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Glossar Mikrozensus

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A

Abhängig Beschäftigte

Personen, die ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für eine Arbeitgeberin bzw. einen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis ausüben und hierfür eine Vergütung erhalten. Hierzu zählen auch Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. aufgrund von Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung, Mutterschafts- und Elternurlaub, Schlechtwettergeldempfang usw.). Nicht von Bedeutung ist dabei der zeitliche Umfang der ausgeübten Tätigkeit oder ob aus dieser der überwiegende Lebensunterhalt bestritten werden kann. Synonyme Begriffe sind auch abhängig Erwerbstätige oder Arbeitnehmer/-innen.

Abschluss der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule in der DDR

Abschlusszeugnis der 8., 9. oder 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule in der DDR.

Abschluss einer Fachschule in der DDR

Diesen Abschluss haben Personen erworben, die dort eine Fach- und Ingenieurschule z. B. für Grundschullehrer, Ökonomen, Bibliothekare, Werbung und Gestaltung abgeschlossen haben.

Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch

Personen, die zwar eine Schule besucht und dabei einen Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch erreicht haben, dieser Abschluss aber nicht dem deutschen Hauptschulabschluss bzw. dem früheren Volksschulabschluss entspricht, werden den Personen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss zugeordnet.

Alleinerziehende

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.

Alleinlebende

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Die Alleinlebenden sind eine Untergruppe der Alleinstehenden.

Alleinstehende

Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner und ohne Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinstehenden Person. So können Alleinstehende als ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.

Altersgruppen

Die Darstellung von Ergebnissen nach Altersgruppen erfolgt nach der sogenannten Altersjahrmethode. Das bedeutet, die Angaben beziehen sich auf das Alter in der Berichtswoche. Berichtswoche ist die Woche, die der Befragungswoche vorangeht. Ist die Berichtswoche bis zum Zeitpunkt einschließlich des 20. eines Monats, wird das Alter der Person abgerundet. Ab dem 21. eines Monats erfolgt eine Aufrundung des Alters. Ursache hierfür ist, dass für jede Person im Fragebogen nur der Geburtsmonat und das Geburtsjahr erfragt wird. 

Angestellte

Alle nicht beamteten Gehaltsempfängerinnen und Gehaltsempfänger, einschließlich sonstige Beschäftigte und sonstiger Beschäftigter mit kleinem Job neben Schule, Studium oder Ruhestand. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer sind. Den Angestellten werden – sofern kein getrennter Ausweis erfolgt – auch die Personen in Freiwilligendiensten zugeordnet.

Anlernausbildung

Anlernausbildung ist die Qualifizierung einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung, häufig durch Unterweisung am Arbeitsplatz oder Einarbeitung, ohne dass eine umfassende berufliche Ausbildung (Beruf) erforderlich ist. Die Anlernausbildung wurde durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 abgeschafft. Daher können nur Personen, die 1953 oder früher geboren sind, bis 1969 eine Anlernausbildung absolviert haben.

Anlernausbildung und berufliches Praktikum

Anlernausbildung ist die Qualifizierung einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers im Rahmen einer betrieblichen Unterweisung am Arbeitsplatz. Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige (früher sechsmonatige) praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum).

Arbeiterinnen und Arbeiter

Alle Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgehilfinnen und Hausgehilfe.

Arbeitsstunden

Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z. B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die „normale“ Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche enthält z. B. auch unregelmäßig geleistete Überstunden. 

Armut oder soziale Ausgrenzung

Eine Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der 3 Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen.

Armutsgefährdungsquote

Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Median der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.

Armutsgefährdungsschwelle

Die Armutsgefährdungsschwelle wird bei 60 % des Median der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) festgelegt.

Atypische Beschäftigung

Eine Atypische Beschäftigung umfasst in abhängiger Beschäftigung die Erwerbsformen Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse. Sie grenzt sich vom Normalarbeitsverhältnis, einer unbefristet mit mindestens 21 Wochenstunden ausgeübten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ab, die nicht über eine Zeitarbeitsfirma vermittelt wurde. Sie ist nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen.

Ausländerinnen und Ausländer

Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ausländerinnen und Ausländer gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund. Sie können Deutschland geboren oder zugewandert sein. Angaben über Ausländerinnen und Ausländer in den neuen Ländern für die Jahre vor 2011 werden wegen der geringen Besetzungszahlen in den Tabellen und des dadurch bedingten größeren Stichprobenfehlers nicht nachgewiesen.

Aussiedlerinnen und Aussiedler

Aussiedlerinnen und Aussiedler (auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler genannt) sind im amtlichen Sprachgebrauch seit dem 1. Januar 1993 Menschen, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland übersiedelt sind. Vorher benannte man sie nach dem Bundesvertriebenengesetz als Aussiedlerinnen und Aussiedler. Der Begriff umfasst vor allem die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und die seit 1950 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Ab dem Mikrozensus 2009 sind die (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler nach Herkunftsländern ausgewiesen.

Auszubildende

Auszubildende sind Personen in anerkannten Ausbildungsberufen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschließlich Praktikanten/-innen sowie Volontäre bzw. Volontärinnen).

B

Bachelor

Der Bachelor ist an Hochschulen der erste akademische Grad, der nach Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums vergeben wird. Er hat den Stellenwert eines akademischen Abschlusses, der die Studierenden nach einer Regelstudienzeit von 6 bis 8 Semestern für den Arbeitsmarkt qualifiziert.

Beamte/-innen

Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten und Beamtinnen im Vorbereitungsdienst), Richter/-innen sowie Soldaten und Soldatinnen. Ferner zählen im Mikrozensus auch Personen im freiwilligen Wehrdienst, Pfarrer/-innen, Priester, kirchliche Würdenträger sowie Beamte und Beamtinnen in den Sicherheitsdiensten dazu.

