Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, erhöhten 10 Gemeinden sowohl die Hebesätze für Grundsteuer A und B als auch für die Gewerbesteuer. Hebesatzsenkungen wurden von den Kommunen bisher nicht mitgeteilt.
Im 1. Halbjahr 2024 haben insgesamt 12 kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze für Acker, Wald und Wiese (Grundsteuer A) angepasst. Die deutlichste Anpassung wurde von der Gemeinde Kabelsketal vorgenommen. Hier wurde der Hebesatz für Agrarflächen um 120 Prozentpunkte auf 340 % angehoben. Damit lag der Hebesatz aber weiterhin unter dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz in Höhe von 344 % (zum Stichtag 31.12.2023). Die geringste Erhöhung wurde durch die Stadt Egeln beschlossen. Sie erhöhte den Hebesatz für die Grundsteuer A um 15 Prozentpunkte auf 390 %.
10 kreisangehörige Gemeinden und die Landeshauptstadt Magdeburg änderten im 1. Halbjahr 2024 ihre Hebesätze für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B). Die Landeshauptstadt Magdeburg hob ihren Hebesatz bei der Grundsteuer B um 95 Prozentpunkte auf 590 % an. Unter den kreisangehörigen Gemeinden erhöhte Kabelsketal ihren Hebesatz mit 90 Prozentpunkten am stärksten. Nach der Hebesatzänderung lagen die Landeshauptstadt Magdeburg und 7 kreisangehörige Gemeinden zum Teil deutlich über dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz in Höhe von 427 % (zum Stichtag 31.12.2023). Die Gemeinden Balgstädt und Kabelsketal sowie die Hansestadt Stendal erhöhten ihre Hebesätze für die Grundsteuer B zwischen 28 und 90 Prozentpunkten, blieben damit aber dennoch unter dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz.
Bei der aufkommensstärksten Steuerart, der Gewerbesteuer, haben im 1. Halbjahr 18 kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze angehoben. Dabei wurden die Hebesätze um minimal 5 und um maximal 90 Prozentpunkte erhöht. Trotz Erhöhung blieben die Stadt Raguhn-Jeßnitz, die Gemeinde Balgstädt und
die Stadt Zahna-Elster nach Anpassung ihrer Hebesätze unter dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz für die Gewerbesteuer von 379 % (zum Stichtag 31.12.2023).
Grundlage dieser Mitteilung sind die dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt zum Stichtag 15. September 2024 bekannt gegebenen, bis zum 30. Juni 2024 beschlossenen Änderungen der Hebesätze. Weitere Änderungen im Laufe des Jahres 2024 sind möglich, allerdings muss der Beschluss zur Erhöhung bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres gefasst werden. Eine Absenkung der jeweiligen Hebesätze ist im gesamten Jahresverlauf möglich.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Realsteuervergleich können über die Tabellen zum Realsteuervergleich (71231) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.