Davon waren 1 564 männlich (53,7 %) und 1 351 weiblich (46,3 %). Die Einbürgerungszahl stieg im Vergleich zu dem Vorjahr insgesamt um 102 Personen (+3,6 %).
Die Einbürgerungen erfolgten bei 970 Personen (22,1 %) aus einer europäischen, bei 1 615 Personen (68,3 %) aus einer asiatischen und bei 211 Personen (4,9 %) aus einer afrikanischen Staatsangehörigkeit heraus.
Personen aus Syrien standen 2025 zum 6. Mal in Folge an der Spitze der am häufigsten eingebürgerten Staatsangehörigkeiten in Sachsen-Anhalt. Mit 1 013 Personen (-31,0 %) war die Zahl dieser Einbürgerungen 2025 im Vergleich zum Jahr zuvor rückläufig (1 468 Personen; +4,5 %). Den bis dahin stetigen Zuwachs führt das Statistische Landesamt darauf zurück, dass immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Schutzsuchenden die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Weitere 2025 häufig eingebürgerte Staatsangehörigkeiten waren die russische (233 Personen; +73,9 %), die ukrainische (173 Personen; +6,8 %) sowie die afghanische (117 Personen; +15,8 %). Insgesamt wurden 2025 Personen mit 106 verschiedenen Staatsangehörigkeiten eingebürgert.
Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 762 Menschen (26,1 %) unter 18 Jahre alt. 941 Personen (32,3 %) zählten zur Altersgruppe 18 bis unter 35 Jahre. 676 der Eingebürgerten (23,2 %) waren 35 bis unter 45 Jahre alt.
1 837 Menschen (63,0 %) wurden aufgrund von § 10 Abs. 1 StAG mit einem Aufenthalt von mindestens 5 Jahren eingebürgert. Bei 829 Einbürgerungen (30,6 %) handelte es sich um Miteinbürgerungen der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen Kinder aus dieser Ehe (§ 10 Abs. 2 StAG).
Mit Blick auf die kreisfreien Städte des Landes zeigte sich, dass die meisten Einbürgerungen in der Stadt Halle (Saale) mit 579 Personen (19,9 %), gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 535 Personen (18,4 %) und Dessau-Roßlau mit 227 Personen (7,8 %) vorgenommen wurden. Bei den Landkreisen ergab sich eine Spanne zwischen 28 Einbürgerungen (0,9 %) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und 241 (8,3 %) Einbürgerungen im Salzlandkreis. Die höchsten Zuwächse an Einbürgerungen waren im Landkreis Harz (+78,8 %) sowie im Salzlandkreis (+56,5 %) zu verzeichnen.
2025 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 4 961 Anträge auf Einbürgerung gestellt. Von den antragstellenden Personen waren 53,2 % männlich und 45,0 % weiblich. Die Antragstellungen erfolgten bei 2 809 Personen (56,6 %) aus einer asiatischen Staatsangehörigkeit heraus. Dabei wurden die meisten Anträge mit 1 573 (31,7 %) von Personen mit bisheriger syrischer Staatsangehörigkeit gestellt. In den kreisfreien Städten verzeichnete die Stadt Halle (Saale) mit 1 126 (22,7 %) und in den Landkreisen der Salzlandkreis mit 552 (11,1 %) die meisten Antragstellungen.
In Sachsen-Anhalt wurden 2025 insgesamt 3 746 Verfahrenserledigungen gemeldet. Davon gingen 2 023 (54,0 %) auf männliche und 1 724 (46,0 %) auf weibliche Antragsteller zurück. Unter den 3 746 erledigten Verfahren befanden sich 2 907 durchgeführte Einbürgerungen nach einem Erstantrag (77,6 %), 341 Ablehnungsverfahren (9,1 %) und 249 Antragsrücknahmen (6,6 %). Die Verfahrenserledigungen erfolgten in 2 154 Fällen (57,5 %) aus einer asiatischen Staatsbürgerschaft heraus, worunter sich 1 610 Einbürgerungen nach Erstentscheid (74,8 %) sowie 250 Ablehnungsbescheide (11,6 %) befanden. Die meisten Verfahren davon gingen mit 1 340 (35,8 %) auf Einbürgerungsanträge von Personen mit bisheriger syrischer Staatsbürgerschaft zurück, wovon 1 012 mit einer Einbürgerung nach Erstantrag (75,5 %) und 172 mit einer Ablehnung (12,8%) beschieden wurden. In 122 Fällen (9,1 %) wurde der Antrag zurückgenommen. In den kreisfreien Städten wurden mit 896 (23,9 %) die meisten Verfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg beschieden. Darunter waren 528 Einbürgerungen nach Erstantrag (59,0 %) sowie 94 Ablehnungen (10,5 %). In den Landkreisen Sachsen-Anhalts verzeichnete der Burgenlandkreis mit 278 (7,4 %) die meisten erledigten Verfahren. Darunter befanden sich 215 Einbürgerungen nach Erstantrag (77,3 %) und 28 Ablehnungen (10,1 %).
Die Ergebnisse der Antragstellungen und der Verfahrenserledigungen sind nicht unmittelbar ins Verhältnis zu setzen, da die Antragstellung und die Erledigung eines Einbürgerungsverfahrens in unterschiedlichen Jahren stattfinden können. Darüber hinaus weist die Statistik über die erledigten Einbürgerungsverfahren die im Laufe eines Berichtsjahres abgeschlossenen Erstentscheidungen über Einbürgerungen aus. Nicht Teil der Statistik sind Verfahrenserledigungen infolge von Widerspruchs- und Klageverfahren. Daher kann die im Berichtsjahr ausgewiesene Anzahl der Einbürgerungsfälle in den Verfahrenserledigungen von jener der Einbürgerungsstatistik abweichen.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht Einbürgerungen Jahr 2025 verfügbar.
Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Einbürgerungen können über die Tabellen zur Einbürgerungsstatistik (12511) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

