Zu den Hilfen im Jahr zählen alle Fälle, die im Jahr beendet wurden oder über den 31.12.2024 hinaus andauerten. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden am häufigsten, wie im Vorjahr, Hilfen in Form von Erziehungsberatungen (12 663), Heimerziehung (5 176) sowie sozialpädagogische Familienhilfe (4 135) gewährt. Die Zahl der Erziehungsberatungen stieg 2024 um 1,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Heimerziehung erhöhte sich die Anzahl um 4,0 % und die sozialpädagogische Familienhilfe stieg um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr an.
Insgesamt erreichten die erbrachten Hilfen 37 100 junge Menschen und somit 1 180 mehr als im vergangenen Jahr (+3,3 %). Davon waren 56,1 % männlichen und 43,9 % weiblichen Geschlechts. Etwa jedes 5. Kind in erzieherischer Hilfe war jünger als 6 Jahre (7 465 Jungen und Mädchen). 13 633 Kinder und Jugendliche waren zwischen 6 und unter 12 Jahre alt (36,7 %) und 12 740 zwischen 12 und unter 18 Jahre alt (34,3 %). Darüber hinaus erhielten 3 262 junge Volljährige unter 27 Jahren (8,8 %) erzieherische Hilfe.
44,2 % (6 488) der begonnenen Hilfen zur Erziehung 2024 wurden von Alleinerziehenden benötigt. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfe an als zusammenlebende Elternpaare (30,1 %) oder Elternteile in neuer Partnerschaft (20,0 %).
Die Hauptgründe zur Hilfegewährung bei einer beginnenden Maßnahme waren in 3 762 Fällen Belastungen durch familiäre Konflikte sowie eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten (2 214) und Auffälligkeiten in der Entwicklung des jungen Menschen bzw. seelische Probleme (1 985).
Erzieherische Hilfen sind von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellte Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfsangebote für Eltern und deren Kinder unter 27 Jahren. Diese kann freiwillig beansprucht werden oder familiengerichtlich angeordnet sein.
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt verfügbar.