Beruf

Beim Mikrozensus erfolgt die Zuordnung des ausgeübten Berufs nach der Klassifikation der Berufe (KldB), Ausgabe 2010, und dient dazu, die berufssystematischen Tätigkeiten statistischer Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. 

Berufliches Praktikum

Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum). 

Berufsfachschulabschluss (Berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Kollegschule)

Der berufsqualifizierende Abschluss an einer Berufsfachschule, Kollegschule wird erworben durch das Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Berufe, für die nur eine schulische Berufsausbildung möglich ist, z. B. Höhere Handelsschule. Auch gibt es an Berufsfachschulen berufsqualifizierende Abschlüsse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO). Hier findet die Ausbildung dann überwiegend an der Schule statt. In Nordrhein-Westfalen waren berufsqualifizierende Abschlüsse auch an Kollegschulen möglich.

Berufsqualifizierende Abschlüsse

Berufsqualifizierende Abschlüsse umfassen

  1. den Abschluss einer Berufsausbildung im dualen System in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  2. einen Nachweis einer Berufsausbildung an einer staatlich anerkannten Fach- oder Berufsfachschule,
  3. eine abgeschlossene Ausbildung im einfachen, mittleren oder gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung oder
  4. einer nach Artikel 37

Abs. 1 oder 3 des Einigungsvertrages gleichzustellenden Berufsausbildung. Über diese Ausbildungsabschlüsse hinausgehende berufliche Abschlüsse wie bspw. Meister-/Technikerausbildung, Abschlüsse an Berufs- oder Fachakademien oder akademische Grade werden in der Statistik ebenfalls als berufsqualifizierende Abschlüsse betrachtet.

Mit einem beruflichen Praktikum oder dem Berufsvorbereitungsjahr wird kein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Ebenso wird mit einer Anlernausbildung kein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Bis zur Einsetzung des Berufsbildungsgesetzes von 1969 gab es aber einen entsprechenden Arbeitsmarkt, der solche beruflichen Ausbildungsabschlüsse anerkannte.

Im Mikrozensus wurden bis 2016 die Anlernausbildung und das berufliche Praktikum in einer Kategorie erhoben. Ab den Publikationen mit den Ergebnissen des Mikrozensus 2017 werden die Personen mit einer „Anlernausbildung oder einem beruflichen Praktikum“ in Abhängigkeit ihres Geburtsjahres unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Personen mit einer Anlernausbildung oder beruflichem Praktikum, die 1953 oder früher geboren wurden, werden der Kategorie „Lehrausbildung“ zugeordnet und verfügen somit über einen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss, wohingegen Personen, die 1954 oder später geboren wurden weiterhin der Kategorie „Anlernausbildung oder berufliches Praktikum“ zugeordnet werden und somit über keinen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen.

Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor.

Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskonzept)

Nach dem Labour-Force-Konzept der ILO gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose) und Nichterwerbspersonen.

Betriebsgröße (Personen in der Arbeitsstätte)

Die Betriebsgröße (Personen in der Arbeitsstätte) bemisst sich nach der Zahl der im Betrieb arbeitenden Personen. Zu ihnen zählen auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, tätige Firmeninhaber/-innen und unbezahlt mithelfende Familienangehörige. Bei bis zu 10 tätigen Personen ist die genaue Anzahl anzugeben. Im Weiteren gelten die folgenden Größenklassen: 11 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 249, 250 bis 499 und 500 und mehr Personen.

Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz

Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz, früher auch als wohnberechtigte Bevölkerung bezeichnet, zählen alle im Haushalt lebenden Personen, unabhängig davon, ob sie noch eine weitere Wohnung oder Unterkunft besitzen und von wo aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gehen, beziehungsweise wo sie sich überwiegend aufhalten (Mehrfachzählungen). Ferner ist es unerheblich, ob eine Person in einem Privathaushalt lebt oder zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählt, das heißt dort wohnt und keinen eigenen Haushalt führt. Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz zählen alle gemeldeten Ausländer/-innen (einschließlich der Staatenlosen).

Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz

Grundlage für die Darstellung von Familien/Lebensformen sowie ihrer Struktur war bis zum Berichtsjahr 2019 die Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Zur Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz zählen – unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort zum Berichtszeitpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) – alle Mitglieder einer Familie/Lebensform (zum Beispiel gemischtgeschlechtliche Lebensgemeinschaft mit Kindern), deren Bezugsperson am Ort der Hauptwohnung lebt. Insofern können einzelne Mitglieder der Familie/Lebensform selbst am Nebenwohnsitz leben, während sie
gleichzeitig – entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsperson ihrer Familie/Lebensform – zur Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz zählen. Damit kann die betrachtete Lebensform als eine geschlossene zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mitglieder zeitweilig abwesend sind. Nicht zur Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Altenheime).

Ab dem Berichtsjahr 2020 wird das Konzept der Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten zur Grundlage der Darstellung von Familien/Lebensformen.

Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten

Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst die Bevölkerung, welche in Hauptwohnsitzhaushalten ansässig ist und einer Lebensform zugehörig ist, welcher mindestens ein Mitglied mit Hauptwohnsitz aufweist.

Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften

Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirtschaften, das heißt, keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend Anwesende in Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel Gäste in Hotels, Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern, Heil-, Pflegeanstalten, Insassen von geschlossenen Heimen oder Mitbewohner/-innen in Klöstern, die sich dort nur vorübergehend, das heißt, weniger als 3 Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heil- und Pflegeanstalten oder Sanatorien o. ä. werden nur dann in die Erhebung einbezogen, wenn sie wegen der Länge des Aufenthaltes dort gemeldet sind oder außerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohnraum) haben. Ausländische Arbeitnehmer/-innen in Arbeitsunterkünften
werden in die Befragung einbezogen.

