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Mikrozensus

Der Mikrozensus stellt Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit.

Erfasst werden diese Informationen in der jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsbefragung, dem Mikrozensus. In den Mikrozensus sind EU-weit erhobene Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Der Mikrozensus basiert auf einer Flächenstichprobe. Alle ausgewählten Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal in die Erhebung einbezogen. 

Ihr Haushalt wurde ausgewählt? Unsere geschulten Interviewer/-innen unterstützen Sie bei der Befragung. Oder möchten Sie selbst als Interviewer tätig werden? Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

Was ist die Mikrozensus Statistik?

Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, diese werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren ausgewählt und bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt.

Rechtsgrundlage Mikrozensusgesetz
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826).

Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist  die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.

Warum werden die Daten erhoben?
Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

Auskunftspflicht
Die Qualität der Ergebnisse des Mikrozensus hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes  für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Erhebungsbeauftragte vs. Selbstauskunft
Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren.

Der geringste Zeitaufwand für den ausgewählten Haushalt entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.

Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer Mikrozensus - Unsere Empfehlung das persönliche Interview.

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Pressemitteilungen

38 % der Personen ohne Migrationshintergrund lebten 2022 von staatlichen Leistungen

725 000 Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter ohne Migrationshintergrund bestritten 2022 ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus staatlichen Leistungen. Dies entsprach einem Anteil in Höhe von 38 % an allen 1 917 000 Menschen ohne Migrationshintergrund. Unter den Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhaltern mit Migrationshintergrund lag der Anteil mit 30 % niedriger, 65 000 der insgesamt 217 000 Personen mit Migrationshintergrund.

Zu den staatlichen Leistungen zählen Arbeitslosengeld I/II, Renten und Pensionen sowie sonstige staatliche Leistungen (bspw. BAföG, Pflegegeld, Stipendium, Elterngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen).

Der höhere Anteil der von sozialstaatlichen Leistungen Lebenden unter den Menschen ohne Migrationshintergrund erklärte sich größtenteils aus der vergleichsweise großen Gruppe der Menschen, die überwiegend von Renten und Pensionen leben. Insgesamt 595 000 Menschen ohne Migrationshintergrund bezogen Renten und Pensionen. Darunter befanden sich auch rund 65 000 Personen im Alter von 45 bis unter 65 Jahren ohne Migrationshintergrund, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus Berufstätigkeit bestritten.

Damit war diese Gruppe der 65 000 im erwerbsfähigen Alter Rentenbeziehenden und Pensionierten ohne Migrationshintergrund bereits mehr als doppelt so groß wie die Gruppe aller Personen mit Migrationshintergrund, die von Sozialleistungen lebten (30 000). Noch stärker überstieg die Anzahl der 72 000 Personen ohne Migrationshintergrund, die von Arbeitslosengeld I/II lebten, die Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund, die von Sozialleistungen lebten.

Unter Menschen ohne Migrationshintergrund gab es 8 überwiegend von sozialstaatlichen Leistungen Lebende auf 10 überwiegend von Berufstätigkeit Lebende. Unter den Personen mit Migrationshintergrund kamen 7 von Sozialleistungen Lebende auf 10 von Berufstätigkeit Lebende.

Neben den sozialstaatlichen Leistungen und der Berufstätigkeit lebten 322 000 Personen ohne sowie 64 000 Personen mit Migrationshintergrund überwiegend von der finanziellen Unterstützung durch Angehörige. Dabei war der Anteil unter den Menschen mit Migrationshintergrund mit 29 % höher als bei den Menschen ohne Migrationshintergrund (17 %).

Dies hat mit der vergleichsweise jungen Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu tun. Rund 50 000 bzw. 23 % Menschen mit Migrationshintergrund sind jünger als 15 Jahre. Von diesen lebten rund 41 000 von Zuwendungen durch Angehörige. Diese Kinder stellten also rund 2/3 aller Personen mit Migrationshintergrund, die von Unterstützung durch Angehörige lebten.

Unter den Personen ohne Migrationshintergrund zeigte sich eine andere Struktur. Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist älter. Der Anteil der unter 15-Jährigen beträgt nur 12 %. Auch unter den Personen ohne Migrationshintergrund waren rund 2/3 der Personen, die von Zuwendungen durch Angehörige lebten, Kinder im Alter bis unter 15 Jahren. Da allerdings der Kinderanteil an der Gesamtpopulation geringer war, war entsprechend auch die Gesamtbedeutung der Zuwendungen durch Angehörige für Bevölkerung ohne Migrationshintergrund weniger relevant.

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2022. Der Mikrozensus ist eine jährliche 1%ige Stichprobenerhebung der Privathaushalte.

Weitere Informationen zum Thema Mikrozensus finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Mikrozensus können über die Tabellen zum Mikrozensus (12211) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 20.09.2023

Interaktive und statische Grafiken

Aktuelle Berichte

  • Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: 2021 (Excel)
  • Haushalt und Familie: 2021 (Excel)

Link zu allen Berichten

Aktuelle Tabelle

Selbstständige mit Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen seit 1991

Jahr1,2 Selbstständige
insgesamt
in 1 000
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von unter
300 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 300
bis unter
500 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 500 bis unter 700 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.

