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Wohnsitzanalyse startet in Sachsen-Anhalt

Im Rahmen der sogenannten „Wohnsitzanalyse“ werden ab 2. Juni 2025 ausgewählte Personen zu ihren Wohnverhältnissen befragt.

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, werden derzeit neue Methoden zur Durchführung eines zukünftigen Registerzensus in Deutschland durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erprobt.

Von Juni bis August 2025 werden im Rahmen dieser Erprobung bundesweit stellvertretend 100 000 Personen zu ihrer Hauptwohnung zum Stichtag 15. Mai 2022 befragt, in Sachsen-Anhalt sind es etwa 3 000 Personen.

Für die Ermittlung der amtlichen Bevölkerungszahl wurden bei der Durchführung des Zensus 2022 die Daten aus den Melderegistern mit den Angaben von den Bürgerinnen und Bürgern aus einer Stichprobenerhebung ergänzt. Die steigenden Anforderungen auf nationaler und europäischer Ebene lassen sich perspektivisch nicht mit diesem Verfahren erfüllen. Daten sollen künftig aus den vorhandenen Quellen der Verwaltung und Statistik aufbereitet und automatisiert zusammengeführt werden. Dies führt zu einer Reduzierung des Erhebungsaufwandes und zu finanziellen Einsparungen, da sich die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die befragt werden müssen, verringert. Zusätzlich können die Ergebnisse des Zensus in Zukunft häufiger, aktueller und tiefer regional untergliedert bereitgestellt werden.

Zur Erprobung des neuen Verfahrens werden die Angaben zu Personen aus den Lieferungen der Melderegister des Zensus 2022 mit den Einträgen aus mehreren Vergleichsregistern (z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit) verknüpft. Lässt sich die Hauptwohnung zum Zensusstichtag 15. Mai 2022 nicht eindeutig ermitteln, wird zur Klärung solcher Unstimmigkeiten die „Wohnsitzanalyse“ durchgeführt. Die Auswahl der zu befragenden Personen erfolgt durch eine zufallsbasierte Stichprobenziehung. Diese zu befragenden Personen werden postalisch durch das Statistische Landesamt kontaktiert.  

Die Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Meldung aufgefordert werden, können den Fragebogen bequem und schnell online beantworten. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 5 Minuten und beinhaltet eine Abfrage zur Hauptwohnung und ggf. noch weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands. Die Auskunft ist gesetzlich verpflichtend.

In der amtlichen Statistik werden bei allen Erhebungen alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen befolgt. Die gewonnenen Informationen werden anonymisiert weiterverarbeitet und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Die Weitergabe von Daten an Dritte und Rückschlüsse auf einzelne Personen sind ausgeschlossen.

Die Rechtsgrundlage für die Durchführung der „Wohnsitzanalyse“ ergibt sich aus dem § 8a des Registerzensuserprobungsgesetzes (RegZensErpG).

Weitere Informationen zur laufenden „Wohnsitzanalyse“ können der Internetseite des Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt entnommen werden.