Die Leitungen der Gemeinschaftsunterkünfte sind auskunftspflichtig und geben Auskunft für die Bewohner/-innen der Anstalt. Das Frageprogramm ist reduziert auf Fragen zum Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Familienstand, Hauptstatus (Erwerbsbeteiligung), Art des Wohnsitzes (Haupt- und Nebenwohnung), ausländischen Wohnsitz und der ersten und zweiten Staatsangehörigkeit.

Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten

Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten sind die Haushaltsmitglieder der Hauptwohnsitzhaushalte, unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in mehreren Hauptwohnsitzhaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich. Die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst wiederum nicht den Teil der Bevölkerung, der ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften lebt.

Bevölkerung in Privathaushalten

Zu den Bevölkerung in Privathaushalten zählen alle Personen, die am Haupt oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet. Personen, welche in mehreren Privathaushalten ansässig sind, tragen mehrfach zur Bevölkerung in Privathaushalten bei. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. in Altenheimen) gehört nicht dazu.

Bezugsperson der Familie/Lebensform

Um Familien/Lebensformen statistisch auswerten und darstellen zu können, verwendet der Mikrozensus eine Bezugsperson der Familie/Lebensform. Seit dem Mikrozensus 2005 ist die Bezugsperson bei Ehepaaren der Ehemann, bei gemischt-geschlechtlichen Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebenspartner/-innen im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson dieser Lebensgemeinschaft ist dann der/die Lebenspartner/-in mit der niedrigeren Personennummer.

Die Erhebungsmerkmale der Bezugsperson der Familie/Lebensform (z. B. Alter, Geschlecht, Familienstand) werden dann – stellvertretend für die gesamte Einheit „Familie/Lebensform“ – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson einer Familie/Lebensform ausgeschlossen.

In den Mikrozensen 1996 bis einschließlich 2004 war bei Lebensgemeinschaften die Bezugsperson der Familie/Lebensform – abweichend von der o. g. Definition – die Bezugsperson des Haushalts.

Bildungsstand

Die Ergebnisse werden u. a. nach Bildungsstand ausgewiesen. Der Bildungsstand basiert auf der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens ISCED 2011 (ISCED = International Standard Classification of Education).

D

Doppelstaatler

Als Doppelstaatler werden Personen mit mindestens 2 Staatsangehörigkeiten bezeichnet. Dabei kann nach deutschen und ausländischen Doppelstaatlern unterschieden werden. Deutsche Doppelstaatler sind Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländische Doppelstaatler sind Personen, die mindestens 2 ausländische Staatsangehörigkeiten, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Der Mikrozensus 2011 und der Zensus 2011 ermitteln deutlich abweichende Zahlen an Doppelstaatlern. Die Datenbasis des Zensus 2011 für die Ermittlung der Einwohnerzahl und der demografischen Angaben sind die Angaben aus den amtlichen deutschen Melderegistern. In den Melderegistern sind zu jeder Person die erste Staatsangehörigkeit sowie mögliche weitere Staatsangehörigkeiten gespeichert. Die Angaben zu weiteren Staatsangehörigkeiten sind jedoch nicht immer auf dem aktuellen Stand. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahlen zu den Doppelstaatlern im Zensus 2011 überhöht sind.

Im Mikrozensus geben die Personen über ihre Staatsangehörigkeiten selbst Auskunft. Es ist zu vermuten, dass die gemachten Angaben zu zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten nicht immer korrekt sind. Denkbare Gründe sind, dass die Befragten die zusätzliche Staatsangehörigkeit vergessen oder fälschlicherweise annehmen, dass sie ihre ausländische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung verloren haben. Die Zahlen zu den Doppelstaatlern sind im Mikrozensus daher wahrscheinlich zu gering. Es ist daher davon auszugehen, dass die korrekte Anzahl an Doppelstaatlern zwischen den Zahlen des Mikrozensus und des Zensus liegt.

Durchschnittliche Zahl der Kinder in der Familie

Die durchschnittliche Zahl der Kinder in der Familie entspricht dem Verhältnis der Zahl der Kinder bezogen auf die Zahl der Familien, in denen diese Kinder aufwachsen.

Durchschnittliche Zahl der minderjährigen Kinder in der Familie

Die durchschnittliche Zahl der minderjährigen Kinder in der Familie entspricht dem Verhältnis der Zahl der Kinder unter 18 Jahren bezogen auf die Zahl der Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Die in diesen Familien lebenden volljährigen Kinder bleiben unberücksichtigt.

E

Ehepaare

Zu den Ehepaaren gehören laut Mikrozensus nur verheiratet zusammenlebende Personen. Bis einschließlich 2017 werden hierbei im Mikrozensus ausschließlich gemischt-geschlechtliche Ehepaare erfasst. Hält sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb des befragten Haushalts auf und erteilt der befragte Ehegatte für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartner zwar als verheiratet, aber getrennt lebend. Ab dem Jahr 2018 werden auch gleichgeschlechtliche Ehepaare erfasst.