Nettoeinkommen
von 700 bis unter 900 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 900 bis unter 1 100 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 1 100 bis unter 1 300 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 1 300  bis unter 1 700 EUR3
Anteil in %
Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen
von 1 700 bis unter 2 300 EUR3
Anteil in %

Davon mit
einem monatl.
Nettoeinkommen

von 2 300 und mehr EUR3
Anteil in %

1991  56,4 (11,7)  23,2  27,7 (12,8) (9,8) / / / /
1992  58,1 (10,3) (11,0)  20,3 (14,5) (14,5) / (11,4) / /
1993  55,7 / / (16,3) (13,8)  18,5 (10,1) (13,3) / /
1994  65,5 / (8,7) (14,8) (13,0)  15,3 (11,3) (13,9) / (10,4)
1995  66,8 / (9,6) (10,8) (10,2)  15,3 (12,3)  16,9 (7,9) (11,7)
1996  66,3 / (8,6) (10,7) (12,4) (12,2) (10,1)  17,3 (8,6) (13,6)
1997  65,9 / (7,6) (10,3) (12,7) (12,6) (10,9)  19,7 (8,0) (11,7)
1998  73,3 (8,9) / (9,7) (13,4) (11,3) (12,0)  17,2 (9,3) (12,0)
1999  65,6 / / (11,3) (13,9) (12,7) (8,4)  19,8 (6,9) (14,6)
2000  60,7 / / (11,0) (12,0) (13,3) (8,4)  19,6 (8,1) (14,2)
2001  60,9 / / (10,2) (10,7) (12,5) (10,3)  19,9 (8,7) (15,8)
2002  62,3 / / / (10,3) (10,1) (11,7)  16,9 (15,1)  18,5
2003  68,1 / / (7,5) (8,2) (12,6) (10,9)  17,5 (13,1)  20,3
2004  73,2 / / (9,0) (7,1)  14,1 (8,1)  17,1  14,8  17,3
2005  83,4 / (7,1) (9,6) (9,1)  16,1 (10,0)  16,8 (9,7)  16,3
2006  83,3 / (7,7) (8,4) (11,0)  15,8 (8,7)  14,0  11,4  18,0
2007  82,4 / (7,6) (9,3) (8,6)  18,3 (9,3)  13,8 (11,0)  18,3
2008  71,3 / / (7,9) (8,0) (12,2) 14,2  14,7 (12,8)  19,5
2009  70,3 / / (9,4) (10,2) (13,7) (9,8) (14,1) (11,8)  22,6
2010  71,0 / / (7,0) (9,4) 14,5 (10,3)  15,2 (13,0)  20,7
2011  75,6 / / (7,5) (8,7) (13,1) (9,9)  18,0  15,2  18,1
2012  83,9 / / / (11,6)  15,0 (11,0)  18,6  12,3  19,2
2013  77,8 / / / (6,4)  16,1 (10,8)  19,2  14,7  19,9
2014  76,4 / / (6,7) (7,7)  14,1 (10,6)  16,1  16,8  24,1
2015  76,6 / / / / (11,9) (9,7)  17,6  15,8  14,0
2016  69,5 / / / / (12,5) (7,9)  17,0  16,8  28,1
2017 64,1 / / / / (8,4) (10,6) (21,1) (13,7) 29,8
2018  61,5 / / / / (8,3) (9,1)  16,6  18,9  36,7
2019 65,4 / / / / (8,7) (9,3) 18,0 (14,8) 33,5
                     
Jahr4 Selbstständige
insgesamt
in 1 000
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
unter
1 000 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 000
bis unter
1 250 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 250
bis unter
1 500 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 500
bis unter
1 750 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 1 750
bis unter
2 000 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 2 000 
bis unter
2 500 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 2 500
bis unter
3 000 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 3 000
bis unter
3 500 EUR
(Anteil in %)
Selbstständige
insgesamt
davon
mit einem
monatl. Netto-
einkommen
von 3 500 EUR
und mehr
(Anteil in %)
2020  61,1 (18,5) / / / / (14,4) / / (14,9)
2021 64,2 (13,6) / / (10,5) / 17,8 / / 15,9
20225 72,4 16,0 (9,3) (9,4) (8,6) / 15,5 (10,1) / 16,9

1 ab Mikrozensus 2011 mit neuem Hochrechnungsfaktoren für die Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011

2 ab Mikrozensus 2017 ohne Gemeinschaftseinrichtungen

3 Nettoeinkommensgruppen bis 2001: unter 300, 307 bis 511, 511 bis 716, 716 bis 920, 920 bis 1 125, 1 125 bis 1 278, 1 278 bis 1 790, 1 790 bis 2 301, 2 301 und mehr

4 ab Mikrozensus 2020 methodische Änderungen, Hinweise beachten

5 Erstergebnis

( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist                                                                                                                                            

/  keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug

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Kontakt (Mikrozensus)

Postadresse
Statistisches Landesamt
Sachsen-Anhalt
Dezernat 21, Sachgebiet Mikrozensus
Merseburger Straße 2
06110 Halle (Saale)


E-Mail
Mikrozensus(at)stala.mi.sachsen-anhalt.de


Telefon
0345 2318-508
0345 2318-506
0345 2318-504