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Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in 2024 gestiegen

2024 entfielen 548 Mill. EUR und damit fast 1/4 der Steuereinnahmekraft auf die kreisfreien Städte. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 27 Mill. EUR mehr als im Vorjahr. Für die kreisangehörigen Gemeinden betrug die Steuereinnahmekraft in Summe 1 778 Mill. EUR. Insgesamt wurde damit für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Kommunen in Sachsen-Anhalt eine Steuereinnahmekraft von insgesamt 2 325 Mill. EUR ermittelt.

Unter den kreisfreien Städten erreichte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 1 059,37 EUR die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf, dicht gefolgt von Dessau-Roßlau mit 1 010,13 EUR. Die Steuereinnahmekraft der Stadt Halle (Saale) lag 2024 bei 943,27 EUR pro Kopf. Die kreisangehörigen Gemeinden erzielten im letzten Jahr eine durchschnittliche Steuereinnahmekraft von 1 115,53 EUR pro Kopf und erreichten damit eine um 111,30 EUR höhere Steuereinnahmekraft als die kreisfreien Städte (1 004,23 EUR pro Kopf). Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr für die kreisfreien Städte eine um rund 5 % höhere Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft ermittelt. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden sank dagegen um 3 %.

Bei 57 der kreisangehörigen Gemeinden lag die Steuereinnahmekraft pro Kopf über der der kreisangehörigen Gemeinden insgesamt. Die Mehrzahl (158 kreisangehörige Gemeinden) erzielte hingegen eine unter dem Durchschnitt liegende Steuereinnahmekraft pro Kopf. Dabei verzeichnete die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel im Jahr 2024 mit 464,79 EUR pro Kopf die niedrigste Steuereinnahmekraft, wohingegen die Stadt Leuna mit 6 194,57 EUR auf Platz 1 vor den anderen Gemeinden lag. Danach folgten Barleben (3 624,96 EUR pro Kopf) und die Stadt Arneburg (3 609,11 EUR pro Kopf).

Die Steuereinnahmekraft ist die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Die Realsteueraufbringungskraft wird gemeindeweise berechnet. Sie wird je Realsteuerart durch Multiplikation der einzelnen Grundbeträge mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz ermittelt. Die Addition der so errechneten Größen ergibt die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Die Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft ermöglichen einen Vergleich und die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.

Alle genannten Merkmale werden jährlich im Realsteuervergleich ermittelt. Für die Berechnung der pro-Kopf-Angaben wird die jeweilige Einwohnerzahl vom 30. Juni 2024 der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung entnommen.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Realsteuervergleich können über die Tabellen zum Realsteuervergleich (71231) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.