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Methodische Hinweise zum Mikrozensus

Methodische Hinweise zum Mikrozensus allgemein

Der Mikrozensus ist eine amtliche repräsentative Haushaltsbefragung, wobei 1 % der Bevölkerung einbezogen wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung ziehen zu können, werden die Daten auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet.

Die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union (EU-Arbeitskräftestichprobe) ist in den Mikrozensus integriert. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien, Lebensgemeinschaften und Haushalte, die Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. Mit Hilfe des Mikrozensus werden kostengünstig und zuverlässig wichtige bevölkerungs- und arbeitsmarktstatistische Strukturdaten und deren Veränderungen ermittelt.

Rechtsgrundlage für die Befragung bildet das "Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte” (Mikrozensusgesetz) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). Die EU-Arbeitskräfteerhebung ist durch die VO Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 geregelt.

Das jährliche Fragenprogramm des Mikrozensus besteht aus einem konstanten Grund- und einem variablen Zusatzprogramm mit einem Auswahlsatz von bundesweit 1 %.

Im Grundprogramm als konstanter Teil werden erfasst:

  • Merkmale der Person, der Familie, des Haushalts, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, Lebensunterhalt
  • wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere Beteiligung am Erwerbsleben
  • soziale Verhältnisse, soziale Sicherheit
  • berufliche Aus- und Fortbildung, Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Art des Versicherungsverhältnisses
  • Schichtarbeit und frühere Erwerbstätigkeit

 

Als Zusatzprogramme werden im variablen Teil erfasst:

ab 2005 alle vier Jahre:

  • Lebensversicherung
  • Schichtarbeit, betriebliche Altersvorsorge
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Dauer und Art einer Krankheit oder Unfallverletzung, Behinderung
  • Rauchgewohnheiten und weitere Gesundheitsrisiken

ab 2006 alle vier Jahre

  • Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum
  • Eigentumsverhältnisse der Wohnung
  • Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasseraufbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen

ab 2007 alle vier Jahre

  • Angaben zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung
  • überwiegend ausgeübte Tätigkeit, Betriebs-, Werksabteilungen, Stellung im Betrieb

ab 2008 alle vier Jahre

  • Angaben über Pendler

 

Der Mikrozensus basiert auf einer Flächenstichprobe unter Berücksichtigung der Neubautätigkeit. Mit einem mathematischen Zufallsverfahren werden bewohnte Flächen, diese umfassen in der Regel 6 bis 12 Wohnungen, ausgewählt. Anhand eines rotierenden Stichprobenplanes wird jährlich ein Viertel der ausgewählten Wohnungen gegen neu hinzukommende ausgetauscht. Damit verbleibt jede Wohnung 4 Jahre in der Stichprobe. Alle in den ausgewählten Wohnungen lebenden Personen sind zur Auskunft verpflichtet.

Rund 8 % der Gemeinden Sachsen-Anhalts sind jährlich in der repräsentativen Stichprobe des Mikrozensus vertreten. Die dazugehörigen rund 12 000 Haushalte werden von ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten (auch Interviewer genannt) befragt. Diese werden durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt geschult und zum Datenschutz verpflichtet. Mit dem Einsatz von Notebooks erfolgt die Datenerfassung elektronisch. Die Plausibilitätsprüfungen sichern Vollständigkeit und Qualität. Die Auskünfte der Haushalte und Personen einschließlich der kompensierten Befragungsausfälle werden an die Bevölkerungsfortschreibung angepasst und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet.

Hinweise zu methodischen Effekten in Zeitreihen bis 2019

Methodische Effekte im Mikrozensus 2005

Umstellung von einer jährlichen auf eine unterjährige Erhebung
Bis einschließlich 2004 wurde die Befragung mit Bezug zu einer einzigen Woche des Jahres durchgeführt. Seit 2005 werden die Befragungen gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilt. Die Ergebnisse stellen ab dem Jahr 2005 Jahresdurchschnitte dar. Infolgedessen kommt es bei den Ergebnissen zur Anzahl von Haushalten und Lebensformen in den Jahren nach der Umstellung auf eine unterjährige Befragung zu geringfügigen Schwankungen. Weitere Hinweise hierzu enthält die Publikation des Statistischen Bundesamtes: Mikrozensus: Haushaltszahlen ab 2005.

