Die höchsten Einzahlungen im 1. Halbjahr 2025 verzeichneten die 3 kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts. Diese nahmen zusammen 1 700 Tsd. EUR bzw. 25,6 % aller Hundesteuereinnahmen im Land ein. Die höchsten Einnahmen aus Hundesteuer verbuchte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 839 Tsd. EUR. Die Landeshauptstadt erhielt damit 113 Tsd. EUR mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (726 Tsd. EUR). Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) nahm im 1. Halbjahr 2025 mit 597 Tsd. EUR zwar die zweithöchsten Einnahmen aus Hundesteuern im Land ein. Allerdings waren es weniger als im 1. Halbjahr 2024 (630 Tsd. EUR). Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau erhielt mit 264 Tsd. EUR die dritthöchsten Hundesteuern, aber ebenfalls weniger als im Vorjahreszeitraum (273 Tsd. EUR).
Die kreisangehörigen Gemeinden verbuchten im 1. Halbjahr 2025 zusammen 4 951 Tsd. EUR und damit 43 Tsd. EUR weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Stadt Halberstadt verzeichnete im 1. Halbjahr 2025 unter den kreisangehörigen Gemeinden die höchsten Hundesteuereinnahmen mit 214 Tsd. EUR (1. Halbjahr 2024: 212 Tsd. EUR), gefolgt von der Lutherstadt Wittenberg mit 157 Tsd. EUR (1. Halbjahr 2024: 157 Tsd. EUR) und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 127 Tsd. EUR (1. Halbjahr 2024: 126 Tsd. EUR).
Für die Höhe der Hundesteuer ist jede Gemeinde selbst verantwortlich und diese richtet sich daher nach der örtlich geltenden Satzung. Die Satzung legt die Gebühren für das Halten von Hunden fest.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und können dem Statistischen Bericht “Gemeindefinanzen, Einzahlungen und Auszahlungen; Kassenstatistik 01.01.2025 – 30.06.2025; Schuldenstatistik 30.06.2025“ entnommen werden.
Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zu Öffentliche Finanzen können über die Tabellen zu Vierteljährlichen Kassenergebnissen der kommunalen Kernhaushalte (71517) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.