Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, reichte die Spanne von +4,2 % (+1 072 EUR) für den Landkreis Jerichower Land bis +6,1 % (+1 412 EUR) für den Landkreis Mansfeld-Südharz. Im Landesdurchschnitt betrug das Pro-Kopf-Einkommen 25 094 EUR, 5,3 % bzw. 1 274 EUR mehr als 2022. Überdurchschnittliche prozentuale Zunahmen erreichten neben dem Landkreis Mansfeld-Südharz auch die 3 kreisfreien Städte sowie die Landkreise Börde, Harz, Salzlandkreis und Stendal.
Die höchsten durchschnittlichen Verfügbaren Einkommen je Einwohnerin bzw. Einwohner wurden 2023 in den Landkreisen Börde mit 26 566 EUR, Jerichower Land mit 26 352 EUR und Saalekreis mit 26 219 EUR erreicht. Überdurchschnittlich innerhalb Sachsen-Anhalts war das Verfügbare Einkommen auch im Altmarkkreis Salzwedel, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis, den Landkreisen Harz und Wittenberg sowie in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Die geringsten Pro-Kopf-Einkommen hatten 2023 die Einwohnerinnen und Einwohner der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 22 854 EUR sowie der Landeshauptstadt Magdeburg mit 24 260 EUR zur Verfügung.
Gegenüber dem Jahr 2000 hat sich das Verfügbare Einkommen je Einwohnerin bzw. Einwohner in Sachsen-Anhalt fast verdoppelt (+97,9 % bzw. +12 413 EUR). Die höchste Steigerung konnte dabei der Landkreis Wittenberg mit einer Zunahme um 109,2 % bzw. 13 636 EUR erreichen. Den geringsten Zuwachs in diesem Zeitraum gab es für die Einwohnerinnen und Einwohner der kreisfreien Stadt Halle (Saale), hier stieg das Verfügbare Einkommen seit 2000 um 78,1 % bzw. 10 024 EUR.
Insgesamt hatte das Verfügbare Einkommen 2023 in Sachsen-Anhalt ein Volumen von 54,8 Mrd. EUR, 5,6 % mehr als 2022.
Das Verfügbare Einkommen je Einwohnerin bzw. Einwohner zeigt an, wie viel Geld durchschnittlich jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der betrachteten Region für Konsum und Sparen zur Verfügung steht. Es ergibt sich aus den Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, dem sogenannten Primäreinkommen, indem einerseits die geleisteten Transfers (z. B. Sozialbeiträge oder Lohn- und Einkommensteuer) abgezogen und andererseits die erhaltenen Sozialtransfers (Renten, Zahlungen der Krankenversicherungen, Sozialhilfe, Kinder- und Elterngeld u. Ä.) hinzugefügt werden. Die Werte werden neben den wirtschaftlichen Gegebenheiten einer Region auch von den Pendler-/-innen-verflechtungen mit dem Umland und der demografischen Struktur beeinflusst.
Mit diesen vorläufigen Ergebnissen werden erstmals regionale Daten zum Primäreinkommen und Verfügbaren Einkommen für 2023 vorgelegt. Zusammen mit der Berechnung für 2023 wurden die Ergebnisse ab dem Jahr 1995 aufgrund der Revision 2024 überarbeitet. Über detaillierte und weitergehende Ergebnisse informiert ein in Kürze erscheinender Statistischer Bericht "Primäreinkommen und Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in den kreisfreien Städten und Landkreisen". Ergebnisse können auch der Internetseite des Statistischen Landesamtes entnommen werden.
Regionalergebnisse für alle kreisfreien Städte und Landkreise Deutschlands veröffentlicht der Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ im Januar 2026 in der Gemeinschaftsveröffentlichung „Einkommen der Privaten Haushalte in den kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1995 bis 2023“ unter www.vgrdl.de.





