Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Rückgang zum Vorjahr um 11,8 % (-1 530 Personen).
Von den Empfängerinnen und Empfängern erhielten 10 855 (94,5 %) Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) wie Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Weitere 625 Personen (5,4 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG).
Der Anteil der männlichen Asylsuchenden ging im Vergleich zum Jahr 2023 um 5 Prozentpunkte zurück (69,1 %; 7 935 Personen). Eine gegensätzliche Entwicklung zeichnete sich bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Am Jahresende 2023 waren 21,9 % der Asylbewerber unter 18 Jahren (2 850), ein Jahr später betrug ihr Anteil 25,0 % der Grundleistungsbeziehenden (2 870 Personen). Der Anteil der Männer und Frauen in der Altersgruppe der über 65-Jährigen blieb im Vergleich zum Jahresende 2023 konstant bei 0,7 %.
Mehr als die Hälfte aller Schutzsuchenden war in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2024 betrug ihr Anteil 70,2 % (8 310 Personen). 3 520 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.
Von den Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern waren 8 740 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 415 Personen hatten den Status einer bzw. eines mitgereisten Familienangehörigen, 1 230 erhielten eine Duldungsbestätigung und 235 waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.
Über die Hälfte der Empfängerinnen und Empfängern von Grundleistungen bzw. Hilfen zum Lebensunterhalt (5 955 Personen; 51,9 %) lebten vor ihrer Einreise in Asien, darunter 2 725 in Syrien. 1 270 Eingereiste kamen aus Afghanistan und 735 hatten die indische Staatsbürgerschaft.
Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 9 785 Antragstellende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt bzw. Unterstützung bei Arbeitsgelegenheiten.
Im Laufe des Berichtsjahres 2024 wurden über 145 Mill. EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Angaben zu den Leistungsbeziehern nach dem AsylbLG ab dem Berichtsjahr 2020 auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.