Methodische Effekte im Mikrozensus 2011

Neue Hochrechnung auf Basis des Zensus 2011
Ab 1991 bis zum Jahr 2010 wurden die Ergebnisse des Mikrozensus unter Verwendung von fortgeschriebenen Ergebnissen auf Basis der Volkszählung 1987 und der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 hochgerechnet. Seit dem Jahr 2011 verwendet der Mikrozensus die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 als Hochrechnungsrahmen. Mit dem Zensus 2011 wurde für das Jahr 2011 eine niedrigere Bevölkerung ermittelt als auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung vom 03.10.1990. Mit dem neuen Hochrechnungsrahmen geht auch eine Reduzierung der ausgewiesenen Haushalte- und Familienzahlen einher. Insgesamt bleiben dabei jedoch die Strukturen der Haushalte sowie der Lebensformen auch mit dem neuen Hochrechnungsrahmen stabil. Weitere Information hierzu unter: Hochrechnung des Mikrozensus auf Basis des Zensus 2011. Für die Ergebnisse des Mikrozensus 2011 - 2013 fand eine Revision mit neuen Hochrechnungsfaktoren für die Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011 statt.

Methodische Effekte im Mikrozensus 2016

Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus auf eine neue Grundlage umgestellt. Damit basiert die Stichprobe erstmalig auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. Ein weiterer Effekt, der die Ergebnisse in diesem Berichtsjahr beeinflusst, ist mit der ungewöhnlich starken Zuwanderung insbesondere durch Schutzsuchende verbunden. Bei der überwiegenden Mehrheit der Aufnahmeeinrichtungen handelte es sich nicht um Wohngebäude, was zur Folge hatte, dass die dort lebenden Menschen für den Mikrozensus nicht befragt wurden. Damit ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Änderung des Mikrozensusgesetzes (MZG vom 7. Dezember 2016, BGBl. I S. 2826, geändert durch Artikel 178 der Verordnung vom 19. Juni 2020, BGBl. I S. 1328).

Weitere ausführlichere Hinweise hierzu u. a. in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Kinderlosigkeit, Geburten und Familien - Ergebnisse des Mikrozensus 2016“, Ausgabe 2017, sowie im Kapitel 9 des Qualitätsberichtes Mikrozensus 2016.

Methodische Effekte im Mikrozensus 2017

Weitere Merkmale zur Migration
Ab dem Berichts­jahr 2017 gibt es im Mikrozensus neue Merkmale zum Themen­gebiet "Migration", die teil­weise Aus­wirkung auf die Er­mitt­lung des Migrations­hinter­grunds einer Person haben.

Die Daten ab 2017 sind nur ein­ge­schränkt mit denen aus 2005, 2009 und 2013 ver­gleich­bar.

Erfassung von unverheirateten Paaren mit Auskunftspflicht ab 2017
Seit 1996 wurde im Mikrozensus auf freiwilliger Basis erhoben, ob ein unverheiratetes Paar im Haushalt lebt, so konnten einige unverheiratete Paare nicht erfasst werden. Seit 2017 wird diese Frage mit Auskunftspflicht erhoben.

Ab 2017 werden nur noch bei der Bevöl­kerung in Privat­haus­halten alle Merk­male erhoben. Für die Bevölkerung in Gemein­schafts­unter­künften liegen hin­gegen nur noch einige aus­ge­wählte Angaben vor.

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Hinweise zu methodischen Effekten in Zeitreihen ab 2020

Auswirkungen der methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und der Corona-Krise auf den Mikrozensus

Mit der Neuregelung des Mikrozensus wurde die Methodik deutlich verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Aufgrund der Besonderheiten des Jahres 2020 ist die vom Mikrozensus gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar. Methodische und technische Veränderungen ab dem Mikrozensusjahr 2020 bereiteten zahlreiche Umstellungsprobleme, die Erhebungsdurchführung war eingeschränkt. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020, die die bisher über­wiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte.

Änderung des Fragenprogramms:
Neben der bereits seit Langem integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey, LFS) wird seit dem Erhebungsjahr 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC) im Mikrozensus erhoben.

