Um das Gütesiegel der „amtlichen“ Statistik tragen zu können, erfüllen die Statistiken, die in Deutschland von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder produziert werden, die hohen Qualitätsansprüche des „Verhaltenskodex für europäische Statistiken“.
Festgeschrieben in diesen Qualitätsgrundsätzen sind u. a. eine Reihe von Anforderungen an die institutionellen Rahmenbedingungen. So gibt es für alle amtlichen Statistiken ein klares rechtliches Mandat. Damit dürfen die Statistikbehörden nur Sachverhalte bei Auskunftgebenden erfragen, für die es eine entsprechende Rechtsvorschrift gibt (Grundsatz 2), in welcher auch festgeschrieben ist, wer, wozu und wie oft befragt wird. Umgekehrt sind Auskunftgebende damit gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind zudem fachlich unabhängig von anderen politischen oder Verwaltungsstellen. Entsprechend Grundsatz 1 des Verhaltenskodex ist gesetzlich festgeschrieben, dass jede politische Einflussnahme auf die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von amtlichen Statistiken ausgeschlossen ist.
Die Statistikbehörden sind der Unparteilichkeit und Objektivität (Grundsatz 6) verpflichtet. Dies bedeutet, dass Methoden und Verfahren transparent gemacht werden und dass Fehler unmittelbar korrigiert und veröffentlicht werden. Die Statistikämter entscheiden daher eigenständig und unabhängig über den Inhalt von veröffentlichten Daten. Außerdem besteht die Aufgabe, grundsätzlich Jedermann und -frau gleichberechtigt und gleichzeitig Zugang zu statistischen Informationen zu gewähren. Hierbei werden die Angaben der Auskunftgebenden durch die statistische Geheimhaltung geschützt und ihre Anonymität gewährleistet.
Alle 16 Qualitätsgrundsätze der amtlichen Statistik können im Internetangebot des Statistischen Landesamtes nachgelesen werden.