Unternehmen
Ein Unternehmen wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtliche selbstständige Einheit definiert, das aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Grundlage für die An-/Ab- und Ummeldungen ist § 14 der Gewerbeordnung. Gewerbeummeldungen nach dem § 14 der Gewerbeordnung werden nicht in der Statistik erfasst.
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Handwerk
Die vierteljährliche Handwerksberichterstattung wird seit dem Berichtsjahr 2008 vierteljährlich als Auswertung von Verwaltungsdaten, die den statistischen Ämtern der Länder und des Bundes nach den §§ 2 und 3 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes übermittelt werden, durchgeführt. Hauptzweck der Handwerkszählung ist es, Strukturinformationen über das Handwerk bereitzustellen. Die vorliegenden Ergebnisse wurden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige vorhandene Verwaltungsdaten ermittelt.
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