Einführung der Online-Befragung:
Mit dem Befragungsjahr 2020 begann die Einführung eines Onlinefragebogens und damit eine neue, zusätzliche Form der Datengewinnung.

Neue Konzeption der Stichprobe:
Mit der Ziehung der Zufallsstichprobe wird eine feste Berichtswoche definiert. Für einen Teil der Stichprobe wird eine schnellere, unterjährige Rotation eingeführt. Entsprechende Auswahlanschriften werden zweimal jährlich zur Auskunftserteilung aufgefordert.

Neues IT-System:
Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Diese schränkten die Erhebungsdurchführung ein.

Corona-Pandemie:
Aus­gangs- und Kontaktbeschränkungen wirkten sich nicht nur auf die Vor-Ort-Befragungen der Haushalte aus, sondern erschwerten auch die (Vor-)Begehungen, die für die Stich­pro­ben­kon­kre­ti­sie­rung notwendig sind. Zudem wurde seitens der amtlichen Statistik als Reaktion auf die sonstigen pandemiebedingten Belastungen in der Bevölkerung das Mahn­wesen überwiegend ausgesetzt. Das heißt, die Auskunftspflicht wurde nicht wie sonst üblich durchgesetzt. Zusammengenommen führten diese Faktoren zu einer geringeren Rücklaufquote als beim Mikrozensus üblich. Die durchschnittliche Ausfallquote für die Endergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 liegt aufgrund dieser Probleme auf Bundesebene bei ca. 35 % (Erstergebnisse ca. 38 %) und damit deutlich höher als in vorherigen Jahren. Diesen Antwortausfällen wurde auf Basis eines mathematisch-statistischen Modells begegnet.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab 2020 sind im Aufsatz „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“, erschienen im Wissenschaftsmagazin „WISTA - Wirtschaft und Statistik“, 6/2019 sowie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes zu finden.

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Auswirkungen auf ausgewählte Themenbereiche des Mikrozensus 2020

Haushalte und Lebensformen
Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2020 zu den Bereichen Haushalte und Lebensformen sind weitestgehend belastbar. Ausnahmen bestehen in spezifischen (kleinen) Teilpopulationen, z. B. Ergebnisse zu gleichgeschlechtlichen Paaren.

Migrationshintergrund
Die Zahlen zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund aus dem Mikrozensus seit 2020 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Dies gilt insbesondere für einige Teilpopulationen, (z. B. als Deutsche Geborene, Eingebürgerte), die umso stärker schwanken, je kleiner diese sind (z. B. Differenzierung nach Geburtsland). Umstellungen in der Erhebung/Frageformulierung sowie in der Methodik der Typisierung des Migrationshintergrundes erschweren eine Vergleichbarkeit mit Vorjahresdaten. Durch die methodische Weiterentwicklung der Typisierung des Migrationshintergrundes werden die mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborenen besser abgebildet.

Arbeitsmarkt
Bei Veröffentlichungen zum Thema Arbeitsmarkt besteht eine zusätzliche Unsicherheit bei der Bewertung der Ergebnisse, da sich pandemiebedingt die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt in vielen Bereichen deutlich verändert hat. So können bei den Ergebnissen nur bedingt Aussagen getroffen werden, ob diese auf reale Entwicklungen oder auf die beschriebenen methodisch-technischen Einschränkungen zurückzuführen sind. Mit zunehmender Gliederungstiefe nehmen diese Unsicherheiten zu (z. B. bei Erwerbslosenquoten in tiefer regionaler oder demographischer Gliederung).

Gegenüber Eurostat besteht eine Lieferverpflichtung für Arbeitsmarktdaten aus der EU-Arbeitskräfteerhebung als Unterstichprobe des Mikrozensus. Diese wurde für 2020 auf Quartals- und Jahresebene unter den qualitativ bedingten Einschränkungen erfüllt. Für die monatlichen Erwerblosenzahlen wurden ab dem Berichtsmonat Januar 2020 Schätzungen vorgenommen, die auf einer Fortschreibung der Entwicklungen bis 2019 beruhen.

Bildung
Neben anderen Merkmalen gehen die Bildungsvariablen 2020 erstmals in die Kompensation mit ein. Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2020 zum Themenbereich Bildung sind auf Bundesebene im Zeitreihenvergleich weitestgehend belastbar. Ausnahmen bestehen ggfs. in spezifischen tiefergegliederten Ergebnissen, z. B. zum Übergang von Bildung in Beschäftigung.

