Menu
menu

Öffentliche Sozialleistungen

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Sozialgesetzbuches [Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Schwerbehinderte (SGB IX), Pflegestatistik (SGB XI), Sozialleistungen (SGB XII)], des Wohngeldgesetzes (WoGG), des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge (SHStatG) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), sowie zu deren Fortentwicklung, werden im Rahmen der amtlichen Sozialstatistiken verschiedene Erhebungen durchgeführt.

Pressemitteilungen

Jugendämter nahmen 2025 in Sachsen-Anhalt 15,0 % weniger Kinder und Jugendliche in Obhut

2025 wurden in Sachsen-Anhalt 1 648 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 291 weniger Inobhutnahmen als im Vorjahr (-15,0 %). Die Hauptgründe (Mehrfachnennungen möglich) für die Inobhutnahmen waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (714 Fälle), Anzeichen für Vernachlässigung (385 Fälle) und unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (313 Fälle). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 310 (-49,8 %) weniger Kinder und Jugendliche aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen als noch 2024. Die meisten unbegleiteten Einreisenden waren zwischen 14 und unter 18 Jahren alt (298). Dabei waren 259 männlichen und 39 weiblichen Geschlechts.

Wie auch in den Vorjahren betrafen die meisten Inobhutnahmen Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (846 Fälle; 51,3 %), gefolgt von Kindern unter 3 Jahren (218 Fälle; 13,2 %) und 170 Fällen (10,3 %) bei Jugendlichen im Alter von 12 bis unter 14 Jahren. Unter allen vorläufigen Schutzmaßnahmen waren 54,1 % Jungen und 45,9 % Mädchen.

Die Hauptgründe für die Inobhutnahme bei Kindern bis unter 14 Jahren (802 Fälle) waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (479 Fälle), Anzeichen für Vernachlässigung (312 Fälle) sowie Anzeichen für körperliche Misshandlung (160 Fälle). Bei den Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren (846 Fälle) waren die Hauptgründe die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (298 Fälle), Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (235 Fälle) und Delinquenz des Kindes bzw. Straftat des Jugendlichen (106 Fälle).

In den allermeisten Fällen waren das Jugendamt bzw. der soziale Dienst hinweisgebend für die Inobhutnahme (632 Fälle), in 275 Fällen meldete sich die Minderjährige bzw. der Minderjährige selbst und 225-mal gaben Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht den Hinweis für die Inobhutnahme.

Im Schnitt dauerte eine Maßnahme 64 Tage (2024: 71 Tage), trotzdem konnte etwa jeder 3. Fall (31,7 %) in weniger als einer Woche beendet werden.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche können über die Tabellen zu vorläufigen Schutzmaßnahmen (22523) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 18.06.2026

Interaktive und statische Grafiken

Ringdiagramme Kindertagesbetreuung in Sachsen-​Anhalt am 1. März 2025

Aktuelle Berichte

  • Sozialhilfe: 2024
  • Schwerbehinderte Menschen: 2023
  • Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Ausgaben und Einnahmen: 2023
  • Einrichtungen und tätige Personen der Jugendhilfe: 2020
  • Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege: 2025
  • Angebote der Jugendarbeit: 2023
  • Wohngeld: 2024
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2021

Link zu allen Berichten der öffentlichen Sozialleistungen

Zum Seitenanfang

Aktuelle Tabelle

Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach Kreisen im Jahr 2024

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Ausgaben
 in 1 000 EUR
Einnahmen
in 1 000 EUR
Netto-ausgaben
insgesamt
in 1 000 EUR
Nettoausgaben
nach
ausgewählten
Hilfearten
(Hilfe zum
Lebens-
unterhalt2)
in 1 000 EUR
Nettoausgaben
nach
ausgewählten
Hilfearten
(Hilfen zur
Gesundheit
einschl.
Erstattungen an
Krankenkassen3)
in 1 000 EUR
Nettoausgaben
nach ausgewählten
Hilfearten
(Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer
Schwierigkeiten und
in anderen Lebenslagen)
in 1 000 EUR
Dessau-Roßlau, Stadt 3 501  48 3 452 1 956 1 410  86
Halle (Saale), Stadt 10 314  353 9 961 4 074 4 879 1 008
Magdeburg, Landeshauptstadt 8 120  151 7 968 4 453 3 336  179
Altmarkkreis Salzwedel 1 689  77 1 612 1 119  469  24
Anhalt-Bitterfeld 2 257  160 2 096  972  990  135
Börde 2 435  45 2 391 1 639  732  20
Burgenlandkreis 4 376  160 4 216 2 087 2 077  52
Harz  3 887  116 3 771 2 412 1 152  207
Jerichower Land 1 933  83 1 851 1 301  545  4
Mansfeld-Südharz 3 565  388 3 176 2 140  510  527
Saalekreis 3 243  141 3 101 1 681 1 136  285
Salzlandkreis 3 645  159 3 486 2 344 1 042  100
Stendal 2 683  50 2 632 1 729  861  42
Wittenberg 2 019  44 1 974 1 386  526  63
             
Sozialagentur Halle (Saale)4 132 298 1 143 131 155 18 168 2 368 2 079
             
Sachsen-Anhalt5 185 963 3 118 182 844 47 460 22 032 4 812

Gebietsstand 31.12.2024

2 Durch Herauslösung der Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 entfällt für Personen in besonderer Wohnform der ergänzende Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt.

3  Einschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung

4 Eingliederungshilfe (ehem. 6. Kapitel SGB XII) ab 01.01.2020 durch BTHG in Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.

 Abweichungen ergeben sich aufgrund von Rundungen

Zum Seitenanfang