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Zensus 2022: Anhörungsverfahren startet

Mit dem Versand der sogenannten Datenblätter und Anhörungsschreiben an die Gemeinden startet am 27.09.2024 das Anhörungsverfahren zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2022, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens können die Kommunen schriftlich eine Stellungnahme zur vorgesehenen Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl gegenüber dem Statistischen Landesamt abgeben.

Der Zensus 2022 wurde gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen auf der Grundlage einer vom Statistischen Bundesamt entwickelten und wissenschaftlich geprüften Methodik durchgeführt. Sie glich der bereits beim Zensus 2011 eingesetzten und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. September 2018 als verfassungskonform bestätigten Methodik.

Um die Bevölkerungszahl ermitteln zu können, wurde danach zunächst auf die Einwohnermelderegister der Städte und Gemeinden zurückgegriffen. Diese Daten wurden durch eine bundesweite Mehrfachfallprüfung plausibilisiert und so u. a. ermittelt, ob Personen mit mehreren Hauptwohnsitzen in Deutschland gemeldet sind und wo diese Personen dann zu zählen sind.

Um Über- und Unterfassungen im Melderegister feststellen zu können, führten in Sachsen-Anhalt weiterhin rund 2 700 Erhebungsbeauftragte im Auftrag der 38 kommunalen Erhebungsstellen sogenannte Existenzfeststellungen und Befragungen vor Ort durch. Bei diesen wurde auch erfragt, ob es sich um den Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Durch die Erhebungsbeauftragen wurden in der Befragung vor Ort Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum jedes Haushaltsmitglied an der Stichprobenanschrift erfasst. Diese Stichprobenbefragungen waren notwendig, um zu überprüfen, ob die Melderegisterdaten korrekt sind. Die Zensus-Ergebnisse haben gezeigt, dass in vielen Fällen ein Korrekturbedarf der Melderegister besteht.

Die von der Stadt Halle (Saale) nach der Veröffentlichung der Zensus-Ergebnisse gestartete Aktion „Halle (Saale) zählt selbst“, wird daher als ein Schritt zur Verbesserung der Qualität des Melderegisters begrüßt. Die Aktion ist allerdings aus Sicht des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt als Methode zur Überprüfung der durch den Zensus 2022 ermittelten Einwohnerzahl nicht geeignet.

Eine rein postalische Zustellung eines Briefes kann aus Sicht des Statistischen Landesamtes nicht mit der Ermittlung einer Einwohnerzahlzahl und der dafür notwendigen Existenzfeststellung durch die Erhebung der Kernmerkmale gleichgesetzt werden. So können Personen beispielsweise bereits verzogen bzw. verstorben sein, das Namensschild am Briefkasten aber noch nicht entfernt, ein Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet oder das Namensschild bei Mehrpersonenhaushalten mit gleichem Nachnamen beibehalten worden sein. Dadurch kann eine postalische Zustellung erfolgen, obwohl die Person faktisch nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft ist. Auch verzogene Familienmitglieder, die den gleichen Nachnamen tragen, können so nicht berücksichtigt werden.

Zudem erfolgt im Zuge der städtischen Aktion ggf. auch eine Zustellung an Personen, die in der Gemeinde nur ihren Nebenwohnsitz haben, dies jedoch nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben. Personen mit Nebenwohnsitz zählen nicht zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde, sondern werden an der Hauptwohnung gezählt. Die postalische Zustellung eines Briefes an alle gemeldeten Personen und Auswertung der nichtzustellbaren Rückläufer kann somit genau bei diesen Fallkonstellationen Ungenauigkeiten im Melderegister nicht aufklären. Des Weiteren ist das Verfahrens auch von der Zuverlässigkeit der Postzustellung abhängig.

Durch diese Aktion werden auch Personen nicht ermittelt, welche im Rahmen der Existenzfeststellung des Zensus erfasst wurden, jedoch nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.

Eine ausführliche Erläuterung der Methode zur Ermittlung der Bevölkerungszahl im Zensus 2022 ist im Methodenpapier dargestellt. Link zur Zensus-Webseite und zum Methodenpapier: https://www.zensus2022.de/DE/Wie-funktioniert-der-Zensus/_inhalt.html#_halwmz3r7.

Die Ergebnisse des Zensus 2022 können in der Zensusdatenbank des Statistischen Verbundes unter https://ergebnisse.zensus2022.de/datenbank/online/ abgerufen werden. Aktuelle Informationen für Sachsen-Anhalt finden sie zudem unter https://statistik.sachsen-anhalt.de/zensus2022/ergebnisse-zensus2022.