Mikrozensus
Der Mikrozensus stellt Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit.
Erfasst werden diese Informationen in der jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsbefragung, dem Mikrozensus. In den Mikrozensus sind EU-weit erhobene Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Der Mikrozensus basiert auf einer Flächenstichprobe. Alle ausgewählten Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal in die Erhebung einbezogen.
Ihr Haushalt wurde ausgewählt? Unsere geschulten Interviewer/-innen unterstützen Sie bei der Befragung. Oder möchten Sie selbst als Interviewer tätig werden? Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.
Was ist die Mikrozensus Statistik?
Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.
Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, diese werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren ausgewählt und bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt.
Rechtsgrundlage Mikrozensusgesetz
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826).
Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Warum werden die Daten erhoben?
Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.
Auskunftspflicht
Die Qualität der Ergebnisse des Mikrozensus hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Erhebungsbeauftragte vs. Selbstauskunft
Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren.
Der geringste Zeitaufwand für den ausgewählten Haushalt entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer Mikrozensus - Unsere Empfehlung das persönliche Interview.
Pressemitteilungen
Für den Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt 13 000 Haushalte Sachsen-Anhalt
Nach ersten Ergebnissen aus der Mikrozensusbefragung 2023 gab es in Sachsen-Anhalt hochgerechnet 1 120 Tsd. Haushalte. Davon waren 473 Tsd. Einpersonenhaushalte und 647 Tsd. Mehrpersonenhaushalte. Mit 63 % (410 Tsd.) entfiel der größte Anteil hier auf Haushalte mit 2 Personen. Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben von Stichprobenhaushalten. Auch 2025 werden in Sachsen-Anhalt für den Mikrozensus rund 13 000 Privathaushalte vom Statistischen Landesamt befragt, zum Teil auch 2-mal.
Diese repräsentative Haushaltsbefragung gibt Antworten auf viele Fragen von Politik, Wissenschaft und Medien: Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Sachsen-Anhalt? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gibt es? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? Der Mikrozensus liefert wichtige sozioökonomische Strukturinformationen zur Bevölkerung und ist für viele Sachfragen im Bereich Privathaushalte und Familien die einzige statistische Informationsquelle.
Nach ersten Ergebnissen aus der Mikrozensusbefragung 2023 in Sachsen-Anhalt waren 1 007 Tsd. Personen erwerbstätig, was einem Anteil von rund 47 % der Gesamtbevölkerung entsprach. Von den Erwerbstätigen waren 935 Tsd. abhängig beschäftigt und 71 Tsd. selbstständig. Bei den Beschäftigten in einem abhängigen Arbeitsverhältnis entfiel der höchste Anteil mit 77 % auf die Gruppe der Angestellten (716 Tsd.).
279 Tsd. Familien lebten 2023 in Sachsen-Anhalt. In 52 % (144 Tsd.) dieser Familien waren die Eltern verheiratet. Bei 20 % (56 Tsd.) waren die Eltern unverheiratet und bei 28 % (79 Tsd.) lebte ein alleinerziehendes Elternteil mit Kind(ern).
Rund 245 Tsd. Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter hatten einen Migrationshintergrund, darunter 182 Tsd. eigene Migrationserfahrung.
Seit 2021 sind neben den Fragen zur europäischen Erhebung zu „Einkommen und Lebensbedingungen“ (EU-SILC) auch Fragen zur EU-weit durchgeführten Erhebung „Private Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert, sowie die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Ergänzt wird die Befragung 2025 durch zusätzliche Fragen zur Gesundheit.
Haushalte, die im Rahmen der Stichprobenziehung für den Mikrozensus ausgewählt wurden, erhalten Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Um die an den ausgewählten Anschriften aktuell lebenden Haushalte zu ermitteln, nutzt das Statistische Landesamt Melderegisterangaben und setzt unterstützend rund 80 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für Ortsbegehungen und die Durchführung der Befragung ein. Diese nehmen die Namen von den Klingelanlagen bzw. Briefkästen auf und unterstützen auf Wunsch telefonisch oder persönlich bei der Beantwortung der Fragen. Die sorgfältig ausgewählten und geschulten Erhebungsbeauftragten sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Haushalte können Auskünfte auch online erteilen oder den Erhebungsbogen selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden. Auch ein Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt ist möglich.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht, sondern dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 7. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826). Die Qualität der Ergebnisse des Mikrozensus hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht, die sich auf die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen bezieht.
Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei 1 % aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“ Gebäuden wohnen, werden bis zu 4-mal in 5 aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Nach erfolgter 4. Befragung werden diese Haushalte durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.
Weitere Informationen zum Thema Mikrozensus finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt bzw. unter Mikrozensus.de.
Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Mikrozensus können über die Tabellen zum Mikrozensus (12211) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 17.01.2025
Interaktive und statische Grafiken
Aktuelle Berichte
- Bevölkerung und Erwerbstätigkeit 2023 - Erstergebnis (Excel)
- Haushalt und Familie: 2023 - Erstergebnis (Excel)
Aktuelle Tabelle
Selbstständige mit Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen seit 1991
Jahr1,2 | Selbstständige insgesamt in 1 000 | Davon mit einem monatl. Nettoeinkommen von unter 300 EUR3 Anteil in % | Davon mit einem monatl. Nettoeinkommen von 300 bis unter 500 EUR3 Anteil in % | Davon mit | Davon mit | Davon mit einem monatl. Nettoeinkommen von 900 bis unter 1 100 EUR3 Anteil in % | Davon mit einem monatl. Nettoeinkommen von 1 100 bis unter 1 300 EUR3 Anteil in % | Davon mit einem monatl. Nettoeinkommen von 1 300 bis unter 1 700 EUR3 Anteil in % | Davon mit einem monatl. Nettoeinkommen von 1 700 bis unter 2 300 EUR3 Anteil in % | Davon mit von 2 300 und mehr EUR3 |
1991 | 56,4 | (11,7) | 23,2 | 27,7 | (12,8) | (9,8) | / | / | / | / |
1992 | 58,1 | (10,3) | (11,0) | 20,3 | (14,5) | (14,5) | / | (11,4) | / | / |
1993 | 55,7 | / | / | (16,3) | (13,8) | 18,5 | (10,1) | (13,3) | / | / |
1994 | 65,5 | / | (8,7) | (14,8) | (13,0) | 15,3 | (11,3) | (13,9) | / | (10,4) |
1995 | 66,8 | / | (9,6) | (10,8) | (10,2) | 15,3 | (12,3) | 16,9 | (7,9) | (11,7) |
1996 | 66,3 | / | (8,6) | (10,7) | (12,4) | (12,2) | (10,1) | 17,3 | (8,6) | (13,6) |
1997 | 65,9 | / | (7,6) | (10,3) | (12,7) | (12,6) | (10,9) | 19,7 | (8,0) | (11,7) |
1998 | 73,3 | (8,9) | / | (9,7) | (13,4) | (11,3) | (12,0) | 17,2 | (9,3) | (12,0) |
1999 | 65,6 | / | / | (11,3) | (13,9) | (12,7) | (8,4) | 19,8 | (6,9) | (14,6) |
2000 | 60,7 | / | / | (11,0) | (12,0) | (13,3) | (8,4) | 19,6 | (8,1) | (14,2) |
2001 | 60,9 | / | / | (10,2) | (10,7) | (12,5) | (10,3) | 19,9 | (8,7) | (15,8) |
2002 | 62,3 | / | / | / | (10,3) | (10,1) | (11,7) | 16,9 | (15,1) | 18,5 |
2003 | 68,1 | / | / | (7,5) | (8,2) | (12,6) | (10,9) | 17,5 | (13,1) | 20,3 |
2004 | 73,2 | / | / | (9,0) | (7,1) | 14,1 | (8,1) | 17,1 | 14,8 | 17,3 |
2005 | 83,4 | / | (7,1) | (9,6) | (9,1) | 16,1 | (10,0) | 16,8 | (9,7) | 16,3 |
2006 | 83,3 | / | (7,7) | (8,4) | (11,0) | 15,8 | (8,7) | 14,0 | 11,4 | 18,0 |
2007 | 82,4 | / | (7,6) | (9,3) | (8,6) | 18,3 | (9,3) | 13,8 | (11,0) | 18,3 |
2008 | 71,3 | / | / | (7,9) | (8,0) | (12,2) | 14,2 | 14,7 | (12,8) | 19,5 |
2009 | 70,3 | / | / | (9,4) | (10,2) | (13,7) | (9,8) | (14,1) | (11,8) | 22,6 |
2010 | 71,0 | / | / | (7,0) | (9,4) | 14,5 | (10,3) | 15,2 | (13,0) | 20,7 |
2011 | 75,6 | / | / | (7,5) | (8,7) | (13,1) | (9,9) | 18,0 | 15,2 | 18,1 |
2012 | 83,9 | / | / | / | (11,6) | 15,0 | (11,0) | 18,6 | 12,3 | 19,2 |
2013 | 77,8 | / | / | / | (6,4) | 16,1 | (10,8) | 19,2 | 14,7 | 19,9 |
2014 | 76,4 | / | / | (6,7) | (7,7) | 14,1 | (10,6) | 16,1 | 16,8 | 24,1 |
2015 | 76,6 | / | / | / | / | (11,9) | (9,7) | 17,6 | 15,8 | 14,0 |
2016 | 69,5 | / | / | / | / | (12,5) | (7,9) | 17,0 | 16,8 | 28,1 |
2017 | 64,1 | / | / | / | / | (8,4) | (10,6) | (21,1) | (13,7) | 29,8 |
2018 | 61,5 | / | / | / | / | (8,3) | (9,1) | 16,6 | 18,9 | 36,7 |
2019 | 65,4 | / | / | / | / | (8,7) | (9,3) | 18,0 | (14,8) | 33,5 |
Jahr4 | Selbstständige insgesamt in 1 000 | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen unter 1 000 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 1 000 bis unter 1 250 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 1 250 bis unter 1 500 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 1 500 bis unter 1 750 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 1 750 bis unter 2 000 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 2 000 bis unter 2 500 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 2 500 bis unter 3 000 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 3 000 bis unter 3 500 EUR (Anteil in %) | Selbstständige insgesamt davon mit einem monatl. Netto- einkommen von 3 500 EUR und mehr (Anteil in %) |
2020 | 61,1 | (18,5) | / | / | / | / | (14,4) | / | / | (14,9) |
2021 | 64,2 | (13,6) | / | / | (10,5) | / | 17,8 | / | / | 15,9 |
2022 | 72,3 | 16,1 | (9,3) | (9,3) | (8,6) | / | 15,5 | (9,9) | / | 16,8 |
20235 | 69,4 | (15,1) | / | / | (9,1) | / | (12,9) | (11,1) | / | 22,0 |
1 ab Mikrozensus 2011 mit neuem Hochrechnungsfaktoren für die Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011
2 ab Mikrozensus 2017 ohne Gemeinschaftseinrichtungen
3 Nettoeinkommensgruppen bis 2001: unter 300, 307 bis 511, 511 bis 716, 716 bis 920, 920 bis 1 125, 1 125 bis 1 278, 1 278 bis 1 790, 1 790 bis 2 301, 2 301 und mehr
4 ab Mikrozensus 2020 methodische Änderungen, Hinweise beachten
5 Erstergebnis
( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
/ keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug