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Höhe der umweltbezogenen Steuern betrug 2022 für Sachsen-Anhalt 1 352 Mio. EUR

In Sachsen-Anhalt wurden 2022 insgesamt 1 352 Mio. EUR umweltbezogene Steuern generiert, wie das Statistische Landesamt anlässlich des Tages der Umwelt am 5. Juni mitteilt.

Den höchsten Anteil daran hatte mit 930 Mio. EUR (68,8 %) die Energiesteuer. Deutlich geringer waren die Einnahmen aus der Kfz-Steuer mit 232 Mio. EUR (17,2 %) und aus der Stromsteuer mit 189 Mio. EUR (14,0 %). In der Summe der Bundesländer betrugen die Einnahmen aus diesen 3 Steuerarten insgesamt 49 996 Mio. EUR, Sachsen-Anhalt hatte einen Anteil von 2,7 % an der Ländersumme.

Gegenüber 2000 haben die in Sachsen-Anhalt generierten umweltbezogenen Steuern um 3,9 % bzw. 51 Mio. EUR zugenommen. Die Entwicklung der Steuern wird dabei von den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen zu den Steuersätzen und Steuerentlastungen beeinflusst. Die Zunahme seit 2000 stammt vor allem aus der Stromsteuer, die sich im betrachteten Zeitraum mehr als verdoppelt hat (+108,2 % bzw. +98 Mio. EUR), wobei ein Großteil dieser Erhöhung bereits zwischen 2000 und 2003 aufgrund geänderter Steuersätze erfolgte. Ebenfalls erhöht hat sich seit 2000 die Kfz-Steuer mit einem Plus um 24,2 % bzw. 45 Mio. EUR. Demgegenüber reduzierte sich die Energiesteuer gegenüber 2000 um 92 Mio. EUR (-9,0 %), vor allem durch eine deutliche Reduzierung 2022 gegenüber 2021.

Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage, unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass sich die Steuer auf eine physische Einheit bzw. Ersatzgröße bezieht, von der nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen. Für die Bundesländer werden die Energiesteuer (die frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer (Besteuerungsgrundlage Energieerzeugnis) sowie die Kraftfahrzeugsteuer (emissionsbezogene Besteuerungsgrundlage) als umweltbezogene Steuern erfasst. Die Einnahmen aus diesen Steuern werden zwar in den Bundesländern generiert, fließen jedoch in den Bundeshaushalt. Als Ausgleich für die Kraftfahrzeugsteuer erhalten die Bundesländer hierfür jedes Jahr einen gesetzlich festgelegten Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes.

Weitere Details sowie Ergebnisse für alle Bundesländer können den Informationen des Arbeitskreises Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt angehört, unter www.statistikportal.de/de/ugrdl sowie der Regionaldatenbank entnommen werden.