Befragung zur Klärung des Wohnsitzes - Wohnsitzanalyse
Allgemeine Information
Aktuell erproben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder neue Methoden zur Durchführung eines Registerzensus in Deutschland. Zukünftig sollen Register und vorhandene Datenbestände noch stärker als bisher zum Einsatz kommen. Leitgedanke ist das Once-Only-Prinzip: Benötigte Informationen sollen nur dort bei den Bürgerinnen und Bürgern abgefragt werden, wo sie nicht bzw. nicht in ausreichender Qualität oder Detailtiefe bereits in der Verwaltung oder Statistik vorliegen.
Für die methodische Erprobung der Verfahren eines künftigen Registerzensus werden die Angaben zu Personen aus den Lieferungen der Melderegister des Zensus 2022 mit denen ausgewählter Verwaltungsdatenbestände („Vergleichsdatenbestände“) verknüpft. Dies dient der Erprobung des sogenannten Lebenszeichenansatzes zur statistischen Feststellung, ob eine Person unter der Angabe des Haupt- oder alleinigen Wohnsitzes an ihrer im Melderegister verzeichneten Anschrift wohnt.
Lässt sich die Hauptwohnung zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) nicht eindeutig ermitteln, wird zur Klärung solcher Unstimmigkeiten eine sogenannte „Wohnsitzanalyse“ durchgeführt. Hierbei dürfen die Statistischen Ämter der Länder zur eindeutigen Bestimmung der Hauptwohnung eine elektronische oder schriftliche Befragung darüber durchführen, an welcher Anschrift diese Person ihre Hauptwohnung hatte und welche weiteren Wohnungen in Deutschland am 15. Mai 2022 gegebenenfalls bestanden. Die Auswahl der kontaktierten Personen erfolgt durch eine zufallsbasierte Stichprobenziehung.
Bundesweit werden 100 000 Personen für die Wohnsitzanalyse befragt, in Sachsen-Anhalt betrifft dies etwa 3 000 Personen. Die Wohnsitzanalyse wird in Sachsen-Anhalt vom Statistischen Landesamt durchgeführt. Die Befragung beginnt im Juni 2025 mit Bezug auf den Zensusstichtag 15. Mai 2022.
Downloads
Weitere Informationen zur Wohnsitzanalyse finden Sie in den FAQ.
Befragung zur Klärung des Wohnsitzes: Musterfragebogen
Unterrichtung nach §17 Bundesstatistikgesetz (BStatG)1 und nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU)
Rechtsgrundlage für die Wohnsitzanalyse ist das Registerzensuserprobungsgesetz (§§ 8, 8a RegZensErpG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Die Angaben werden ausschließlich für statistische Zwecke des RegZensErpG erhoben und unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Eine Weitergabe an Behörden außerhalb des Kreises der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen.
Kontakt
Für Auskünfte und Rückfragen zur Erprobung des Registerzensus und der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (Wohnsitzanalyse) in Sachsen-Anhalt wenden Sie sich bitte an:
Telefon: (0345) 23 18-500
E-Mail: ticket-zensus@statistik.sachsen-anhalt.de