Wie auch in den Vorjahren betrafen die meisten Inobhutnahmen Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (1 187 Fälle, 58,1 %), gefolgt von Kindern im Alter von 12 bis unter 14 Jahren (225 Fälle, 11,0 %) und 207 Fällen (10,1 %) bei Kindern unter 3 Jahren. Unter allen vorläufigen Schutzmaßnahmen waren 64,7 % Jungen und 35,3 % Mädchen.
Die Hauptgründe für die Inobhutnahme bei Kindern (bis unter 14 Jahren: 855 Fälle) waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (488 Fälle), Anzeichen für Vernachlässigung (298 Fälle), Anzeichen für körperliche Misshandlung (169 Fälle) sowie Wohnungsprobleme (121 Fälle). Bei den Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahren: 1 187 Fälle) waren die Hauptgründe die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (702 Fälle), Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (226 Fälle), Beziehungsprobleme (87 Fälle), Anzeichen für körperliche Misshandlung (86 Fälle) und Straffälligkeit des Jugendlichen (76 Fälle).
In den allermeisten Fällen waren das Jugendamt bzw. der soziale Dienst hinweisgebend für die Inobhutnahme (899 Fälle), in 306 Fällen meldete sich die Minderjährige bzw. der Minderjährige selbst und 277-mal gaben Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht den Hinweis für die Inobhutnahme.
Weitere Daten sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt verfügbar.