37 % aller Arbeitnehmenden waren im Geltungsbereich eines Branchentarifvertrages und 13 % eines Firmentarifvertrages tätig. Zwar ohne Tarifbindung aber im Geltungsbereich einer betrieblichen Vereinbarung waren 8 % der Arbeitnehmenden beschäftigt.
Wenig überraschend lag die Tarifbindung bei Arbeitnehmenden im Wirtschaftszeig Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung bei 100 %. In den Wirtschaftszweigen Erziehung und Unterricht (80 %), Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (62 %) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (55 %) war die Tarifbindung der Arbeitnehmenden ebenfalls überdurchschnittlich hoch.
Im Bundesvergleich war die anteilige Tarifbindung der Arbeitnehmenden nur in Bremen (56 %), im Saarland (54 %) und in Nordrhein-Westfalen (51 %) höher als in Sachsen-Anhalt. Auf dem gleichen Niveau befanden sie sich in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg (auch jeweils 50 %).
Im Gegensatz zu den Arbeitnehmenden waren nur 21 % aller Betriebe Sachsen-Anhalts im April 2024 tarifgebunden. Eine Tarifbindung von mehr als der Hälfte der Betriebe wiesen die Wirtschaftszweige Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (100 %) sowie Erziehung und Unterricht (62 %) auf. Den höchsten Anteil tarifgebundener Betriebe registrierten Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 25 %).