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Nach 5 Jahren erstmaliger Anstieg abgegebener Sorgerechtserklärungen bei Jugendämtern 2023

2023 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 6 611 Sorgeerklärungen (Sorgerechtserklärungen) über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben und 47 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 1,0 % (2022: 6 594). Die meisten Sorgeerklärungen wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben (1 277), gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (901) und dem Landkreis Harz (554).

Des Weiteren bestanden bei den Jugendämtern am Jahresende 2023 insgesamt 2 092 Amtsvormundschaften für Minderjährige. Dabei gab es 1 922 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge und 170 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

11 103 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (2022: 10 579).

2023 gab es insgesamt 13 550 Lebendgeborene, wovon 7 795 nichtehelich geboren wurden. Ein Jahr zuvor waren es 14 506 Lebendgeborene (8 293 nichtehelich).

Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine Sorgeerklärung, auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet, beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.

Weitere Daten sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt verfügbar.