Einkommensbestandteile

Zum Personenbruttoeinkommen zählen:

  • Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Form von Geld oder geldwerten Sachleistungen und/oder Sachleistungen (z. B.Firmenwagen)
  • Bruttogewinne und -verluste aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren)
  • Arbeitslosengeld I und II, Übertragungen der Arbeitsförderung
  • Alters- und Hinterbliebenenleistungen
  • Krankengeld und Invaliditätsleistungen
  • ausbildungsbezogene Leistungen

Zum Haushaltsbruttoeinkommen zählen:

  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Familienleistungen (Kindergeld) und Wohnungsbeihilfen
  • Sozialgeld, Sozialhilfe, bedarfsorientierte Grundsicherung
  • regelmäßig empfangene Geldtransfers zwischen Privathaushalten (z. B. Unterhaltszahlungen)
  • Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Kapitalanlagen
  • Einkünfte von Haushaltsmitgliedern unter 16 Jahren

Einkommens-Referenzjahr

Das Einkommens-Referenzjahr ist das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr (Vorjahr). Beim Mikrozensus-Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen 2020 ist dies das Jahr 2019. Hierauf beziehen sich die meisten einkommensbezogenen Erhebungsfragen des Erhebungsteils Einkommen und Lebensbedingungen. Das Einkommens-Referenzjahr ist der Bezugszeitraum für die Berechnung der Armutsgefährdung.

Eltern-Kind-Gemeinschaften

Eltern-Kind-Gemeinschaften sind gleichbedeutend mit Familien.

Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind die Personen in Privathaushalten. Dazu zählen alle Haushaltsmitglieder zum Zeitpunkt der Erhebung. Zu den Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten zählen alle Haushaltsmitglieder, die am 31.12. des Erhebungsvorjahres 16 Jahre oder älter waren.

Erwerbslose

Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten 4 Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von 2 Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind. Zu beachten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den veröffentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozensusdaten bis einschließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde.

Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätigkeit ausüben, nach ILO-Definition nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.

Erwerbslosenhaushalt

Ein Erwerbslosenhaushalt ist ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (auch: Erwerbslosenhaushalt) liegt laut EU-Definition dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20 % ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung beträgt. Ein Beispiel: Bei 3 Erwerbstätigen zwischen 18 und 59 Jahren im Haushalt beträgt die potenziell mögliche Erwerbsbeteiligung insgesamt 36 Erwerbsmonate im Einkommensjahr. Damit es sich nicht um einen Erwerbslosenhaushalt handelt, darf die Erwerbsbeteiligung der 3 Personen insgesamt den Wert „7,2 Erwerbsmonate“ (= 20 % von 36 Monaten) nicht unterschreiten. Das wäre zum Beispiel erfüllt (eine mögliche Variante), wenn 1 der 3 Personen mindestens 7,2 Monate lang erwerbstätig war und die anderen beiden Personen jeweils nicht erwerbstätig waren. Wird der Grenzwert von 7,2 Monaten in diesem Fallbeispiel unterschritten, so handelt es sich um einen Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung (Erwerbslosenhaushalt).

Erwerbslosenquote

Die Erwerbslosenquote ist ein prozentualer Anteil der Erwerbslosen an den Erwerbspersonen.

Erwerbsquote

Die Erwerbsquote ist ein prozentualer Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung. In vielen Fällen erfolgt der Ausweis von Erwerbsquoten ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer/-innen einschl. Soldatinnen und Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitglieds mitarbeiten, ohne dafür Lohn und Gehalt zu beziehen. Daneben gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. wegen Urlaub, Krankheit usw.). Die „Realisierte“ Erwerbstätigkeit zählt Personen, die wegen Mutterschutz oder Elternzeit in der Berichtswoche nicht arbeiten, hingegen nicht als erwerbstätig. Damit erlaubt dieser Ansatz Rückschlüsse auf die aktive Ausübung eines Erwerbsverhältnisses vor dem Hintergrund der familiären Situation.

Erwerbsstatus (überwiegender)

Die Ergebnisse werden u. a. nach dem überwiegenden Erwerbsstatus ausgewiesen. Die Unterteilung des Erwerbsstatus folgt der EU-Definition in eine Unterteilung nach „Erwerbstätige“ und „Nichterwerbstätige“ (Arbeitslose, Personen im Ruhestand, sonstige Nichterwerbstätige). Der ausgewiesene Erwerbsstatus bezieht sich auf das Vorjahr der Erhebung und leitet sich aus der überwiegend ausgeübten Beschäftigung ab. Die Zuordnung zum Erwerbsstatus erfolgt auf Basis der Selbsteinschätzung der befragten Person.

Der überwiegende Erwerbsstatus wird nur für Personen bestimmt, die Angaben zu ihrem Erwerbsstatus für mehr als 6 Monate des Erhebungsvorjahres gemacht haben. Der überwiegende Erwerbsstatus ist dann derjenige Erwerbsstatus, der über einen Zeitraum von mehr als der Hälfte der Monate mit Angaben zum Erwerbsstatus bestand. Personen, für die das nicht zutraf, die also nur für 6 Monate oder weniger Angaben zum Erwerbsstatus gemacht haben, wurden bei der Auswertung nach dem überwiegenden Erwerbsstatus ausgeschlossen.

Erwerbstätigenquote

Die Erwerbstätigenquote ist ein prozentualer Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung. In vielen Fällen erfolgt der Ausweis von Erwerbstätigenquoten ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Kernerwerbstätige sind Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Die Gruppe der Kernerwerbstätigen befindet sich in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird als beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Sie gilt daher, vor allem im Rahmen der Berichterstattung zur atypischen Beschäftigung, als Bezugsgröße für die Berechnung von Quoten.

