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Rückgang abgegebener Sorgerechtserklärungen bei Jugendämtern 2024

2024 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 5 930 Sorgeerklärungen (Sorgerechtserklärungen) über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben und 40 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 10,3 % (2023: 6 658). Die meisten Sorgeerklärungen wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben (1 167), gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (850) und dem Landkreis Harz (519).

Des Weiteren bestanden bei den Jugendämtern am Jahresende 2024 insgesamt 2 075 Amtsvormundschaften für Minderjährige. Dabei gab es 1 889 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge und 186 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

10 764 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand - auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (2023: 11 103).

2024 gab es insgesamt 12 526 Lebendgeborene, wovon 7 004 nichtehelich geboren wurden. Ein Jahr zuvor waren es 13 550 Lebendgeborene (7 795 nichtehelich).

Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine Sorgeerklärung, auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet, beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.

Weitere Daten sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt verfügbar.