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Neuer Höchstwert mit 30 760 Hilfen zur Erziehung 2023

Mit einem Anstieg um 2 635 Hilfen zur Erziehung wurde 2023 in Sachsen-Anhalt mit 30 760 ein neuer Höchstwert erreicht (2022: 28 125). Zu diesen Hilfen zählen alle Fälle, die im Jahr beendet wurden oder über den 31. Dezember 2023 hinaus andauerten. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden wie im Vorjahr am häufigsten Hilfen in Form von Erziehungsberatungen (12 525), Heimerziehung (4 979) sowie sozialpädagogischen Familienhilfen (3 956) gewährt. Die Zahl der Erziehungsberatungen stieg 2023 um 13,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Heimerziehung erhöhte sich die Anzahl um 8,7 % und die sozialpädagogische Familienhilfe stieg um 3,9 % gegenüber dem Vorjahr an. Rückläufig war dagegen die Vollzeitpflege (-2,2 %).

Insgesamt erreichten die erbrachten Hilfen 35 920 junge Menschen und somit 2 919 mehr als im vergangenen Jahr (+8,8 %). Davon waren 55,6 % männlichen und 44,4 % weiblichen Geschlechts. Fast jedes 5. Kind in erzieherischer Hilfe war jünger als 6 Jahre alt (7 606 Jungen und Mädchen). 13 265 Kinder und Jugendliche waren zwischen 6 und unter 12 Jahren alt (36,9 %) und 12 187 zwischen 12 und unter 18 Jahren alt (33,9 %). Darüber hinaus erhielten 2 862 junge Volljährige unter 27 Jahren (8,0 %) erzieherische Hilfe.

43,3 % (6 403) der begonnenen Hilfen zur Erziehung wurden von Alleinerziehenden benötigt. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfe an als zusammenlebende Elternpaare (29,7 %) oder Elternteile in neuer Partnerschaft (21,0 %).

Die Hauptgründe zur Hilfegewährung bei einer beginnenden Maßnahme waren in 3 711 Fällen Belastungen durch familiäre Konflikte sowie eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten (1 639) und Auffälligkeiten in der Entwicklung des jungen Menschen bzw. seelische Probleme (1 870).

Erzieherische Hilfen sind von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellte Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfsangebote für Eltern und deren Kinder unter 27 Jahren. Diese können freiwillig beansprucht werden oder familiengerichtlich angeordnet sein.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt verfügbar.

Vollständige Pressemitteilung