Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. 42 % der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, 33 % besaßen die Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler. Der übrige Teil der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte besaß die deutsche Staatsangehörigkeit seit der Geburt.
Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren 18 % im Jahr 2023 wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 27 Jahre in Deutschland.
Als Wahlberechtigte werden in dieser Pressemitteilung Personen definiert, die im Jahr 2023 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 18 Jahre oder älter waren. Die Daten beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt. Mit Blick auf die Zahl wahlberechtigter Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte bei der Bundestagswahl 2025 geben die in der Pressemitteilung angegebenen Werte daher nur annäherungsweise Auskunft.
Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn entweder sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.
Der Mikrozensus ist eine jährliche 1%ige Stichprobenerhebung der Privathaushalte.
Weitere Informationen zum Thema Mikrozensus finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.