F

Fachhochschulabschluss

Einen Fachhochschulabschluss (auch Ingenieurschulabschluss) haben Personen, die das Studium an Fachhochschulen abgeschlossen haben. Weiterhin sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge an höheren Fachschulen für Sozialwesen, Sozialpädagogik, Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowie früheren Ingenieurschulen nachgewiesen.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife kann durch Abschluss an einer beruflichen Schule (z. B. Fachschule, berufliches Gymnasium, Berufsfachschule), aber auch mit erfolgreichem ersten Jahr der Qualifizierungsphase der gymnasialen Oberstufe und einem, in der Regel einjährigen, gelenkten beruflichem Praktikum erworben werden. Die Praktikumsbestimmungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt und variieren zwischen den Bundesländern.

Fachschulabschluss in der ehemaligen DDR

Den Fachschulabschluss in der ehemaligen DDR haben Personen erworben, die dort eine Fach- und Ingenieurschule, z. B. für Grundschullehrer/-innen, Ökonomen bzw. Ökonominnen, Bibliothekare/-innen oder in den Bereichen Werbung und Gestaltung abgeschlossen haben.

Familien

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und im Haushalt lebende Kinder.
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder die mit einem Partner oder einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

Nicht zu den Familien zählen im Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften – ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer, 1) die noch keine Kinder haben, 2) deren Kinder noch im Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, 3) deren Kinder Partner/-in einer Lebensgemeinschaft sind, 4) deren Kinder bereits aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind sowie Frauen und Männer, 5) die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren. Ein Anstieg der Lebensformen ohne Kinder beziehungsweise ein Rückgang der Familien ist daher nicht automatisch mit einer Zunahme von dauerhaft Kinderlosen gleichzusetzen.

Familienform: Bei den Familien unterscheidet der Mikrozensus nach dem Lebensformenkonzept zwischen den Familienformen/-typen „Ehepaare (mit Kindern)“, „Lebensgemeinschaften (mit Kindern)“ und „Alleinerziehende (mit Kindern)“.

Familienform

Bei den Familien unterscheidet der Mikrozensus nach dem Lebensformenkonzept zwischen den Familienformen/-typen „Ehepaare (mit Kindern)“, „Lebensgemeinschaften (mit Kindern)“ und „Alleinerziehende (mit Kindern)“.

Familienstand

Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet zusammenlebend (Ehepaare), verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet. Personen, deren Ehepartner/-in vermisst wird, gelten als verheiratet und Personen, deren Ehepartner/-in für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Verheiratet getrennt Lebende sind solche Personen, deren Ehepartner/-in sich zum Berichtszeitpunkt zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten und für den der/die befragte Ehepartner/-in keine Auskünfte erteilt hat. Soweit nichts Anderes gekennzeichnet, werden den verheiratet Zusammenlebenden die eingetragenen Lebenspartnerschaften zusammenlebend, den verheiratet getrennt Lebenden die eingetragenen Lebenspartnerschaften getrennt lebend, den Geschiedenen die eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgehoben und den Verwitweten die eingetragenen Lebenspartner/-innen deren Partner/-in verstorben ist, zugeordnet.

G

Gastarbeiteranwerbestaaten

Als Gastarbeiteranwerbestaaten werden die Staaten bezeichnet, die zwischen den 1950er und 1970er Jahren mit der Bundesrepublik Deutschland ein Anwerbeabkommen unterzeichnet hatten. Die angeworbenen Arbeiter/-innen wurden in Deutschland als „Gastarbeiter/-innen“ bezeichnet. Besonders bedeutsame Gastarbeiteranwerbestaaten waren die Türkei, Italien, Griechenland, Portugal, Spanien und das ehemalige Jugoslawien.

Geburtsland

Die Personen mit Migrationshintergrund werden zusätzlich nach dem Geburtsland untergliedert. Für Personen, die im Ausland geboren sind, wird ihr eigener Geburtsstaat ausgewiesen. Bei in Deutschland geborenen Personen wird der Geburtsstaat der Eltern bzw. des Elternteils mit Migrationshintergrund zur Zuordnung herangezogen. Sollten die ausländischen Geburtsstaaten der Eltern verschieden sein (z. B. Spanien und Portugal), wird die Angabe zum Geburtsstaat des Kindes auf „unbestimmt“ gesetzt.

Gemeindegrößenklassen

Die Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden am 30.06. des Erhebungsjahres.

Gemeinschaftsunterkünfte

Gemeinschaftsunterkünfte sind öffentliche und private Einrichtungen (zum Beispiel Altenheime, Klöster), die einem bestimmten sozialen oder religiösen Zweck dienen. Die in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Personen sind gemeinschaftlich untergebracht und führen keinen eigenen Haushalt, weil ihre Versorgung und/oder ihre Betreuung vollständig durch die Einrichtung übernommen werden.

Generationen

Die Zahl der Generationen im Haushalt bezieht sich auf das direkte, geradlinige Abstammungsverhältnis der Haushaltsmitglieder. Dreigenerationenhaushalte sind zum Beispiel Haushalte, in denen drei in direkter Linie miteinander verwandte Personengruppen leben, zum Beispiel Großeltern, Eltern und Kinder. Haushalte, die nur aus Ehepaaren (ohne Kinder oder Enkel) bestehen, werden als Eingenerationenhaushalte bezeichnet. In Generationenhaushalten können außerdem noch andere verwandte, verschwägerte oder familienfremde Personen mit eigener Generationenfolge leben.

