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Öffentliche Sozialleistungen

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Sozialgesetzbuches [Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Schwerbehinderte (SGB IX), Pflegestatistik (SGB XI), Sozialleistungen (SGB XII)], des Wohngeldgesetzes (WoGG), des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge (SHStatG) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), sowie zu deren Fortentwicklung, werden im Rahmen der amtlichen Sozialstatistiken verschiedene Erhebungen durchgeführt.

Pressemitteilungen

22,6 % mehr Adoptionen 2024 als im Vorjahr

2024 wurden in Sachsen-Anhalt 114 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren adoptiert (57 Mädchen und 57 Jungen). Damit stieg die Zahl der Adoptionen gegenüber dem Vorjahr um 22,6 % (2023: 93). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, waren zum Zeitpunkt der Adoption mehr als 2/3 der Minderjährigen jünger als 3 Jahre (77), 7 Kinder im Alter zwischen 3 und unter 6 Jahren, 17 zwischen 6 und unter 12 Jahren und weitere 13 Minderjährige 12 Jahre und älter.

Am häufigsten erfolgten Adoptionen in der der Landeshauptstadt Magdeburg (23), in der Stadt Halle (Saale) (21) und im Landkreis Harz (21). Am wenigsten wurden Kinder und Jugendliche in der Stadt Dessau-Roßlau vermittelt (2 Adoptionsvorgänge).

55 Kinder und Jugendliche (48,2 %) wurden durch andere nicht verwandte Personen angenommen. 57 Adoptionen (50,0 %) erfolgten durch einen Stiefelternteil, also durch eine neue Partnerin oder einen neuen Partner des leiblichen Elternteils, das entsprach 20 Adoptionen mehr als im Vorjahr. Innerhalb der Verwandtschaft wurden 2 Adoptionsvorgänge gemeldet. Bei 58,4 % der unter 3-Jährigen erfolgte die Annahme durch nicht verwandte Personen. Bei den 3- bis unter 18-Jährigen lag der Anteil der Adoptionen durch einen Stiefelternteil bei 67,6 %.

Am Jahresende 2024 waren 42 Minderjährige zur Adoption vorgemerkt. Ein Jahr zuvor waren es 50 Jungen und Mädchen. Demgegenüber lagen den Jugendämtern 54 Adoptionsbewerbungen vor (2023: 66).

In Adoptionspflege waren 116 Kinder und Jugendliche untergebracht. Das waren 26 Mädchen und Jungen mehr als im Vorjahr. Die Adoptionspflege dient der Eingewöhnung der Kinder und Jugendlichen bei den Adoptionsbewerbern, also den Personen, die dieses minderjährige Kind annehmen wollen.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Adoptionen können über die Tabellen zu Adoptionen (22521) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 20.06.2025

Jugendämter nahmen 2024 in Sachsen-Anhalt 5,0 % weniger Kinder und Jugendliche in Obhut

2024 wurden in Sachsen-Anhalt 1 939 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 103 weniger Inobhutnahmen als im Vorjahr (-5,0 %). Die Hauptgründe (Mehrfachnennungen möglich) für die Inobhutnahmen waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (671 Fälle), unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (623 Fälle) und Vernachlässigung (336 Fälle). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) weiter mitteilt, wurden 134 (-17,7 %) weniger Kinder und Jugendliche aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen als noch 2023. Die meisten unbegleiteten Einreisenden waren zwischen 14 und unter 18 Jahren alt (584). Hiervon waren 545 männlichen und 39 weiblichen Geschlechts.

Wie auch in den Vorjahren betrafen die meisten Inobhutnahmen Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (1 096 Fälle, 56,5 %), gefolgt von Kindern unter 3 Jahren (232 Fälle, 12,0 %). In 189 Fällen (9,8 %) wurden Jugendlichen im Alter von 12 bis unter 14 Jahren in Obhut genommen. Von allen vorläufigen Schutzmaßnahmen betrafen 61,1 % Jungen und 38,9 % Mädchen.

Die Hauptgründe für die Inobhutnahme bei Kindern (bis unter 14 Jahren: 843 Fälle) waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (469 Fälle), Anzeichen für Vernachlässigung (266 Fälle) sowie Anzeichen für körperliche Misshandlung (123 Fälle). Bei den Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahren: 1 096 Fälle) waren die Hauptgründe die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (584 Fälle), Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (202 Fälle) und Beziehungsprobleme (88 Fälle).

In den allermeisten Fällen waren das Jugendamt bzw. der soziale Dienst hinweisgebend für die Inobhutnahme (793 Fälle), in 283 Fällen meldete sich die Minderjährige bzw. der Minderjährige selbst und 274-mal gaben Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht den Hinweis für die Inobhutnahme.

Im Schnitt dauerte eine Maßnahme 71 Tage (2023: 51 Tage). Etwa jeder 3. Fall (30,1 %) konnte allerdings in weniger als einer Woche beendet werden.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 23.06.2025

Interaktive und statische Grafiken

Ringdiagramme Kindertagesbetreuung in Sachsen-​Anhalt am 1. März 2024

Aktuelle Berichte

  • Sozialhilfe: 2023
  • Schwerbehinderte Menschen: 2023
  • Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Ausgaben und Einnahmen: 2022
  • Einrichtungen und tätige Personen der Jugendhilfe: 2020
  • Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege: 2023
  • Angebote der Jugendarbeit: 2023
  • Wohngeld: 2022
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2021

Link zu allen Berichten der öffentlichen Sozialleistungen

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Aktuelle Tabelle

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2023

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/
-innen
im Alter von
unter 18 Jahren
(Personen
Empfänger/
-innen
im Alter von
18 bis 65 Jahren
(Personen)
Empfänger/
-innen
im Alter von
65 Jahren und älter
(Personen)

nachrichtlich:
Anspruchs-
berechtigte
nach § 264 Abs.2 SGB V

Dessau-Roßlau, Stadt   555   185 -   135   420   240
Halle (Saale), Stadt  1 755   805   25   575  1 155   480
Magdeburg, Landeshauptstadt  1 395   265   5   340  1 050   620
Altmarkkreis Salzwedel   275   60 -   50   225   55
Anhalt-Bitterfeld   680   210   5   190   490   165
Börde   910   135   5   205   700   200
Burgenlandkreis   980   155   10   190   780   480
Harz  1 165   175   5   290   870   275
Jerichower Land   420   35 -   80   340   110
Mansfeld-Südharz   900   300 -   315   585   120
Saalekreis   755   285   5   250   500   75
Salzlandkreis  1 055   140   5   260   790   250
Stendal   535   85 -   135   395   180
Wittenberg   435   85 -   110   325   145
             
Sachsen-Anhalt  11 820  2 925   75  3 125  8 625  3 395

1 Gebietsstand 31.12.2023

XLSX (ab 2020)

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