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Datenerhebungen

Auswahlverfahren - Stichprobenkonzept

Sie haben eine Aufforderung erhalten, Ihre Daten der amtlichen Statistik zu melden? Warum Ihr Unternehmen ausgewählt wurde und wie lange Sie Auskunft geben müssen, erfahren Sie im Erklärvideo zum Stichprobenkonzept.

Meldeverfahren

Mit dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ vom 1. August 2013 wurde das Bundesstatistikgesetzes (BStatG) geändert. § 11a BstatG verpflichtet die öffentliche Verwaltung seitdem dazu, Statistikdaten mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben. Unternehmen und Betriebe sind künftig aufgefordert, ihre Angaben über die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt bereitgestellten elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln.

Das Statistische Landesamt bietet bereits unterschiedliche Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV, eSTATISTIK.core , DELSA sowie Verfahren zur Bautätigkeitsstatistik. Nähere Informationen finden beim jeweiligen Verfahren.

Das Erhebungsportal ist die gemeinsame Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für die Abgabe einer Meldung über das Internet. Die beiden Online-Meldesysteme IDEV und .CORE sowie alle relevanten Informationen rund um dieses Thema sind im Portal zusammengeführt. Das Portal richtet sich sowohl an Meldende als auch an Softwareanbieter, die diese Meldewege unterstützen.