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Zahl der Woche: 154

2024 wurden in Sachsen-Anhalt 154 Personen aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt.

Bei 130 Verurteilten handelte es sich um Erwachsene, bei 16 Heranwachsenden wurde das Urteil nach allgemeinem Strafrecht gefällt. 4 Heranwachsende wurden nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt und 4 Verurteilungen betrafen Jugendliche.

Unter den Verurteilten waren Frauen (6) gegenüber Männern (148) deutlich in der Minderheit. Bei 72 Personen handelte es sich nicht um das erste bekannte Delikt, denn sie waren zum Tatzeitpunkt bereits vorbestraft. Der Großteil der Täter und Täterinnen (144) war zwischen 18 und 60 Jahren alt, 17 hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Insgesamt wurden aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz 190 Personen abgeurteilt. 17 Mal wurde das Verfahren ohne Maßregeln eingestellt, weitere 15 Fälle betrafen Einstellungen des Verfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz. 4 Angeklagte wurden ohne Maßregeln freigesprochen.

Die Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2024. Die Strafverfolgungsstatistik ist eine Sekundärerhebung auf der Basis von Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden und wird als Vollerhebung durchgeführt.

Für die Ermittlung der schwersten Straftat wird aus den Berichtsstellen gemeldeten Straftaten, die der Aburteilung zugrunde lagen, diejenige herausgesucht, die abstrakt mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.