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Mikrozensus

Der Mikrozensus stellt Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit.

Erfasst werden diese Informationen in der jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsbefragung, dem Mikrozensus. In den Mikrozensus sind EU-weit erhobene Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Der Mikrozensus basiert auf einer Flächenstichprobe. Alle ausgewählten Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal in die Erhebung einbezogen. 

Ihr Haushalt wurde ausgewählt? Unsere geschulten Interviewer/-innen unterstützen Sie bei der Befragung.

Was ist die Mikrozensus Statistik?

Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, diese werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren ausgewählt und bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt.

Rechtsgrundlage Mikrozensusgesetz
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826).

Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist  die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.

Warum werden die Daten erhoben?
Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

Auskunftspflicht
Die Qualität der Ergebnisse des Mikrozensus hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes  für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Erhebungsbeauftragte vs. Selbstauskunft

Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen sich bei rund 12 000 Haushalten mit einem Anschreiben des Statistischen Landeamtes Sachsen-Anhalt zur Durchführung der Befragung mit einem Terminvorschlag an. Wird Ihr Haushalt erstmalig befragt, unterstützen Sie die Erhebungsbeauftragten gern im Rahmen eines persönlichen Interviews. Die 2.bis 4. Befragung findet in der Regel als telefonisches Interview statt.

Für Selbstauskünfte können die Befragten als weitere Möglichkeit die Online-Befragung, die Postalische Befragung oder ein Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt wählen.

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Pressemitteilungen

Weniger Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

Im Vergleich zu 2024 ging der Anteil der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in Sachsen-Anhalt 2025 um 1,8 Prozentpunkte auf 24,1 % leicht zurück, wie das Statistische Landesamt anhand der Endergebnisse der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Bereits im Vorjahr verringerte sich die Quote um 2,3 Prozentpunkte. 2023 lag diese noch bei 28,2 %. In Deutschland waren 2025 insgesamt 21,2 % aller Menschen von Armut und Ausgrenzung bedroht.

Eine Person gilt in der EU als armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Dies traf 2025 auf 21,3 % der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt zu. Armutsgefährdet sind Personen, die über weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung verfügen. 2025 betrug dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) 1 445 EUR im Monat; für Haushalte mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 14 Jahren betrug er 3 034 EUR im Monat (jeweils Äquivalenzeinkommen).

13,0 % der Bevölkerung unter 65 Jahren in Sachsen‑Anhalt lebten 2025 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren nur eingeschränkt oder gar nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden. Das ist der Fall, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 % der maximal möglichen (potenziellen) Erwerbsbeteiligung betrug. Zum Beispiel: In einem Haushalt mit 2 Personen in dieser Altersgruppe arbeitet eine Person überhaupt nicht und die andere war insgesamt nur in 4 von 12 Monaten erwerbstätig. Dieser Teil der Bevölkerung gilt als sozialer Ausgrenzung bedroht.

Der 3. Aspekt im Zusammenhang mit Armut oder sozialer Ausgrenzung betrifft die Frage nach erheblicher materieller und sozialer Entbehrung. Die Lebensbedingungen der hiervon Betroffenen sind aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln deutlich eingeschränkt. Sie sind zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder jene ihrer Energielieferanten rechtzeitig zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder sich zum Beispiel einmal im Monat im Freundeskreis oder mit Verwandten zu treffen, um gemeinsam etwas zu trinken oder zu essen. Insgesamt werden hierbei 13 verschiedene Kriterien definiert. Liegen 7 davon vor, gilt der Haushalt als erheblich von materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Rund 3,8 % der Bevölkerung lebten in derart unsicheren Lebensumständen.

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Angaben zum Einkommen beziehen sich auf das Jahreseinkommen 2024.

Weitere Informationen zum Thema Mikrozensus finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt bzw. unter Mikrozensus.de.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 21.04.2026

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Selbstständige mit Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen seit 1991

Jahr1,2 Selbstständige
insgesamt
in 1 000
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von unter
300 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 300
bis unter
500 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 500 bis unter 700 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.

