Das bedeutete einen Rückgang um 12,5 Mill. EUR bzw. 2,0 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2023. Die Entwicklung betrug bei den 215 kreisangehörigen Gemeinden ‑3,8 % (‑18,4 Mill. EUR) und bei den 3 kreisfreien Städten +4,3 % (+5,9 Mill. EUR). In den ersten 3 Monaten 2024 stellte sich die Entwicklung noch anders dar. Bis zum 31.03.2024 gab es eine Steigerung bei den kreisangehörigen Gemeinden und einen Rückgang bei den kreisfreien Städten. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden rückläufige Gewerbesteuereinnahmen im 1. Halbjahr gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum letztmalig 2014 registriert. Damals lagen die Gewerbesteuereinnahmen insgesamt bei 52,7 % des aktuellen Wertes.
Die 3 kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt verbuchten im 1. Halbjahr 2024 zusammen 142,4 Mill. EUR Gewerbesteuer. Das waren 23,5 % der gesamten Gewerbesteuereinzahlungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Landeshauptstadt Magdeburg meldete einen Rückgang um 3,8 Mill. EUR, verzeichnete aber unter den kreisfreien Städten mit 68,1 Mill. EUR die höchsten Gewerbesteuereinnahmen. Die Gewerbesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Magdeburg stiegen seit der ersten Jahreshälfte 2014 um 65,0 %. Unter den kreisfreien Städten war das die geringste Steigerungsrate. Die Gewerbesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Magdeburg betrugen im 1. Halbjahr 2014 pro Kopf 178,8 EUR. Im 1. Halbjahr 2024 waren es 285,4 EUR pro Kopf und damit 106,6 EUR mehr.
Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) erreichte bis zur Jahresmitte mit 53,3 Mill. EUR ihre höchsten Gewerbesteuereinnahmen. Das entsprach einer Steigerung um 12,8 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 und 0,4 % gegenüber dem vorherigen Spitzenwert aus 2022. Die Gewerbesteuereinnahmen waren hier 88,4 % höher als 2014. 220,8 EUR Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf zur Jahresmitte 2024 bedeuten in Halle (Saale) 98,5 EUR je Einwohnerin und Einwohner mehr als 2014.
Einen Spitzenwert erreichte auch die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. 21,0 Mill. EUR spülte die Gewerbesteuer im 1. Halbjahr 2024 in die Stadtkasse. Das waren 263,3 EUR pro Kopf, 115,5 EUR pro Kopf mehr als 2014.
Die kreisangehörigen Gemeinden verzeichneten nach jahrelanger Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen zur Jahresmitte 2024 einen Rückgang. Die Gewerbesteuer betrug 463,4 Mill. EUR. Das waren 18,4 Mill. EUR weniger als der Vergleichswert des Vorjahres und entsprach einem Rückgang um 3,8 %.
Die Gewerbesteuereinnahmen entwickeln sich nicht kontinuierlich und in der Fläche nicht gleichmäßig. Im 1. Halbjahr 2024 nahmen 91 kreisangehörigen Gemeinden weniger Gewerbesteuer ein als im 1. Halbjahr 2023, in 124 Gemeinden stiegen die Einzahlungen.
Die den Berechnungen zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen auf Grundlage des Zensus 2011 werden mit den Zahlen auf Basis des Zensus 2022 im Laufe des Jahres 2024 revidiert.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und können dem Statistischen Bericht "Gemeindefinanzen, Einzahlungen und Auszahlungen; Kassenstatistik 01.01.2024 - 30.06.2024; Schuldenstatistik 30.06.2024" entnommen werden.
Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zu Öffentlichen Finanzen können über die Tabellen zu Vierteljährlichen Kassenergebnissen der kommunalen Kernhaushalte (71517) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.