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Voraussichtlich knapp 20 % der Jobs in Sachsen-Anhalt von der Mindestlohnanpassung im Januar 2026 betroffen

Die Anhebung des Mindestlohns ab 1. Januar 2026 von aktuell 12,82 auf 13,90 EUR pro Stunde wird in Sachsen-Anhalt geschätzt 0,16 Mill. von den aktuell insgesamt 0,83 Mill. Jobs betreffen, wie das Statistische Landesamt mitteilt.

Ausgehend von Ergebnissen der Verdiensterhebung April 2024 könnte die Quote der im Januar 2026 von der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 EUR betroffenen Jobs in Sachsen-Anhalt geschätzt bei knapp 20 % liegen.

Von den insgesamt 832 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten und Minderjährige würden 164 000 von der Anpassung des Mindestlohns profitieren. Die Quote der Betroffenheit zeigt sich in Sachsen-Anhalt relativ stabil. Von der letzten großen Mindestlohnanpassung im Oktober 2022 auf 12 EUR pro Stunde profitierten knapp 19 % bzw. 159 000 der Jobs. Im Juli 2022 gab es mit 857 000 Jobs noch eine deutlich höhere Zahl insgesamt sozialversicherungspflichtig Beschäftigter.

Mit durchschnittlich rund 20 % Betroffenheit wird die Mindestlohnanpassung in allen ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) stärker als im Bundesdurchschnitt (17 %) wirken. Sachsen-Anhalt steht mit knapp 20 % an 3. Stelle, Sachsen mit 21 % an 2. Stelle und in Mecklenburg-Vorpommern mit 22 % an 1. Stelle. In Westdeutschland (inkl. Berlin) wird sie voraussichtlich durchschnittlich bei rund 16 % liegen.

Von den bundesweit 6,6 Mill. Jobs, die von der Erhöhung des Mindestlohns im Januar 2026 profitieren könnten, entfallen 2,5 % auf Sachsen-Anhalt. Die geschätzte Lohnsumme der betroffenen Beschäftigten in Sachsen-Anhalt würde ohne Mindestlohnerhöhung 218 Mill. EUR betragen. Mit der Erhöhung würde die Lohnsumme um 13 Mill. EUR auf 231 Mill. EUR steigen.

Frauen in Sachsen-Anhalt werden von der Anpassung häufiger (21 %) als Männer (18 %) betroffen sein. Nach Art der Beschäftigung würden 10 % der Vollzeitbeschäftigten, 24 % der Teilzeitbeschäftigten und 67 % geringfügig entlohnten Beschäftigten von der nächsten Anpassung im Januar 2026 profitieren.

In nicht tarifgebundenen Betrieben könnte der Mindestlohn ab Januar 2026 auf die Verdienste von 30 % der Jobs Einfluss haben, in tarifgebundenen Betrieben auf 10 %. Im Dienstleistungsbereich würde die Anpassungsquote mit 21 % deutlich höher als im Produzierenden Gewerbe mit 14 % liegen.

Von der 2. Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 EUR je Stunde im Januar 2027 werden Stand jetzt mit geschätzt 26 % mehr als 1/4 der 832 000 Jobs in Sachsen-Anhalt betroffen sein.

Nicht in die Berechnungen zur vorausschauenden Schätzung einbezogen wurden entsprechend der Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige. Die Angaben zur Betroffenheit der Mindestlohnerhöhung und zur geschätzten Veränderung der Lohnsumme beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie ohne bezahlte Überstunden im April 2024. Die dargestellten Berechnungen sind als Obergrenze zu verstehen.