Nettoeinkommen
von 700 bis unter 900 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 900 bis unter 1 100 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 1 100 bis unter 1 300 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 1 300  bis unter 1 700 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 1 700 bis unter 2 300 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen

von 2 300 und mehr EUR3
Anteil in %

1991  56,4 (11,7)  23,2  27,7 (12,8) (9,8) / / / /
1992  58,1 (10,3) (11,0)  20,3 (14,5) (14,5) / (11,4) / /
1993  55,7 / / (16,3) (13,8)  18,5 (10,1) (13,3) / /
1994  65,5 / (8,7) (14,8) (13,0)  15,3 (11,3) (13,9) / (10,4)
1995  66,8 / (9,6) (10,8) (10,2)  15,3 (12,3)  16,9 (7,9) (11,7)
1996  66,3 / (8,6) (10,7) (12,4) (12,2) (10,1)  17,3 (8,6) (13,6)
1997  65,9 / (7,6) (10,3) (12,7) (12,6) (10,9)  19,7 (8,0) (11,7)
1998  73,3 (8,9) / (9,7) (13,4) (11,3) (12,0)  17,2 (9,3) (12,0)
1999  65,6 / / (11,3) (13,9) (12,7) (8,4)  19,8 (6,9) (14,6)
2000  60,7 / / (11,0) (12,0) (13,3) (8,4)  19,6 (8,1) (14,2)
2001  60,9 / / (10,2) (10,7) (12,5) (10,3)  19,9 (8,7) (15,8)
2002  62,3 / / / (10,3) (10,1) (11,7)  16,9 (15,1)  18,5
2003  68,1 / / (7,5) (8,2) (12,6) (10,9)  17,5 (13,1)  20,3
2004  73,2 / / (9,0) (7,1)  14,1 (8,1)  17,1  14,8  17,3
2005  83,4 / (7,1) (9,6) (9,1)  16,1 (10,0)  16,8 (9,7)  16,3
2006  83,3 / (7,7) (8,4) (11,0)  15,8 (8,7)  14,0  11,4  18,0
2007  82,4 / (7,6) (9,3) (8,6)  18,3 (9,3)  13,8 (11,0)  18,3
2008  71,3 / / (7,9) (8,0) (12,2) 14,2  14,7 (12,8)  19,5
2009  70,3 / / (9,4) (10,2) (13,7) (9,8) (14,1) (11,8)  22,6
2010  71,0 / / (7,0) (9,4) 14,5 (10,3)  15,2 (13,0)  20,7
2011  75,6 / / (7,5) (8,7) (13,1) (9,9)  18,0  15,2  18,1
2012  83,9 / / / (11,6)  15,0 (11,0)  18,6  12,3  19,2
2013  77,8 / / / (6,4)  16,1 (10,8)  19,2  14,7  19,9
2014  76,4 / / (6,7) (7,7)  14,1 (10,6)  16,1  16,8  24,1
2015  76,6 / / / / (11,9) (9,7)  17,6  15,8  14,0
2016  69,5 / / / / (12,5) (7,9)  17,0  16,8  28,1
2017 64,1 / / / / (8,4) (10,6) (21,1) (13,7) 29,8
2018  61,5 / / / / (8,3) (9,1)  16,6  18,9  36,7
2019 65,4 / / / / (8,7) (9,3) 18,0 (14,8) 33,5
                     
Jahr4 Selbstständige
insgesamt
in 1 000
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
unter
1 000 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 000
bis unter
1 250 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 250
bis unter
1 500 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 500
bis unter
1 750 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 750
bis unter
2 000 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 2 000 
bis unter
2 500 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 2 500
bis unter
3 000 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 3 000
bis unter
3 500 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 3 500 EUR
und mehr
(Anteil in %)
2020  61,1 (18,5) / / / / (14,4) / / (14,9)
2021 64,2 (13,6) / / (10,5) / 17,8 / / 15,9
2022 72,3  16,1 (9,3) (9,3) (8,6) / 15,5 (9,9) / 16,8
20235 69,4 (15,1) / / (9,1) / (12,9) (11,1) / 22,0

1 ab Mikrozensus 2011 mit neuem Hochrechnungsfaktoren für die Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011

2 ab Mikrozensus 2017 ohne Gemeinschaftseinrichtungen

3 Nettoeinkommensgruppen bis 2001: unter 300, 307 bis 511, 511 bis 716, 716 bis 920, 920 bis 1 125, 1 125 bis 1 278, 1 278 bis 1 790, 1 790 bis 2 301, 2 301 und mehr

4 ab Mikrozensus 2020 methodische Änderungen, Hinweise beachten

5 Erstergebnis

( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist                                                                                                                                            

/  keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug

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Kontakt (Mikrozensus)

Postadresse
Statistisches Landesamt
Sachsen-Anhalt
Dezernat 21, Sachgebiet Mikrozensus
Merseburger Straße 2
06110 Halle (Saale)


E-Mail
mikrozensus(at)statistik.sachsen-anhalt.de


Telefon
0345 2318-508
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