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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025: eine repräsentative Wahlstatistik wird durchgeführt

Wie bereits bei vorangegangenen Bundestagswahlen wird auch am 23. Februar 2025 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

Auf der Grundlage des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) erfolgt in 95 ausgewählten Wahlbezirken des Landes zusätzlich zur Feststellung des allgemeinen Wahlergebnisses eine wahlstatistische Sonderauszählung.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht analysiert. Sie vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung der Wählerinnen und Wähler. Um die Stimmabgaben auswerten zu können, geben die Wahlvorstände in den ausgewählten Wahlbezirken amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (Geschlecht und Geburtsjahresgruppe) aus.

Der Aufdruck der Stimmzettel lässt keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Wählerin bzw. des einzelnen Wählers zu. Er dient lediglich der statistischen Zuordnung. Zudem werden die gekennzeichneten Stimmzettel erst nach der Stimmenauszählung in der Wahlnacht an das Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) zur statistischen Auswertung übergeben.

Im Unterschied zu den Wählerbefragungen, die Wahlforschungsinstitute vor dem Wahltag oder am Wahltag nach der Wahlhandlung durchführen, spiegelt die repräsentative Wahlstatistik die tatsächliche Wahlbeteiligung und Stimmabgabe wider. Sie beruht nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken. Sie bildet anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses müssen Wählerinnen und Wähler daher nicht befürchten.

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Vollständige Pressemitteilung