Menu
menu

Steuern

Steuern sind die anteilig wichtigste Einnahmequelle des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt. Fast alle Menschen in Sachsen-Anhalt zahlen Steuern. Auch ein Unternehmen muss Steuern zahlen. Die Steuerstatistiken geben einen Überblick über die Entstehung der Steuern. Die hier abgebildeten Ergebnisse tragen dazu bei,  einen Überblick über die zur Aufgabenerfüllung des Landes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhalten.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren  und zur Ermittlung von Gesetzesfolge- abschätzungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Steuerschätzungen sowie Haushaltplanungen des Landes.  Als verlässliche Datengrundlage kann hier nur die amtliche Statistik zu Grunde gelegt werden.

Das deutsche Steuersystem lässt viele Möglichkeiten zur Abbildung oder Einteilung der vorhandenen Steuergesetze zu. So können zum einen nur Steuerobjekte als Kriterium, wie beispielsweise der Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer (=Einkommensteuer) oder der Gewerbebetrieb bei der Gewerbesteuer betrachtet werden. Ebenso ist aber auch eine Einteilung nach Ertragshoheit möglich, da heißt eine Darstellung wem (Bund, Land oder Gemeinde) die erzielten Einnahmen zur weiteren Verwendung im Rahmen der Aufgabenerledigung gemäß Artikel 106 Grundgesetzes zustehen.

Auf den folgenden Internetseiten möchten wir einen kleinen Ausblick über die für Sachsen-Anhalt erstellten Steuerstatistiken geben. Dabei handelt es sich um diejenigen Statistiken, welche nach dem Bundesstatistikgesetz i.V.m. mit dem Steuerstatistikgesetz dezentral in unserem Haus aufbereitet werden müssen, dass betrifft die:

  • Lohn- und Einkommensteuerstatistik
  • Statistik der Personengesellschaften und Gemeinschaften
  • Körperschaftsteuerstatistik
  • Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldung
  • Umsatzsteuerstatistik der Veranlagung
  • Gewerbesteuerstatistik
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
  • Lohnsteuerzerlegung. 

Ergänzend dazu existieren noch eine Vielzahl von weiteren Steuerstatistiken (Stromsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, usw.) deren Aufbereitung allerdings ausschließlich auf Bundesebene vorgenommen wird.

Pressemitteilungen

Verdopplung der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Sachsen-Anhalt innerhalb von 5 Jahren

Die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Einkommensmillionärinnen und -millionäre ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 31,0 % auf 283 gestiegen. Wie das Statistisches Landesamt mitteilt, hat sich deren Anzahl innerhalb von 5 Jahren sogar verdoppelt (2017: 142). Insgesamt erzielten sie 2021 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 595,1 Mill. EUR, das waren 119,7 Mill. EUR bzw. 25,2 % mehr als im Vorjahr. Innerhalb von 5 Jahren hat sich damit auch deren zu versteuerndes Einkommen mehr als verdoppelt (+111,9 %).

Im Durchschnitt kamen die Steuerpflichtigen mit Millioneneinkünften 2021 auf ein zu versteuerndes Einkommen pro Steuerpflichtigen von 2,1 Mill. EUR. Mit 3,6 Mill. EUR je Einkommensmillionärin und -millionär wurde das höchste durchschnittliche zu versteuernde Einkommen im Landkreis Jerichower Land erzielt. Im Durchschnitt zahlten die dort ansässigen 13 Steuerpflichtigen mit Millioneneinkünften mit 1,3 Mill. EUR je Steuerpflichtigem die höchste Einkommensteuer. Insgesamt belief sich die festzusetzende Einkommen-/Jahreslohnsteuer der sachsen-anhaltischen Einkommensmillionärinnen und -millionäre 2021 auf 219,6 Mill. EUR, das waren 41,6 Mill. EUR bzw. 23,4 % mehr als 2020. Im Durchschnitt musste jeder Steuerpflichtige mit Millioneneinkünften 0,8 Mill. EUR Einkommensteuer an den Fiskus zahlen.

Jeder dritte Steuerpflichtige mit Millioneneinkünften war in einer der 3 kreisfreien Städte des Landes wohnhaft. Insgesamt stieg deren Anzahl im Vergleich zu 2020 um 29 (+41,4 %) auf 99 Steuerpflichtige. In den Landkreisen ergab sich zusammen ein Anstieg um 38 (+26,0 %) auf 184 Steuerpflichtige.

Die Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Sachsen-Anhalt erwirtschafteten ihre Einkünfte überwiegend aus Gewerbebetrieb (364,4 Mill. EUR) und aus selbstständiger Arbeit (138,7 Mill. EUR). Weitere 51,8 Mill. EUR erzielten sie durch nichtselbstständige Arbeit.

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass in der vorliegenden Statistik zusammen veranlagte Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zur Einkommensteuerveranlagung auswertet. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer liegen die Ergebnisse für 2021 erst jetzt vor.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom vom 19.06.2025

Aktuelle Berichte

  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Voranmeldungen: 2022
  • Umsätze und ihre Besteuerung: Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Veranlagungen: 2020
  • Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen und die Besteuerung; Körperschaftsteuerstatistik: 2019
  • Das lohn- und einkommensteuerpflichtige Einkommen und seine Besteuerung: Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik: 2019
  • Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge: 2020
  • Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: 2023
  • Ergebnisse der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften: 2019

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Tabellen zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst

Statistische Berichte zu öffentlichen Finanzen, Steuern und Personal im öffentlichen Dienst