2024 wurden 35 Personen aufgrund von Straftaten nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, waren alle Verurteilten Erwachsene. Mehrheitlich handelte es sich um Männer (29) sowie Täterinnen und Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit (28). Bei 14 Verurteilungen war dies nicht die 1. rechtskräftige Verurteilung, denn es lag zum Zeitpunkt der Tat bereits mindestens eine Vorstrafe vor.
Insgesamt wurden 42 Personen wegen Subventionsbetrugs angeklagt. Bei 35 Personen erfolgte die rechtskräftige Verurteilung, 6-mal wurde das Verfahren (ohne Maßregeln) eingestellt und eine Person wurde vom Tatvorwurf freigesprochen (ohne Maßregeln).
Die Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2024. Die Strafverfolgungsstatistik ist eine Sekundärerhebung auf der Basis von Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden und wird als Vollerhebung durchgeführt.
Für die Ermittlung der schwersten Straftat wird aus den Berichtsstellen gemeldeten Straftaten, die der Aburteilung zugrunde lagen, diejenige herausgesucht, die abstrakt mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.

