Klassifikationen
Bei der Beobachtung von Massenerscheinungen, wie sie statistische Erhebungen darstellen, fällt stets eine Fülle von Daten an, die auf geeignete Art verdichtet werden muss, um ihre Präsentation und Analyse zu erleichtern beziehungsweise erst möglich zu machen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen verbindlicher Einteilungen der zu beobachtenden ökonomischen, sozialen oder sonstigen Tatbestände. Solche verbindlichen Einteilungen werden Klassifikationen oder auch Nomenklaturen oder Systematiken genannt.
Für verschiedene Fragestellungen werden unterschiedliche Klassifikationen entwickelt. Zum Teil liegen für die Gliederung derselben Art von Tatbeständen, zum Beispiel von Waren, verschiedene Klassifikationen vor, die dem jeweiligen Erhebungszweck entsprechend konzipiert sind. So erfassen sowohl die Kombinierte Nomenklatur als auch das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken im Wesentlichen physische Erzeugnisse, wegen unterschiedlicher Verwendungs- und Analysezwecke jedoch in anderer Gliederung. Im Interesse einer Bereitstellung international vergleichbarer statistischer Daten werden bei nationalen statistischen Erhebungen inzwischen häufig Klassifikationen verwendet, die verbindlich auf internationalen oder EU-weiten Vorgaben aufbauen oder es kommen sogar unmittelbar internationale Klassifikationen zum Einsatz. Für die einheitliche Anwendung einer Klassifikation bei der Erhebung, Aufbereitung und Analyse statistischer Daten sind neben deren Gliederung die einschlägigen Klassifizierungsregeln zu beachten, die bei der jeweiligen Klassifikationsversion unter dem Menüpunkt „Vorbemerkungen“ zu finden sind.
Umfassende Informationen zu den in der amtlichen Statistik angewendeten Klassifikationen finden Sie im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.