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Hundesteuereinnahmen im 1. Halbjahr 2024 leicht rückläufig

Die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt nahmen im 1. Halbjahr 2024 6 623,2 Tsd. EUR an Hundesteuer ein.

Das entsprach einem Rückgang um 1,1 % bzw. 76,6 Tsd. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Landesamt anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober mitteilt, verzeichneten die Gemeinden seit 2015 höhere Steuern für das Halten von Hunden. Die Einzahlungen für Hundesteuer stiegen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2015 um 1 753,2 Tsd. EUR bzw. 36,0 %.

Die höchsten Einzahlungen im 1. Halbjahr 2024 verzeichneten die 3 kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts. Diese nahmen zusammen 1 629,2 Tsd. EUR bzw. 24,6 % aller Hundesteuereinnahmen im Land ein. Das waren 660,7 Tsd. EUR mehr als im 1. Halbjahr 2015 und 48,2 Tsd. EUR mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Landeshauptstadt Magdeburg erzielte mit 726,4 Tsd. EUR bzw. einem Zuwachs von 33,6 Tsd. EUR bzw. 4,8 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die höchsten Hundesteuereinnahmen. Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) verbuchte im 1. Halbjahr 2024 mit 630,1 Tsd. EUR die zweithöchsten Einnahmen aus Hundesteuern im Land. Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau erhielt mit 272,6 Tsd. EUR die dritthöchsten Hundesteuern.

Die kreisangehörigen Gemeinden verbuchten im 1. Halbjahr 2024 zusammen 4 994,0 Tsd. EUR und damit 124,7 Tsd. EUR weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Zum 1. Halbjahr 2015 steigerten die kreisangehörigen Gemeinden ihre Hundesteuereinnahmen um 1 092,4 Tsd. EUR bzw. 28,0 %. Nicht alle Gemeinden profitierten gleichermaßen von der Erhöhung der Hundesteuer-einnahmen. 102 Gemeinden steigerten ihre Einnahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 348,2 Tsd. EUR. Dagegen sank in 113 Gemeinden der Betrag um 472,9 Tsd. EUR.

Die Stadt Halberstadt verzeichnete im 1. Halbjahr 2024 im kreisangehörigen Raum die höchsten Hundesteuereinnahmen mit 212,1 Tsd. EUR, gefolgt von der Lutherstadt Wittenberg mit 157,2 Tsd. EUR und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 125,9 Tsd. EUR.

Für die Höhe der Hundesteuer ist jede Gemeinde selbst verantwortlich und richtet sich daher nach der örtlich geltenden Satzung. Die Satzung legt die Gebühren für das Halten von Hunden fest. Die Steuereinzahlungen in einem jeweiligen Jahr werden in der Kassenstatistik ausgewiesen.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und können dem Statistischen Bericht “Gemeindefinanzen, Einzahlungen und Auszahlungen; Kassenstatistik 01.01.2024 – 30.06.2024; Schuldenstatistik 30.06.2024“ entnommen werden.

Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zu Öffentliche Finanzen können über die Tabellen zu Vierteljährlichen Kassenergebnissen der kommunalen Kernhaushalte (71517) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.