaft, Datenmaterial als Orientierungs- bzw. Planungsgrundlage aber auch Informationen, Hinweise, Daten und Formulare aus der laufenden Abwicklung.
Die Dokumente sind nach einem öffentlichen sowie geschützten Bereich unterteilt. Der geschützte Bereich ist eine Arbeitsplattform und daher ausschließlich den Kommunen und ihren Spitzenverbänden, sowie den Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt zugänglich.
Zur Registrierung drucken Sie bitte das Registrierungsformular aus und senden es auf dem Postweg an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt zurück.