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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Pilotstudie

Wann, wer und worüber wird befragt?

Die bundesweite Pilotstudie startet Anfang November 2019.

In Sachsen-Anhalt werden 1 200 Bürgerinnen und Bürger in den Städten Halle (Saale) und Merseburg sowie in der Gemeinde Petersberg befragt.

Im persönlichen Interview stellen die Erhebungsbeauftragten den ausgewählten Personen allgemeine Fragen zur Person und ggfs. zu weiteren Haushaltsmitgliedern (zum Beispiel Name, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten.

Zusätzlich ist für die meisten Haushalte ein Online-Fragebogen mit Fragen zur Wohnsituation, Schul- bzw. Ausbildung und Erwerbstätigkeit vorgesehen. Dieser dauert etwa 10 bis 15 Minuten und kann am PC, Tablet oder Smartphone beantwortet werden.

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Was sind die Ziele der Pilotstudie?

Die Pilotstudie ist eine realitätsnahe Probebefragung, um die eigentliche Erhebung im Mai 2021 zu optimieren. Das spart kostenintensive Nacharbeiten und verbessert die Qualität der Ergebnisse. Getestet werden die Erhebungsorganisation und die Verständlichkeit der formulierten Fragen. Somit soll gewährleistet werden, dass die Haupterhebung des Zensus reibungslos und belastungsarm abläuft.

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Wer wurde ausgewählt?

In verschiedenen Gemeinden in ganz Deutschland wurden zufällig Anschriften ausgewählt. In Sachsen-Anhalt betrifft dies Anschriften in den Städten Halle (Saale) und Merseburg sowie in der Gemeinde Petersberg.

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Was wird gefragt?

Im persönlichen Interview stellen die Erhebungsbeauftragten (interviewerinnen und Interviewer) den ausgewählten Personen allgemeine Fragen zur Person und ggfs. zu weiteren Haushaltsmitgliedern (zum Beispiel Name, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Beim Test des Online-Fragebogens beantworten die Auskunftsgebenden Fragen zur Wohnsituation, Schul- bzw. Ausbildung und Erwerbstätigkeit.

Wie lange dauert die Befragung

Das persönliche Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten.
Das Ausfüllen des Online-Fragebogens dauert etwa 10 bis 15 Minuten.

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Wie erkennen Sie unsere Interviewerinnen und Interviewer?

Alle Interviewerinnen und Interviewer (die sogenannten Erhebungsbeauftragten) werden mit einem persönlichen Ausweis ausgestattet. Dieser ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig, der stets unaufgefordert vorgezeigt wird.

Alle Interviewerinnen und Interviewer melden sich mittels einer Terminankündigungskarte bei den Haushalten an. Sie werden niemals aktiv nach Einlass in die Wohnung der Befragten bitten. Das Interview findet an der Haustür statt.

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Auf welcher rechtlichen Grundlage wird befragt?

Die Pilotstudie erfolgt auf Basis des § 6 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Die Auskunftserteilung ist freiwillig. Durchgeführt wird die Pilotstudie vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt.

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Wie sieht es mit der Datensicherheit aus?

Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden alle mit der Durchführung der Erhebung betrauten Personen auf die Wahrung der statistischen Geheimhaltung verpflichtet (gemäß § 16 BStatG). Alle persönlichen Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragte Person möglich sind. Bei der statistischen Auswertung werden somit keine Namen und Anschriften vorhanden sein. Die Online-Datenübermittlung erfolgt ausschließlich verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

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