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Kommunales

Kommunaler Haushalt/Doppik

 

Das Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006 regelt in Verbindung mit entsprechenden Verordnungen, Richtlinien und verbindlichen Mustern die Neugestaltung der Haushaltswirtschaft, der so genannten Doppik. Die Umstellung von der Kameralistik auf die doppische Buchführung erfolgte in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt von 2008 bis 2014.

Gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014, § 161 (5), gibt das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt den Kommunen im Einvernehmen mit dem für Kommunalangelegenheiten zuständigen Ministerium einen Kontenrahmenplan und einen Produktrahmenplan sowie die dazu erforderlichen Zuordnungskriterien vor. Neben der jeweils aktuellsten Fassung der systematischen Grundlagen werden auf dieser Seite wichtige Informationen zur Doppik veröffentlicht.

Weitere Informationen zum NKHR finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Bezüglich der Verbindlichkeit des Konten- und des Produktrahmenplanes sei auf den Punkt 2 vom Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 12. Dezember 2016 verwiesen: "Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt bekannt gemacht und ist grundsätzlich verbindlich anzuwenden." Zusätzlich heißt es weiter: "Während die Nummern ohne Klammerzusatz verbindlich einzurichten sind, soweit der jeweilige Produkt- oder Kontensachverhalt in der Kommune vorliegt, stellen die Nummern mit Klammerzusatz eine Option dar."

Kommunaler Haushalt/Doppik

Kommunales Infoportal

Im Kommunalen Info-Portal des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt werden im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach dem Aufgabenübertragungserlass des Ministerium der Finanzen entsprechende Dokumente zur weiteren Nutzung in den Kommunen angeboten. Bereitgestellt werden neben aktuellen Rechtsgrundlagen und statistischen Daten auch aktuelle Informationen des Minis­teriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Haushalts- und Finanzwirtschaft, Datenmaterial als Planungsgrundlage aber auch Informationen, Hinweise, Daten und Formulare aus der laufenden Abwicklung. Die Dokumente sind nach einem öffentlichen sowie geschützten Bereich unterteilt. Der geschützte Bereich ist eine Arbeitsplattform und daher ausschließlich den Kommunen und ihren Spitzen­verbänden, sowie den Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt zugänglich.

Kommunales Infoportal