Geschlecht

Beim Mikrozensus können die Befragten beim Merkmal „Geschlecht“ zwischen den Ausprägungen „männlich“, „weiblich“, „divers“ und „kein Eintrag im Personenstandsregister“ auswählen. Von einer Veröffentlichung der Personen mit Geschlechtsangabe „divers“ und „kein Eintrag im Personenstandsregister“ wird im Mikrozensus aktuell abgesehen. Erst nach dem Zensus 2022 liegen belastbare Referenzwerte vor, anhand derer die Qualität der entsprechenden Angaben zum Geschlecht überprüft werden können. Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „kein Eintrag im Personenstandsregister“ werden zufällig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Gini-Koeffizient

Der Gini-Koeffizient ist eine Maßzahl zwischen 0 und 1 zur Beschreibung der Ungleichheit einer Verteilung. Je ungleicher die Verteilung ist, desto näher liegt der Wert bei 1. Bei Gleichverteilung hat der Gini-Koeffizient den Wert 0.

H

Haupt-(Volks-)schulabschluss

Der Haupt-(Volks-)schulabschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht von derzeit 9 bis 10 Schuljahren an Haupt-(Volks-)schulen, Förderschulen, Freien Waldorfschulen, Realschulen, Schulen mit integrierten Klassen für Haupt- und Realschüler, Schularten mit mehreren Bildungsgängen (5. bis 9. bzw. 10 Klassenstufe), integrierten Gesamtschulen und Gymnasien sowie nachträglich auch an beruflichen Schulen sowie an Abendhauptschulen erworben werden.

Haupteinkommensperson des Haushalts

Um Haushalte statistisch auswerten und darstellen zu können, ermittelt der Mikrozensus seit 2005 standardmäßig die Haupteinkommensperson im Haushalt (bis 2019 als Haupteinkommensbezieher bezeichnet). Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche persönliche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensperson ist dann – aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt – das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht, ist die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen eingetragene Person) gleichzeitig Haupteinkommensperson des Haushalts. Die Erhebungsmerkmale der Haupteinkommensperson des Haushalts (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand) werden stellvertretend für die gesamte Einheit „Haushalt“ in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Haupteinkommensperson eines Haushalts ausgeschlossen. Ab 2020 wird die Haupteinkommensperson ausschließlich unter den Personen ab 18 Jahren ausgewählt, sofern diese vorhanden sind.

In den Mikrozensen bis einschließlich 2004 verwendete der Mikrozensus eine Bezugsperson des Haushalts (Haushaltsbezugsperson). Das war die erste im Fragebogen eingetragene Person. Die Reihenfolge im Erhebungsbogen war: Ehegatten, Kinder, Verwandte, Familienfremde.

Hauptwohnsitzhaushalte

Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.

Haushalt

Als (Privat-)Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter/-innen). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.

Haushaltsgröße

Die Haushaltsgröße ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder innerhalb eines Haushaltes.

Haushaltsmitglieder

Siehe Bevölkerung in Privathaushalten

Haushaltsnettoeinkommen

Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Ewerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stuft der Haushalt das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein.

Haushaltstyp

Die Ergebnisse werden u. a. nach Haushaltstypen ausgewiesen. Die Unterteilung erfolgt grundsätzlich in „Haushalte ohne Kind“ und „Haushalte mit mindestens einem abhängigen Kind“. Als Kinder gelten Personen unter 18 Jahren sowie Personen zwischen 18 und 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind (also nicht erwerbstätig oder arbeitsuchend sind).

Hochschulabschluss (wissenschaftliche Hochschule, auch Kunsthochschule)

Der Hochschulabschluss bezieht sich auf Personen, die das Studium an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen, pädagogischen oder theologischen Hochschulen und Kunst- und Musikhochschulen abgeschlossen haben.

Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife kann an einer allgemeinbildenden Schule mit Abschluss eines Gymnasiums, dem Gymnasialzweig einer integrierten Gesamtschule oder konnte an der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden. Die fachgebundene Hochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (u. a. berufliches Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie).

I

ISCED (International Standard Classification of Education)

In der Gliederung nach ISCED 2011 (ISCED A) wird der höchste erreichte Bildungsstand kombiniert aus den Merkmalen allgemeiner Schulabschluss und beruflicher Bildungsabschluss nachgewiesen. Die Zuordnung der nationalen Bildungsabschlüsse des Mikrozensus zur ISCED 2011 erfolgt nach nachfolgender Systematik:

K

Kinder

Kinder sind Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.

Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, oder mit einem Partner oder einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

L

Lebensformen

Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen“ statistisch erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft. Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit Kindern und ohne Kinder, alleinerziehende Elternteile mit Kindern sowie alleinstehende Personen ohne Partner/-in und ohne Kinder im Haushalt.

Lebensgemeinschaften

Unter einer gemischtgeschlechtlichen (bis Mikrozensus 2016 nichtehelichen) oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Partnerschaft verstanden, bei welcher die Partner unverheiratet sind.

Lehre/Berufsausbildung im dualen System

Eine Berufsausbildung im dualen System kann nach mindestens 2 Jahren Dauer erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ausbildung findet dabei gleichzeitig in den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen statt.

M

Master

Der Master wird nach einem zwei- bis viersemestrigen Vollzeitstudium oder berufsbegleitendem Studium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom, Erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudium, Abschluss in Medizin). Ein Mastergrad entspricht dem Diplom, Magister oder Staatsexamen und eröffnet die Möglichkeit zur Promotion.

Materielle Entbehrung (materielle Deprivation)

Erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt sind:

 

  1. Finanzielles Problem, die Miete, Hypotheken, Konsumentenkredite oder Rechnungen von Versorgungsbetrieben rechtzeitig zu bezahlen.
  2. Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen warm zu halten.
  3. Finanzielles Problem, unerwartet anfallende Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen Finanzmitteln zu bestreiten.
  4. Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch Geflügel oder Fisch oder eine hochwertige vegetarische Mahlzeit zu essen.
  5. Finanzielles Problem, mindestens eine Woche pro Jahr Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen (auch Urlaub bei Freunden/Verwandten oder in der eigenen Ferienunterkunft).
  6. Fehlen eines Pkw im Haushalt aus finanziellen Gründen. Kein Firmen- oder Dienstwagen.
  7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt aus finanziellen Gründen.
  8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt aus finanziellen Gründen.
  9. Fehlen eines Telefons im Haushalt aus finanziellen Gründen.