Einkommen und Lebensbedingungen einschließlich Wohnen
Durch den Wechsel der Erhebung von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung ist ein inhaltlicher Vergleich der Daten des Erhebungsjahres 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Die Integration der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus ist mit einer deutlich größeren Stichprobe verbunden, die zudem die Bevölkerung in Deutschland besser abbildet, als bei der zuvor separat durchgeführten Erhebung „Leben in Europa“. Allerdings wird einerseits aufgrund der fortgesetzten Freiwilligkeit einiger Fragen zu Lebensbedingungen ein hoher Anteil an fehlenden Werten (Missings) erzeugt. Andererseits werden Fragen zum Einkommen nun in Teilen auskunftspflichtig erhoben. 

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Neuregelungen bei der Veröffentlichungspraxis der Mikrozensusergebnisse ab Berichtsjahr 2020

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. 

Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erst­ergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.

Methodische Hinweise zur Haushalte- und Familienberichterstattung
Bis zum Mikrozensus 2019 basierten die Auswertungen auf der Bevölkerung in Privathaushalten, also Nebenwohnsitz + Hauptwohnsitz. Ab dem Mikrozensus 2020 basieren die Auswertungen auf der Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz, ohne die Nebenwohnsitzhaushalte. Hintergrund ist die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus und damit der Notwendigkeit EU-harmonisierter Haushaltskonzepte sowie eine thematische Verlagerung des Mikrozensus von infrastrukturellen hin zu sozioökonomischen Erkenntnisinteressen.

Weitere Informationen beim Bundesamt

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html

https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2020/03/haushalte-mikrozensus-032020.html.

Wirtschaftsfachliche Gliederung
Beginnend mit der Erhebung 1995 kam die Klassifikation der Europäischen Wirtschaftszweigsystematik zum Einsatz. Ein Zeitvergleich in wirtschaftsfachlicher Gliederung mit den Jahren vor 1995 ist daher nicht möglich, da zwar teilweise die verbalen Beschreibungen einzelner Bereiche einer Ebene die gleichen geblieben sind, nicht jedoch deren Inhalte. Beginnend mit dem Jahr 2009 bildet die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 die Grundlage.

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Zeichenerklärung, Rundungen

Wie bei jeder Stichprobenerhebung muss auch beim Mikrozensus mit Zufallsfehlern gerechnet werden, die umso größer sind, je schwächer ein Merkmal besetzt ist.

In den Tabellen bis zum Berichtsjahr 2019 sind Werte unter 5 000 hochgerechneten Fällen nicht ausgewiesen. Sie werden durch das Zeichen /, unbesetzte Merkmale durch einen Bindestrich - dargestellt. Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind wegen der eingeschränkten Aussagekraft in Klammern ( ) gesetzt. Ist eine Aussage nicht sinnvoll, wird dies durch ein x in der Tabelle dargestellt.

Ab dem Berichtsjahr 2020 orientiert sich die Wertunterdrückung an den erfassten Fallzahlen. So werden Daten für weniger als 70 Erfasste in der Stichprobe nicht ausgewiesen. Sie werden durch das Zeichen /, unbesetzte Merkmale durch einen Bindestrich - dargestellt. Werte zwischen 71 und 119 Erfassten in der Stichprobe sind wegen der eingeschränkten Aussagekraft in Klammern ( ) gesetzt. Ist eine Aussage nicht sinnvoll, wird dies durch ein x in der Tabelle dargestellt. Durch Rundungen können sich bei der Summierung der Einzelangaben Abweichungen zur Endsumme ergeben. Falls Personen keine Angaben zur ausgewählten Merkmalen gemacht haben, werden sie der „Insgesamt“-Kategorie zugewiesen.

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Kontakt (Mikrozensus)

Postadresse
Statistisches Landesamt
Sachsen-Anhalt
Dezernat 21, Sachgebiet Mikrozensus
Merseburger Straße 2
06110 Halle (Saale)


E-Mail
Mikrozensus(at)stala.mi.sachsen-anhalt.de


Telefon
0345 2318-508
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