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2020 spendeten Steuerpflichtige in Sachsen-Anhalt insgesamt 59,3 Mill. EUR

In Sachsen-Anhalt haben 155 608 Steuerpflichtige zusammen 59,3 Mill. EUR als Spenden in ihren Steuererklärungen für das Jahr 2020 angegeben.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das neue Höchstwerte, allerdings stieg die Spendenhöhe im Vergleich zu 2019 nur leicht um 408 424 EUR bzw. 0,7 %. Landesweit machten damit etwa 1/5 aller Steuerpflichtigen (728 388) Spenden in ihrer Steuererklärung geltend. Die Spendenbereitschaft war auch 2020 wieder in den kreisfreien Städten Halle (Saale) mit 24,1 % und der Landeshauptstadt Magdeburg mit 23,3 % am höchsten.

Die 36 561 Steuerpflichtigen der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg kamen zusammen auf eine Spendensumme von 15,8 Mill. EUR. Damit tätigten die Steuerpflichtigen dieser beiden Städte ca. 1/4 der gesamten Spenden im Land. Wie schon im Vorjahr war auch in 2020 die Spendenbereitschaft der Steuerpflichtigen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und dem Burgenlandkreis mit jeweils 17,8 % am niedrigsten.

Der mittlere Spendenbetrag lag in Sachsen-Anhalt gemessen am Median bei 114 EUR. 2019 hatte der mittlere Spendenbetrag noch bei 110 EUR gelegen. Die Hälfte der Steuerpflichtigen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) spendeten mehr als 133 EUR, gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau mit mittleren Spendenbeträgen von 132 EUR und 120 EUR.

Zu den geleisteten Spenden im steuerrechtlichen Sinn zählen Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung, Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen.

Steuerpflichtige können bis zu 20 % ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Spende in ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen. Darüber hinausgehende Spenden können als sogenannte Spendenvorträge ins Folgejahr übertragen werden.

Die Berechnungen basieren auf die veranlagten Steuerpflichtigen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa 3 1/2 Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.