Median des Nettoäquivalenzeinkommens

Als Durchschnittswert für das Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung, das die Basis für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet, wird aufgrund seiner Unempfindlichkeit gegenüber Extremwerten in der Datenbasis der Median verwendet.

Median, arithmetischer Mittelwert (Durchschnitt)

Als arithmetischer Mittelwert (Durchschnitt) und Median werden zwei unterschiedlich berechnete Mittelwerte eines quantitativen Merkmals (z. B. Nettoäquivalenzeinkommen) bezeichnet.

Während bei der Durchschnittsberechnung alle Ausprägungen des Merkmals addiert und dieser Summenwert anschließend durch die Anzahl der Ausprägungen dividiert wird, basiert die Medianberechnung auf der nach aufsteigender Größe der Ausprägungen sortierten Folge und legt den in der Mitte befindlichen Wert als Mittelwert fest. Der Median reagiert weniger empfindlich auf Ausreißer in den Daten und wird daher bei der Berechnung der Armutsgefährdung eingesetzt.

Meister-/Technikerausbildung

Unter Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss fällt neben beruflicher Fortbildung u. a. auch die Ausbildung zum/-r Erzieher/-in an Fachschulen. Weiterhin ist hier auch der Abschluss einer Fachakademie oder einer Berufsakademie nachgewiesen.

Migrationserfahrung

Eine Person hat dann eine eigene Migrationserfahrung, wenn sie im Ausland geboren ist. Sie ist damit ein Zuwanderer bzw. eine Zuwanderin. Eine Person hat keine eigene Migrationserfahrung, wenn sie in Deutschland geboren ist. Migrationserfahrung allein hat nicht automatisch die Kategorisierung als Person mit Migrationshintergrund zur Folge. So haben im Ausland als Deutsche geborene Kinder, deren Eltern selbst Deutsch durch Geburt sind sowie deutsche Vertriebene des Zweiten Weltkrieges zwar eine Migrationserfahrung, aber keinen Migrationshintergrund (siehe Migrationshintergrund).

Migrationshintergrund

Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören im Einzelnen alle Ausländer/-innen, (Spät-)Aussiedler/-innen und Eingebürgerten sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben. Ebenso dazu gehören Personen, die zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer/-in, (Spät-)Aussiedler/-in, eingebürgert oder Deutsch durch Adoption ist.

Für die Zwecke der Zeitreihenanalyse wird zwischen einem Migrationshintergrund im engeren und einem solchen im weiteren Sinne unterschieden. Personen mit Migrationshintergrund i.e.S. sind in allen Jahren als solche identifizierbar. Zu den Personen mit Migrationshintergrund i.w.S. gehören zusätzlich Personen mit nicht durchgehend bestimmbarem Migrationsstatus. Diese Personen konnten ausschließlich aufgrund der Zusatzfragen zu den nicht im selben Haushalt lebenden Eltern in den Mikrozensen 2005, 2009 und 2013 als solche bestimmt werden. Ab 2017 liegen jährlich Informationen zu Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn vor.

Migrationsstatus

Der Migrationsstatus einer Person wird aus ihren persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung, Geburtsstaat und Staatsangehörigkeit sowie aus den entsprechenden Merkmalen ihrer Eltern bestimmt. Beim Nachweis des Migrationsstatus wird zunächst zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund unterschieden; die Personen mit Migrationshintergrund (siehe Migrationshintergrund).

Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss, Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss)

Ein mittlerer Abschluss ist das Abschlusszeugnis u. a. einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges an Gesamtschulen oder einer Abendrealschule. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder Berufsfachschule.

N

Nebenwohnsitzhaushalte

Nebenwohnsitzhaushalte sind alle privaten Haushalte, die keine Hauptwohnsitzhaushalte sind.

Nettoäquivalenzeinkommen (Äquivalenzgewichtung)

Um den unterschiedlichen Bedarf von Privathaushalten je nach deren Zusammensetzung (Haushaltsgröße, Alter der Haushaltsmitglieder) zu berücksichtigen, wird vor der Verteilungsanalyse und der Berechnung von Armutsgefährdungsquoten die Äquivalenzgewichtung vorgenommen. Grundlage ist eine Gewichtungsskala, die festlegt, welches Bedarfsgewicht jedem einzelnen Haushaltsmitglied zuzuordnen ist. Nach europäischem Standard wird hierfür die modifizierte Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) herangezogen, nach der die erste erwachsene Person im Haushalt (Person mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen) das Gewicht 1,0 erhält, jede weitere erwachsene Person und jede jugendliche Person im Alter von 14 Jahren oder älter das Gewicht 0,5 sowie jedes Kind unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. Für unterschiedliche Haushaltszusammensetzungen ergeben sich so verschiedene Gesamtgewichte. Das Haushaltsnettoeinkommen, dividiert durch das Gesamtgewicht für den Haushalt, ergibt das für jede Person des Haushalts geltende Nettoäquivalenzeinkommen.

Nettoeinkommen

Das persönliche Nettoeinkommen wird durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen ermittelt. Zum Nettoeinkommen (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) des letzten Monats zählen zum Beispiel: Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pensionen, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld. Da die Ermittlung des Einkommens von selbstständigen Landwirten/-innen in der Haupttätigkeit aufgrund der Bewertung der entnommenen eigenproduzierten Güter in der Landwirtschaft schwierig ist, verzichtet der Mikrozensus auf diese Angaben.

