Bei den kreisfreien Städten waren die integrierten Schulden je Einwohnerin und Einwohner mit 5 541 EUR 43,4 % höher als im Landesdurchschnitt. Insgesamt vereinten die kreisfreien Städte – bei einem Bevölkerungsanteil von 25,7 % an der Gesamtbevölkerung Sachsen-Anhalts – einen Anteil von 36,8 % an den integrierten Schulden auf sich.
Die integrierten Schulden der kreisangehörigen Gemeinden, der Verbandsgemeinden und der Landkreise betrugen am Jahresende 2023 zusammen 5 325 Mill. EUR. Davon entfielen 3 890 Mill. EUR auf Einheitsgemeinden, 915 Mill. EUR auf Landkreishaushalte und 519 Mill. EUR auf Verbandsgemeinden und deren Mitgliedsgemeinden. Bei einem Bevölkerungsanteil in den Landkreisen von 74,3 % der Gesamtbevölkerung hatten diese einen Anteil von 63,2 % an der Verschuldung.
Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dies ermöglicht einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken, also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, kann darüber nicht abgeleitet werden. Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstiger inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen.
Weitere Informationen und methodische Erläuterungen zum Thema "Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände" enthält die gleichnamige Bund-Länder-Veröffentlichung für 2023. Sie steht im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung.