Von den Ruhegehaltsempfangenden in Sachsen-Anhalt zum Jahresanfang 2024 waren 11 060 (+4,1 %) zuvor im Landesdienst, 2 150 (+4,7 %) im kommunalen Bereich und 30 (-11,8 %) in Krankenversicherungen unter Landesaufsicht beschäftigt.
40,8 % aller Pensionierten hatten zuvor im Vollzugsdienst (Polizei und Justiz) oder Feuerwehrdienst gearbeitet, 9,2 % im Schuldienst, 1,3 % waren Richterinnen und Richter.
Am 1. Januar 2024 bezogen in Sachsen-Anhalt weitere 2 235 Personen beamtenrechtliche Versorgungsleistungen. Es handelte sich dabei um 70 Unfallruhegehaltsempfangende (+7,5 %; 45 Männer, 30 Frauen), 1 995 Witwengeldempfangende (+9,4 %; 245 Männer, 1 750 Frauen) und 170 Waisengeldempfangende (+3,0 %; 95 männliche Minderjährige, 75 weibliche Minderjährige).
Zum Landesbereich gehören der Kernhaushalt, die Sonderrechnungen des Landes sowie die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Aufsicht des Landes stehen und staatliche Aufgaben erfüllen, ohne Sozialversicherungsträger. Der kommunale Bereich umfasst die Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden/Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände. Zu Ruhegehaltsempfängern zählen Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie ehemalige Angestellte mit beamtenrechtlicher Hauptversorgung.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.