Nettoeinkommen der Familie/Lebensform

Das Nettoeinkommen der Familie/Lebensform ist die Summe der persönlichen Nettoeinkommen aller Mitglieder der Familie/Lebensform. Für Familien/Lebensformen, die mit weiteren Familien/Lebensformen in einem Haushalt zusammenleben, kann gegebenenfalls auch kein Einkommen der Familie/Lebensform vorliegen.

Nichterwerbspersonen

Nichterwerbspersonen sind Personen, die nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch als erwerbslos einzustufen sind.

P

Paare

Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Im Einzelnen gehören dazu Ehepaare, gemischtgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (einschl. eingetragener Lebenspartnerschaften).

Paare ohne Kinder

Zu den Paaren ohne Kinder zählen im Mikrozensus Ehepaare und Lebensgemeinschaften ohne Kinder im befragten Haushalt. Neben noch kinderlosen und dauerhaft kinderlosen Paaren fallen darunter auch Paare, deren Kinder die Herkunftsfamilie bereits verlassen haben, etwa um einen eigenen Hausstand zu gründen. Ferner zählen zu den Paaren ohne Kinder auch solche Paare, deren Kinder noch im gemeinsamen Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen oder mit einem/-r Partner/-in in einer Lebensgemeinschaft leben.

Persönliches Nettoeinkommen

Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stufen sich die Befragten in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein.

Promotion

Die Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.

S

S80/S20-Quintilsverhältnis (Ungleichheit der Einkommensverteilung)

Verhältnis zwischen dem Gesamteinkommen der 20 % Einkommensstärksten der Bevölkerung (oberes Fünftel) und dem der 20 % Einkommensschwächsten (unteres Fünftel).

Schulen für Gesundheits- und Sozialberufe und Erzieher/-innen

Der Abschluss einer einjährigen Schule für Gesundheits- und Sozialberufe qualifiziert zu medizinischen Hilfsberufen wie Krankenpflegehelfer/-in oder Rettungsassistent/-in. Der Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule für Gesundheits- und Sozialberufe befähigt z. B zu Berufen wie Medizinisch-Technische/-r Assistent/-in oder Krankenpfleger/-in.

Selbstständige

Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschließlich selbstständiger Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen.

Sozialleistungen

Sozialleistungen des Staates, z. B. Kindergeld, Wohngeld, bedarfsorientierte Grundsicherung.

(Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind im amtlichen Sprachgebrauch seit dem 1. Januar 1993 Menschen, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland übersiedelt sind. Vorher benannte man sie nach dem Bundesvertriebenengesetz als Aussiedlerinnen und Aussiedler. Der Begriff umfasst vor allem die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und die seit 1950 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Ab dem Mikrozensus 2009 sind die (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler nach Herkunftsländern ausgewiesen.

Staatsangehörigkeit

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat verstanden. Personen, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, werden als Deutsche nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben, werden als Deutsche erfasst.

Ab dem Mikrozensus 2009 können alle Zuwanderer und Zuwanderinnen aus der ehemaligen Sowjetunion sowie aus dem ehemaligen Jugoslawien identifiziert werden. Sie sind in den Tabellen nachrichtlich ausgewiesen, weil ein Teil ihrer Nachfolgestaaten bereits an anderer Stelle aufgeführt ist.

Stellung im Beruf

Gliederung der Erwerbstätigen in Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmer/-innen).

T

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte sind Personen, die wöchentlich weniger Stunden arbeiten als in einer in ihrer Branche bzw. ihrem Betrieb üblichen Vollzeitbeschäftigung. Die Ergebnisse zur Teilzeit beruhen auf einer Selbsteinstufung der Befragten.

U

Überwiegender Lebensunterhalt

Demografie und Sozioökonomie
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt.

Erwerbstätigkeit
Überwiegender Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt. Die Angaben hierzu unterliegen der Selbsteinschätzung der Befragten. Dadurch kann es vorkommen, dass als Quelle des überwiegenden Lebensunterhaltes Erwerbstätigkeit angegeben wird, obwohl eine Person der Definition nach nicht mehr als erwerbstätig gilt.

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen, das von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

V

Verwaltungsfachhochschule

Den Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule haben Personen, die eine verwaltungsinterne Fachhochschule für den gehobenen nichttechnischen Dienst abgeschlossen haben.

Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung

Beim Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung handelt es sich um die Beamtenausbildung, überwiegend in den Bereichen Verwaltung, Polizei, Finanzverwaltung und Justizverwaltung. Der Abschluss erfolgt nach zweijähriger Ausbildung.

W

Wirtschaftszweige

Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2009 die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“ verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Bei der Verwendung von nach Wirtschaftszweigen gegliederten Zahlen des Mikrozensus ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Erwerbstätigen den Wirtschaftszweigen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheit (nicht des Unternehmens) in der sie beschäftigt sind, zugeordnet sind. Zum anderen darf nicht übersehen werden, dass die Angaben des wirtschaftlichen Schwerpunktes des Betriebes bei Personenbefragungen nicht so genau sein können wie bei Betriebsbefragungen. Die Fälle ohne Angabe des Wirtschaftszweiges werden im Rahmen der Aufbereitung nach dem Hot-Deck-Verfahren auf die einzelnen Wirtschaftszweige verteilt.

Kontakt (Mikrozensus)

Postadresse
Statistisches Landesamt
Sachsen-Anhalt
Dezernat 21, Sachgebiet Mikrozensus
Merseburger Straße 2
06110 Halle (Saale)


E-Mail
Mikrozensus(at)stala.mi.sachsen-anhalt.de


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